Diskussion:Sueskrise
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Völkerrecht
Ich halte den Beitrag hingehend '>>sperrte den Sueskanal für israelische Schiffe und verletzte somit Internationales Recht.<< für fragwürdig, da dieses das Internationale Abkommen von 1958 hinsichtlich des Völkergewohnheitsrechtes der Seefahrtsrouten betraf.
Internationales Recht oder Völkerrecht im Allgemeinen bedingt nunmal das zwei Seiten sich einigen und ist Konsensrecht allgemein gesprochen. Diesen Passus würde ich ganz gerne löschen da er nichts hier zu suchen hat. Als Rechtfertigung für den Krieg kann er auch nicht dienen, selbst wenn sich Israel bedroht gefühlt hat. -- Assarhaddon 17:15, 23. May. 2011 (CET)
Einleitung
Die Einleitung ist zu lang. Da sollten in vielleicht fünf Sätzen der Anfang, ein entscheidendes Ereignis und das Ende der Krise dargelegt werden. Auch der Abschnitt „Vorgeschichte“ könnte zwei Unterteilungen vertragen.----130.83.152.165 14:53, 5. Nov. 2021 (CET)
Krieg
War es kein Krieg? (nicht signierter Beitrag von 87.185.43.10 (Diskussion) 18:59, 5. Jan. 2022 (CET))