Diskussion:Susanne Baer

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Homosexualität

Ich würde gerne den letzten Satz dahingehend ändern, dass deutlich wird, dass sie die erste homosexuelle Bundesverfassungsrichterin ist. Ansonsten finde ich den Satz in seiner jetzten Form diskriminierend, denn bei keinem der anderen Verfassungsrichter wird die sexuelle Orientierungs erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 20:42, 1. Nov. 2012 (CET))

Es gibt so einen kleeeeeeinen Widerspruch in Deinen beiden Sätzen, oder? Das merkst Du aber auch selber, oder?--Pacogo7 (Diskussion) 21:17, 1. Nov. 2012 (CET)

Nein, seeeeeeeehe (muss das sein?) ich nicht. Es ist diskriminierend, wenn nur bei homosexuellen Menschen erwähnt wird, dass sie homosexuell sind, aber nicht bei heterosexuellen Menschen, dass sie heterosexuell. Was anderes hingegen ist es, wenn die Übergabe eines bestimmten öffentlichen Amtes (hier sogar eines recht wichtigen) ein Schlüsselereignis darstellt, nämlich einen Bruch mit den heteronormativen Zuständen in der Gesellschaft und damit auch in öffentlichen Ämtern, durch die Vergabe des Amtes an einen offen homosexuell lebenden Menschen.

Mein Änderungsvorschlag wäre daher: "Baer ist die erste homosexuelle und verpartnerte Bundesverfassungsrichterin und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein." (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 22:47, 1. Nov. 2012 (CET))

Da die sexuelle Ausrichtig Privatsache ist, können wir nur das veröffentlichen, was jemand freiwillig sagt. - Das Wort "erste" müsste mit Literatur als Quelle angegeben sein. Wir machen hier ja keine Theoriefindung. - Falls die sexuelle Ausrichtung von Susanne Baer aus dem Artikel herausgenommen werden soll, weil es diskrminierend sei, dann könnte man mal bei WP:BIO schauen, was angemessen ist. Grüße--Pacogo7 (Diskussion) 22:55, 1. Nov. 2012 (CET)

Ließe sich dieses Problem nicht mit "erste offen homosexuell", mit Verweis auf queer.de (http://www.queer.de/detail.php?article_id=13110) umgehen? Dieser Artikel ist auch im Wiki-Eintrag die einzige Quelle für ihre sexuelle Orientierung. Für mich ließt sich der Artikel so, dass von ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft, auf ihre sexuelle Orientierung geschlossen wird. Soviel zur Freiwilligkeit ihrer Aussage. Vielleicht als Kompromiss: "Baer ist die erste Bundesverfassungsrichterin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein." Quellen wären hier der queer.de Beitrag und die Biografien von allen anderen Bundesverfassungsrichtern. (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 23:13, 1. Nov. 2012 (CET))

Kann man wohl so machen, ich sehe nichts, was dagegen spricht.--Pacogo7 (Diskussion) 15:16, 2. Nov. 2012 (CET)

So, ich habs jetzt mal geändert. Hoffe das ist ok so:) (nicht signierter Beitrag von 93.220.2.10 (Diskussion) 17:43, 2. Nov. 2012 (CET))

Prima, ich habe das mal so 'gesichtet'.--Pacogo7 (Diskussion) 17:53, 2. Nov. 2012 (CET)

Vielleicht sollten bei diesem Artikel die folgenden sehr interessanten Erkenntnisse mitverwertet werden: http://www.danisch.de/blog/2016/01/31/presserechtsurteil-webseiten-sind-keine-presse/#more-12162 (nicht signierter Beitrag von 92.210.65.194 (Diskussion) 18:54, 31. Jan. 2016 (CET))

Desiderata

In welchen großen Entscheidungen war sie Berichterstatterin? Welche Sondervoten stammen von ihr? Grüße --h-stt !? 17:57, 31. Mär. 2016 (CEST)

Infragestellung der Kompetenz von Susanne Baer

Es ist schon wieder ein Blogeintrag von Hadmut Danisch aufgetaucht: http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/

Wie glaubhaft ist die Quelle. Echte Kritik oder absoluter Müll? (nicht signierter Beitrag von 88.66.66.238 (Diskussion) 19:48, 15. Mär. 2017 (CET))

Mein Vorschlag: lesen und dann urteilen ;-)

--2003:65:EB25:4C01:80F8:D85:EB2E:F8E4 12:18, 16. Mär. 2017 (CET)

Baers Vortrag "Options of Knowledge - Opportunities in Science", Berlin 2007, ist ja im Internet lesbar. Ich sage nur: Bemerkenswert. Man könnte auch auf den Gedanken kommen, sich gewisse Fragen zu ihr zu stellen, wenn man das gelesen hat, aber das ist ein weites Feld... (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:7F5:4340:928:196:F767:7FC7 (Diskussion | Beiträge) 17:18, 16. Mär. 2017 (CET))

Danischs Kritik ist zweifellos überzogen und u.a. persönlich motiviert (Baer hat als gutachtende Richterin eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, mit der er die objektive Überprüfung seines Promotionsverfahrens durchsetzen wollte). Danisch hat aber in zwei Punkten recht: Erstens: Er steht tatsächlich in dieser Frage für eine Objektivierung und Nachprüfbarkeit wissenschaftlicher Leistungen, und sie steht dagegen. Zweitens: Die Humboldt-Universität drückt sich konsequent und eigentlich unverschämt darum herum, genauere Auskunft über Baers Tätigkeit als Professorin zu geben - was allerdings den Verdacht erhöht, sie habe vorwiegend für das Bundesministerium für Familie etc. gearbeitet und ihr Professorentitel sei für sie bloß durch das Ministerium angekauft worden, ohne dass ein echter Studiengang "Gender Studies" aufgebaut worden sei.Rheinvolk (Diskussion) 17:17, 17. Jul. 2017 (CEST)

Erstens: Was bedeutet das für den Artikel? Zweitens: Wieso hat eine Universität Auskunft über die Tätigkeit einer Professorin zu geben? Über die Vorlesungen kann man sich im Vorlesungsverzeichnis informieren, der Rest unterfällt Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz. Die Universitätsleitung ist grundsätzlich keine Aufsichtsbehörde über die wissenschaftliche Tätigkeit der Hochschullehrer. Gert Lauken (Diskussion) 12:27, 6. Dez. 2017 (CET)
Endgültig: Es müßte zunächst geklärt werden, wo die Beweislast liegt. Muß Baer nachweisen, daß ihre Angaben stimmen, oder müßte ein Kritiker erst beweisen, daß sie nicht stimmen. Bei den früher üblichen Grenzkontrollen mußte man z.B. den Paß vorzeigen, d.h. man hatte die Beweislast, während man in der klassischen (nicht-klingonischen) Rechtsauffassung zunächst als unschuldig gilt, also die Beweislast bei der Anklage liegt. Bis das geklärt ist, könnte man Baers Lebenslauf lediglich als „unbelegt” oder „umstritten” bezeichnen. Gleiches hat man auch bei Abu Bakr Al Bagdadi getan, weil dessen Dissertation unauffindbar war. --Davit.1980 (Diskussion) 16:09, 27. Mai 2020 (CEST)

Geburtsdatum

Hallo @Weltenspringerin, ist das Geburtsdatum nun der 16.2. oder der 2.2. ([1])? Das Handbuch der Justiz liegt mir leider nicht vor. Grüße --rü. (disk.) 11:12, 17. Sep. 2021 (CEST)

Hallo @Rübenkopf, laut Handbuch der Justiz ist das der 16.2.1964. Natürlich kann da auch mal was Falsches drinstehen. Die Seite des Bundesverfassungsgerichts gibt nur die Jahreszahl her. Baer kam am 2.2.2011 ans Bundesverfassungsgericht. Das lässt vermuten, dass es sich beim 2.2. um einen Übertragungsfehler handelt. Ich habe jetzt mal die Personendaten auf die Quelle HdJ angepasst. Danke für Deine Aufmerksamkeit. Gruß, --Weltenspringerin (Diskussion) 12:26, 17. Sep. 2021 (CEST)
Danke Dir für die Anpassung! --rü. (disk.) 16:34, 17. Sep. 2021 (CEST)