Diskussion:Strengbeweis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Strengbeweis“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.

Civilprozess und Einlassung des Beschuldigten?

Gehört die Einlassung des Beschuldigten wirklich zu den Beweismitteln des Strengbeweises im Civilprozess? Ich kann mich aus lang her seienden Übungen im (deutschen) Zivilprozeßrecht nur an das Merkwort SAPUZ erinnern (Sachverständige, Augenschein, Parteivernahme, Urkunden, Zeugen), lasse mich aber gerne überzeugen, dass das in neueren Lehrbüchern oder in anderen Zivilprozessordnungen anders steht. Allerdings kennt der Civilprozess nur Parteien, keine Beschuldigten... -- Unfugsbeseitiger (Diskussion) 08:43, 3. Nov. 2014 (CET)

gehört es nicht, habe es daher gelöscht. --Wascherl (Diskussion) (09:36, 21. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)