Diskussion:Strafgesetzbuch (Schweiz)

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Guten Tag

Ich möchte noch gerne einen Hinweis bezüglich der Literatur anbringen:

So wie die Reihenfolge jetzt ist, scheint mir fast eine Qualifikation der Literatur gemacht zu werden (Zürcher Grundrisse oben, Stratenwerth unten). Selbst wenn man Zürcher ist (bin ich auch) und darum den Basler Stratenwerth erst als zweiten erwähnen möchte, finde ich dies aus anderen Gründen falsch:

Die Zürcher Bücher sind eben wie der Name sagt "Grundrisse", während Stratenwerth's Bücher nicht nur viel umfassender und tiefer sind, sondern - mich hütend, irgend etwas über die Qualität der Verfasser als Professoren sagen zu wollen - auch fast schon DIE Autorität sind.

Darum sollte man meines Erachtens entweder eine andere Reihenfolge wählen oder einen entsprechenden Hinweis anbringen.(nicht signierter Beitrag von 77.59.193.98 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis: Wertend war sicher das "Weitere", hab es darum weggenommen. Von der Reihenfolge her sollte man eine neutrale alphabetische bevorzugen, was aber hier schwierig ist, hab's darum mal soll gelassen. -- Zehnfinger 14:59, 14. Mär. 2008 (CET)