Diskussion:Straßenbaulast

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Straßenbaulast und andere Baulasten

Im Einleitungstext heißt es: "Der Begriff der Straßenbaulast ist rechtssystematisch nicht mit sonstigen Baulasten verwandt." Gibt es dafür belastbare Belege? Ich nämlich vom Gegenteil überzeugt. Historisch betrachtet war die Straßenbaulast die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundeigentümers gegenüber einem Hoheitsträger, die Kosten des Straßenbaus und der Unterhaltung zu tragen - und somit nichts anderes als eine Baulast im herkömmlichen Sinne. Nur dass diese bald gesetzlich festgelegt wurde und nicht mehr einem separaten Rechtsakt entsprang, an welchem der Grundeigentümer beteiligt war. Matthias91.45.87.247 22:46, 9. Jan. 2020 (CET)