Diskussion:Substanzsteuer

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Nach Definition des Artikels ist die Erbschaftsteuer in Deutschland keine Substanzsteuer.

Unter Erbschaftsteuer heißt es:

Von den meisten anderen Ländern, wie auch in Deutschland [...], wird [die Erbschaftssteuer] als Erbanfallsteuer erhoben [...]. Bei der Erbanfallsteuer ist Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber.

Es wird also nicht die Substanz sondern der Zufluss besteuert, darauf sollte im Artikel vielleicht hingewiesen werden. --87.183.241.105 11:58, 29. Jun. 2010 (CEST)

Von der begünstigten Person her gesehen mag das juristisch zutreffen, für die Person selbst kann sich duch die Erbschaft aber auch nichts in seinen Lebensumständen auffällig ändern. Von der Substanz ( Objekt ) her gesehen oder von der Familie her gesehen ( Übertragung auf Familienmitglieder ) geht das von ihrer Funktion her an die Substanz , und über verschiedene Hebelwirkungen wirkt sich eine solche Steuer z.B. sehr stark auf das Eigenkapital von Betrieben ( Arbeitsplätzen ) aus.

--AAAplus (Diskussion) 11:02, 9. Okt. 2013 (CEST)

Die Einordnung der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer als Substanzsteuer ist anhand der Quelle gegeben, auch eine kurze Recherche bestätigt das. Dennoch ist sie unklar, insbes. in Zusammenhang mit dem nachfolgenden Absatz (Soll-Ertragssteuer), der auf sie nicht zutrifft. Ich habe daher eine Unterscheidung zwischen periodisch und aperiodisch vorgenommen und die (intuitiv oft unlogische) Einordnung der aperiodischen erläutert. --Motherofinvention (Diskussion) 14:34, 10. Sep. 2014 (CEST)