Diskussion:Suchtmedizin

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Verehrte Autoren-Kollegen Zum Stichwort "Suchtmedizin" folgende Anmerkung:

Der einleitende Satz mit Zuordnung zur Fachdisziplin Psychiatrie würde nicht zwangläufig falsch, gliederte man die Suchtmedizin dem Fachgebiet "Innere" an oder gar als eine disziplinübergreifende Fachrichtung. Die Neurowissenschaften tragen zunehmend und relevant zur Diagnostik bei und auch die Internisten (Gastroenterologen, Kardiologen)sind hinsichtlich suchtbegleitender Infektionsereignisse und Notfälle heute anders gefordert. Grundlagenforschung kommt darüber hinaus über die Pharmakologie und Psychopharmakologie, Neurophysiologie, Molekulargenetik -biologie, etc. also auch aus Disziplinen, die von Hause aus nicht mal zur Humanmedizin gehören, gleichwohl für das Paradigma Sucht Steuercharakter haben, indem sie - wie über die PET - buchstäblich versinnbildlichend neues submakroskopisches "Verständnis untermauern" oder erzeugen.

Gehört die Suchtmedizin also zwangsläufig unter die fachliche Obhut der Psychiatrie? Die ASAM hat bekanntlich zwei grosse Pools aus denen sich Addiction Medics rekrutieren und in Europa sind neben engagierten Psychiatern ebenso und zahlreich Kollegen aus der Allgemeinmedizin oder der Inneren in der Suchttherapie tätig. Suchtmedizin ohne Interdisziplinarität scheint mir kurzsichtig, zumal sowohl der Forschungsgegenstand als auch die zu behandelnde Klientel einer system-immanenten Dynamik (u.a. neue Stoffe, variierende Konsumgewohnheiten, kulturspezifische Inhärenz) unterliegen.

zum Absatz 2

Da sich der Eintrag hier im germanophonen Text der Wikipedia befindet, erschliesst sich nicht jedem Leser zwangläufig, warum hier unter Berufung auf ein Präzedenzurteil des Bundessozialgerichts der BRD rekurriert wird. Sowohl die Schweiz als auch Österreich, ausserdem (Lichtenstein hier bin ich mir nicht sicher) und Luxemburg haben etabliertes Recht im Kontext von Sucht und medizinisch-sozialpsychologischer Behandlung suchtbedingter Störungen in ihrem kodifizierten Kanon. Man müsste m.E. den Artikel entweder auf einen definitorisch relevanten Teil kürzen, der dann unter einen deutschsparachigen Universalkonsens passt, oder aber, falls relevante gesetzliche Rahmenbedingungen Eingang finden sollen, müssten diese dann hinsichtlich ihrer Provenienz und Genese deutlich dargestellt werden.

Ich würde im Interesse von Übersichtlichkeit und Begriffsnähe eher vorschlagen, den Definitionspart über Suchtmedizin für sich allein zu stellen und anschliessend einen Absatz zu relevanter Rechtsprechung unter "siehe auch" unterbringen. Hier kann man dann ebenso auf die definitionsrelevanten Aspekte aller deutschsprachigen Länder abstellen. Für das Verständnis der "Genese" von Suchtmedizin ist dies allemahl hilfreich.

--Norbert Frost 15:26, 29. Apr. 2009 (CEST)