Diskussion:Status epilepticus

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Wurde mit Therapierichtlinien in Einklang gebracht. (nicht signierter Beitrag von Fragmentarion (Diskussion | Beiträge) 11:58, 28. Mär. 2014 (CET))

Kann das mal bitte jemand mit den Therapierichtlinien in Einklang bringen? Finde ich etwas seltsam, dass hier eine Muskelrelaxation erfolgen soll (die die Hirnaktivität nicht dämpft, der Patient krampft also weiter) und dafür auf die Barbiturate verzichtet wird.


Zitat von http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/030-079.htm "Zur Erstbehandlung des SGTKA sind Benzodiazepine einzusetzen. Lorazepam, Diazepam und Clonazepam sind im Wesentlichen gleich wirksam (A), die Lorazepam-Wirkung hält aber länger an, weshalb ein Status nachhaltig besser mit Lorazepam durchbrochen werden kann (A). Bei akuter Nichtwirksamkeit von Benzodiazepinen ist in der Mehrzahl der Fälle eine i.v. Schnellaufsättigung mit Phenytoin geeignet, den Status zu unterbrechen (A). Bei fortbestehender Therapierefraktarität kommen - dann schon unter den Versorgungsbedingungen der Intensivmedizin - Barbiturate (Phenobarbital, Thiopental), Midazolam oder Propofol zur Anwendung (B). Alternativ kann Valproat eingesetzt werden, es ist für diese Indikation in Deutschland jedoch nicht zugelassen, und die "Evidenz" ist noch unzureichend (B). Bei fortbestehender Therapieresistenz stehen schließlich Medikamente der ferneren Wahl wie Isofluran, Lidocain oder Chloralhydrat zur Verfügung (C)."

--134.2.167.15 22:14, 18. Mai 2007 (CEST)


-Lenin?- Wo kommt denn diese Information her? Wie zuverlässig und glaubwürdig ist sie?