Diskussion:Steuerfestsetzung

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Definiton?

Es fehlt eine Definition, was eine Steuerfestsetzung ist. --88.73.120.232 19:03, 20. Jul. 2011 (CEST)

gibts kein Lemma mehr

was soll denn der quatsch. die letzten änderungen waren extrem schwach. nicht mal mehr das lemma in der einleitung verwendet, geschweige denn irgendwas fett geschrieben. (nicht signierter Beitrag von 91.65.222.3 (Diskussion) 14:08, 23. Jul 2011 (CEST))

Aha - Benutzer "J...." hat wieder zugeschlagen! Sei vorsichtig! Este 07:33, 24. Jul. 2011 (CEST)
Tja, ja, so ist das... Der eine hat den Beutel der andere hat das Geld. Küsschen. Jensen 14:48, 24. Jul. 2011 (CEST)
Was fachliches dazu: Der Anspruch ist bereits von Gesetz wegen verwirklicht (§ 38 AO), nämlich dann, wenn der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. (z.B. der Kaufvertrag bei der Grunderwerbsteuer). Folglich bedarf es keines "Schrittes" zur Verwirklichung des Steueranspruchs. Es bedarf lediglich einer Steuerfestsetzung durch Bescheid - soweit ein Steuergesetz dies vorsieht - um den bereits verwirklichten Steueranspruch zur Fälligkeit zu bringen (vgl. auch Leistungsgebot). So stehts ja dann auch im folgenden Satz. Formaljuristisch ist deine Formulierung damit echt großer Käse. Jensen 14:53, 24. Jul. 2011 (CEST)
Ja, da ist dir wohl entgangen, dass ich lediglich den zweiten Satz nach vorne gezogen haben. Und den hast du ja noch verbessert! - Bist halt doch der Größte!Este 17:02, 24. Jul. 2011 (CEST)