Diskussion:Sternbach zum Stock und Luttach

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Orte

Hallo Sascha,

schöner Artikel, viel Arbeit. Links zu diversen Orten hab ich ergänzt. Dabei bin ich auf Schloss Gaienhofen gestoßen, kann das Geyenhofen sein? Die Schreibweise täuscht oft;-) lg Hannes --Hannes 24 (Diskussion) 19:08, 23. Jun. 2013 (CEST)

Hallo Hannes 24, danke für Deine Mitarbeit. Den Artikel habe ich nur partiell zu verantworten. Schloss Gaienhofen ist sicher nicht Schloss Geyenhofen. Letzteres gehörte zur vereinigten Pfandherrschaft Bludenz-Sonnenberg (Vorarlberg), das Franz von Sterbach 1730 erworben hatten. Siehe auch Bludenz. Schönen Gruß! --Sacha47 Diskussion 9:07, 24. Juni 2013 (CEST)

Hochadel?

Seit wann zählen Freiherren zum Hochadel? Meines Wissens beginnt der Hochadel in Tirol und Österreich beim Grafen aufwärts. --Vollmond11 (Diskussion) 15:38, 16. Dez. 2013 (CET)

Ich hab den Artikel nicht verfasst, "Hochadel" meint wahrscheinlich die Zugehörigkeit zum Herrenhaus. --Hannes 24 (Diskussion) 16:19, 16. Dez. 2013 (CET)
Zugehörigkeit zum Herrenhaus bedeutet keine Standeserhöhung. Auch eine uralte, sehr angesehene Freiherrenfamilie zählt zum niederen Adel.--Vollmond11 (Diskussion) 17:40, 16. Dez. 2013 (CET)
Hallo Vollmond! Informiere Dich bitte zuerst ausführlich, bevor Du Dich als Unwissender outest. Diese Diskussion ist bei Wiki bereits durch. PS:Am Absterben der gesamten Familie Goldegg zu Lindenburg bestehen berechtigte Zweifel, werde aber die Angelegenheit untersuchen. Ich bin z. Zt. leider im KH, kann also nur wenig tun.--Sacha47 Diskussion 8:47, 17. Dezember 2013 (CET)
Hallo Sacha47! Ich kann mit Deinem Kommentar nicht viel anfangen und auf WP auch keinen Nachweis finden, dass in Tirol und Österreich Freiherren zum Hochadel zählten (ob mit oder ohne Sitz im Herrenhaus). Bitte gib einen Beleg für Deine Behauptung an. Für das Erlöschen der Goldegg zu Lindenburg habe ich den Nachweis angegeben: das Verzeichnis der blühenden und erloschenen immatrikulierten Geschlechter der Tiroler Matrikelstiftung.--Vollmond11 (Diskussion) 09:11, 17. Dez. 2013 (CET)
In der Tat, ist in einen allgemein anerkannten Hochadel wie er auch vom GGT und seinen Nachfolgern abgebildet wird und dem österreichischen Hochadel, welcher sich durch einen erblichen Sitz im Herrenhaus von anderen Geschlechtern abgrenzt, zu unterscheiden. Man möchte nun mit Recht annehmen, dies sei ein ungewöhnlicher österreichischer Sonderweg, letztlich jedoch, gibt/gab es abweichende Interpretationen in der Definition beim Adel in mehreren Ländern. Schlussendlich kann also eine Freiherrliche Familie durchaus dem wohlgemerkt österreichischen Hochadel angehören – nichts anderes, jedenfalls demnach nicht Falsches wird im Artikel postuliert. Grüße Lars Severin (Diskussion) 11:13, 17. Dez. 2013 (CET)
An Vollmond11: Es mag in der Tat etwas verwirrend erscheinen. In diesem Fall zählt der Sitz im Herrenhaus. Es ging nicht nur um Stand, sondern vor allem um die Genealogie und wie lange der Stammbaum zurückreichte. Das war oft wichtiger als sonst noch jeder höherer Titel. Marzahn (Diskussion) 09:57, 18. Dez. 2013 (CET)