Diskussion:Strafmündigkeit
JUGENDSTRAFRECHT
Das Jugendstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, das speziell für jugendliche Straftäter geschaffen wurde. Es findet für Jugendliche vom vierzehnten bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres Anwendungen.Mit vierzehn Jahren ist man strafmündig, d.h man kannn für sein Verhalten bestraft werden.Mit achtzehn Jahren ist man volljährig und unterliegt wie alle anderen erwahsenen den allgemeinen Rechtsregeln.Im Jugendstafrecht kannn aber auch auf einene so genannten Heranwachsenden zwischen achtzehn und einundzwanzig Jahren noch Jugendstrafrecht angewandt werden.Die Entscheidung hierfür liegt beim Jugendrichter, der auf die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe zurückgreifen kann. Der Unterschied zwischen Jugend und Erwachsenenstrafrecht liegt insbesonderer in der Erkenntnis, dass Jugendliche eben noch kein e Erwachsenen sind. Sie sind noch im geistigen und 1sittlichen Entwicklungsprozess, was sie manchmal von derEinsicht in die Gebote und Verbote unserer Gesllschaft abhält.Und sie sind erst auf dem Weg den Umgang mit Gesetzen und Verbotenzu lernen.Ein jugendlicher ist nur dann verantwortlich für sein strafrechtliches Handeln,wenn er seiner Entwicklung 2reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handelln. Jugendstraffälligkeit wierd daher auch als wiet verbreitet und hier einfügen epsionhaft angesehen, d.h in den allermeisten Fällen geht es wieder vorbei und es kommt nicht wiedervor, dasss ein Jugend wirkliche eine,, kriminelle Laufbahn,,.Es wurde festgestellt,dass es zahlreiche jugentypische Straftaten gibt, wie beispielweise Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
1 moralische vorbildlich
2 vollentwickelt
3 vorübergehend
- Das Alter der Strafmündigkeit wurde in Dänemark von 15 auf 14 reduziert (seit. Juli 2010). - Auf der englischen Wiki-Seite des Artikels steht, dass die Strafmündigkeit in Spanien mit 14 Jahren beginnt. Was ist nun richtig? Außerdem sind es nicht 13, sonder 15 US-Staaten die die Strafmündigkeit gesetzlich festgelegt haben. Das Alter der Strafmündigkeit für Delikte, die auf US-Bundesebene zur Anklage führen, ist 10! (nicht signierter Beitrag von 78.34.1.226 (Diskussion) 19:22, 22. Nov. 2010 (CET))
Entschuldigt die Bemerkung an dieser Stelle: Das Strafmündigkeitsalter wurde in Spanien durch Gesetz Ley Orgánica 5/2000 vom 12.1.2000 (Ley Orgánica de Responsabilidad Penal de los Menores) von 16 auf 14 herabgesetzt (Art. 3 des Gesetzes. Von 14 bis 18 Jahren gilt grundsätzlich Jugendstrafrecht. (nicht signierter Beitrag von 90.163.65.95 (Diskussion) 19:53, 20. Dez. 2011 (CET))
- In diversen Ländern wird auf Grund Fällen von Jugendkriminalität diskutiert sogar die Strafmündigkeit in der EU von 14 auf 12 zu senken. --193.83.57.39 01:33, 10. Feb. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.bpb.de/publikationen/ZQPA46,0,Ziele_und_Aufgaben_des_Jugendstrafrechts.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://tobias-lib.ub.uni-tuebingen.de/volltexte/2000/95/pdf/mono_9.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 59281 563607 (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 10:52, 27. Nov. 2015 (CET)
aktuelle rechtliche Situation in Deutschland
Im Abschnitt der aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland findet sich aktuell diese Angabe: Nach allgemeiner Meinung stellt die Strafunmündigkeit ein Prozesshindernis dar, welches in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist. Wird dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so hat die Staatsanwaltschaft es nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.. Ist die Situation tatsächlich so unklar wie diese Formulierung? Im ersten Satz wird lediglich etwas von einer "allgemeinen Meinung" (was auch immer das bedeuten soll.... wessen Meinung eigentlich?) gesagt. Im zweiten Satz heißt es dagegen ganz konkret, daß wenn ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person geführt wird, dieses eingestellt werden muß, sobald bekannt wird, daß die Person noch keine 14 Jahre alt ist. Also so bleiben sollte das auf kenen Fall: Entweder muß der erste Satz deutlicher formuliert werden und der zweite entspr. relativiert werden, oder der erste Satz muß in seiner Aussage korrigiert werden. Juristische Laien haben kaum eine Chance, zu erraten, wie das mit der "allgemeinen Meinung" zu verstehen sein soll. --Zopp (Diskussion) 17:05, 9. Jul. 2019 (CEST)