Diskussion:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

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Warum?

Auch wenn es manchmal gewagt ist, bei Gesetzen nach dem Grund zu fragen, aber... Was ist denn der Grund für die Abschaffung der StVZO und Schaffung vieler neuer Einzelgesetze dafür? --RokerHRO 23:23, 8. Okt. 2007 (CEST)

Habe mal was von Angleichung an EU-Recht gehört. Das nervt, hat mehr Nachteile als Nutzen. Außerdem kostet das den Steuerzahler einiges, es hält Leute vom Arbeiten ab (Ministerien, Rechtsanwälte, Behörden), und es müssen neue Druckwerke geschaffen werden. Jedenfalls muß der Grund (wenn's belegbar ist) mal in den Artikel. --84.56.40.200 06:17, 9. Okt. 2007 (CEST)

Europarecht.

Durch die Angleichung der Gesetze in Europa sehe ich anders als der Eingangsautor schon erhebliche Vorteile.

Das gilt auch bei der auf Dauer geplanten Streichung der : StVZO.

Beispiele : Vor der Angleichung zum Europarecht war es in Deutschland nicht möglich, einen Drehschemelanhänger mit der "Klasse 3" anzuhängen,

der Eigenbau eines solchen Anhänger wurde durch den TÜV so gut wie nie "abgenommen". Bedingt durch die Konkurrenz aus dem EU-Ausland, der Konkurrenz durch DEKRA oder GTÜ, kommt nun auch der vorher "behördlich gestrickte TÜV" langsam in Bewegung.

Diese "Bewegung" haben wir insbesondere den "Holländern" zu verdanken, die solche Fahrzeuge haben und führen.

Drehschemelanhänger, um bei dem Beispiel zu bleiben, bedürfen zwar am Anfang mehr Übung beim "rückwärts Einparken", sind aber in ihrer Handhabung wesentlich effizenter und sicherer als "Tandem-Achs-Anhänger".


Verbraucher, die aus welchen Gründen auch immer, quer durch Europa fuhren, mussten an zahlreichen GRENZSTELLEN ihre Papiere vorzeigen, in jedem Land eine andere Währung mit sich führen und waren in eben ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.


Das Ziel muss es also sein, nicht mehr Papier zu beschreiben, nicht mehr Verwalter zu beschäftigen, was der Eingangsautor berechtigt kritisiert, sondern es muss weniger werden.


mfG

Dr. jur. Theodor von Campe (nicht signierter Beitrag von 82.82.44.120 (Diskussion) 08:57, 21. Jan. 2012 (CET))

STVZO 2013

48. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verkündet Im BGBl. I Nr. 43 S. 2803, ausgegeben am 31.7.2013, wurde die "48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 26.7.2013 verkündet. Betroffen ist hier vor allem die StVZO mit Änderungen in über 25 Paragrafen, einigen Anlagen sowie im Anhang zur StVZO. Geändert wurden außerdem die FahrzeugteileVO, die 35. AusnahmeVO zur StVZO, die 53. AusnahmeVO zur StVZO und die VO zur Durchführung des KfSachvG. Aufgehoben wurde die 1. AusnahmeVO zur EG-TypV. Die 48. ÄndVO tritt am 1.8.2013 in Kraft. (nicht signierter Beitrag von 160.44.230.198 (Diskussion) 16:51, 13. Aug. 2013 (CEST))

Einleitung

In der Einleitung steht folgendes: Vorgesehen sind – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit Einführung dieser neuen Verordnungen soll die StVZO endgültig abgeschafft sein.

Dieser Abschnitt müsste überarbeitet werden, da eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung seit 2011 (BGBI.I S. 126) existiert unter dem Titel: "Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV) (nicht signierter Beitrag von 217.246.65.151 (Diskussion) 14:22, 18. Mai 2016 (CEST))

Stimmt! Ich ändere das gleich ab. Danke, --Mattes (Diskussion) 14:27, 18. Mai 2016 (CEST)

Versionsgeschichte

Kennt jemand ein Archiv, wann was in der StVZO geändert wurde? Inzwischen sind wir wohl schon bei der fast 50. Neufassung angekommen. Aber ich würde gerne nachsehen können, wann die eine oder andere Änderung hereinkam - z.B. wann die Front- und Speichenreflektoren laut § 67 Pficht wurden. Ich tippe auf die 1970er Jahre. --Traut (Diskussion) 12:35, 19. Nov. 2020 (CET)