Diskussion:Sven Hüber
Aus dem Artikel Politoffizier ausgelagert (Eintrag einer IP):
- Laut ARD-TV-Magazin "Kontraste" vom 08.03.2007 ist der ehemalige Politoffizier Sven Hüber im DDR-Grenzregiment 33, in dessen Bereich am 05. Februar 1989 der 20-jährige Chris Gueffroy erschossen wurde, heute in gehobener Position bei der Bundespolizei tätig. Er ist Erster Polizeihauptkommissar (BesGrp A 13 BBesO) und als Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei beim Bundesminister des Innern vom Dienst freigestellt. In seiner Position ist er Berichterstatter des HPR für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst. Er entscheidet also mit, wer in die höchsten Ränge aufsteigen darf. In seiner "Diplomarbeit" diskreditiert er - zusammen mit einem anderen Diplomanden - seinen jetzigen Arbeitgeber und damit die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auf sehr "unschöne" Art u. Weise. Im übrigen ist der andere Verfasser der Diplomarbeit nun auch bei der Bundespolizei als stellv. Hundertschaftsführer (PHK) und freigestelltes Personalratsmitglied tätig. Auch andere ehemalige "Genossen" Hübers sind ebenfalls bei der Bundespolizei im gehobenen bzw. höheren Dienst tätig.
--Kolja21 22:53, 20. Mär. 2007 (CET)
- Das stimmt - leider - alles. Und Hüber ist mit seinen Versuchen zur Klitterung ihm wohl unangenehmer Tatsachen nun gescheitert. --ahz 02:19, 21. Mär. 2007 (CET)
Man spricht hier von 2 Dienstgruppenleitern bei der Bundespolizei in Berlin-Tegel. Beide werden in Zusammenhang gebracht mit dem Mordfall Chris Gueffroy u. Michael Schmidt. (Unsignierter Beitrag von 217.230.78.190, 18:40, 22. Mär. 2007)
Weiterhin gilt:
"Stellvertretender Vorsitzender", "Vorsitzender" haben inzwischen genug hier abgeschrieben! -- 84.176.44.182 22:18, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist die GdP, nicht der Personalrat. Nicht wirklich überraschend, wer die Nr. 1 im Personalrat ist, der wird in der Gewerkschaft sicherlich kein "Niemand" sein. Soll aber jemand anders mal formulieren. --THausherr Diskussion Bewertungen 22:30, 22. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe die Anregung aufgenommen und die entsprechenden Angaben präzisiert. --Kolja21 03:29, 23. Apr. 2007 (CEST)
Diplomarbeit
nur mal als Frage in den Raum gestellt:Kennt jemand zufällig das Thema der Abschlussarbeit(meinethalben auch "Diplomarbeit") von Sven Hüber?Ich dachte das ich das hier schon mal irgendwie gelesen hatte.
(nicht signierter Beitrag von Cantho (Diskussion | Beiträge) 19:44, 2. Jun. 2008)
- "... Das Thema der Arbeit war sein späterer Arbeitgeber: Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung" (sueddeutsche.de). Gruß --Kolja21 03:06, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Gibts da 'nen Link fuer das Geschreib? Waer doch was fuer die kalte Jahreszeit... Captndelta 08:34, 17. Sep. 2008 (CEST)
Prostestaufruf
Der Abschnitt "Protestaufruf" ist nicht eindeutig.
In der Art, wie es geschrieben wurde, widerspricht es sich gewissermaßen selbst: Die gewählten Zitate belegen nicht, dass sie sich gegen das Verbot des Buches aussprechen, sondern besagen eher, dass Verantwortliche nicht mehr kritisiert werden dürfen und "außerhalb jeder Kritik stünden".
Die Unterzeichner sind aber ja gerade für ein Benennen der Verantwortlichen und moralischer Mitschuld aus.
Es sollte klarer gemacht werden, dass die Zitate die Schlussfolgerungen wären, sollte das Urteil rechtskräftig sein. (nicht signierter Beitrag von 95.208.72.66 (Diskussion | Beiträge) 14:16, 25. Jul 2009 (CEST))
Mitarbeit als Stasi-IM
Laut "Gerbergasse 18" (Heft 4/07) ISSN 1431-1607 war Herr Hüber Informeller Mitarbeiter der Staatssicherheit. Artikel ab Seite 11.
-- 90.186.90.138 22:53, 17. Feb. 2011 (CET)
Urteilsbegründung als Quellenschatz
In der Urteilsbegründung des Kammergerichts vom 19.03.2007 finden sich noch jede Menge hoch interessanter Argumente sowie Hinweise sowohl zu Hübers Biografie als auch zu seinen glücklosen und Aufsehen erregenden Versuchen, die Öffentlichkeit von der Interpretation seiner DDR-Biografie auszuschließen bzw. seine tatsächlichen Aufgaben im Grenzschutzregiment und das gesamte Thema eventueller individueller moralischer Verantwortung zu relativieren. Am dringendsten gehören wohl die Kernargumente des Gerichts in den Artikel (der im Moment nur die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidungen feststellt), aber die Begründung berührt darüber hinaus mehrere grundsätzliche Fragestellungen an konkreten Beispielen. Ich komme in den nächsten Wochen leider nicht mehr dazu, vielleicht nimmt sich ja jemand der Arbeit an.-- Hvd69 (Diskussion) 10:06, 3. Apr. 2012 (CEST)