Diskussion:Steuerstrafrecht (Deutschland)

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Begriff

Der Begriff "tatsächlich geschuldet" gefällt mir gar gar nicht: was geschuldet wird, ist ausschließlich "rechtlich" zu beurteilen und nicht "tatsächlich" !

Sinnlose Verlinkung

Wenn man im Artikel den Link beim Begriff "Steuerstraftaten" anklickt, landet man wieder im selben Artikel - macht so wenig Sinn, oder? (nicht signierter Beitrag von 91.47.47.235 (Diskussion) 22. Apr. 2013, 21:55)

Vielen Dank für den Hinweis, habe ich entfernt. Gruß, -- Felix König 21:57, 22. Apr. 2013 (CEST)