Diskussion:Strafsache Gustl Mollath

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1. Strafverfahren

@Domitius Ulpianus: sollten wir nicht das entscheidende Gericht bzw. die Gerichte benennen? Ich habe in dem Abschnitt keine Erwähnung gefunden, welches Gericht das Ausgangsgericht war.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 03:34, 12. Feb. 2020 (CET)

Doch selbstverständlich; das gehört ja mit zu den wesentlichen Aspekten des Falls. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:06, 12. Feb. 2020 (CET)