Diskussion:Türkeistämmige in Deutschland
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– GiftBot (Diskussion) 20:31, 25. Dez. 2015 (CET)
Unlogische Definition oder unnachvollziehbare Einschränkung des Geltungskreises
Der erste Satz lautet im Moment: "Türkeistämmige in Deutschland sind mehrheitlich Türken, aber auch Kurden und andere nationale Minderheiten der Türkei, die selbst Staatsbürger der Türkei sind oder waren oder auf deren Vorfahren dies zutraf, und die oder deren Vorfahren ab 1960 aus der Türkei im Gefolge der Gastarbeitermigration in die Bundesrepublik Deutschland aus den verschiedensten Gründen eingewandert sind." M.E. würde das logisch bedeuten, dass eine 1958 nach Deutschland eingereiste Person aus der Türkei nicht türkeistämmig wäre. Dito für eine Person aus der Türkei, die nicht als "Gastarbeiter" eingereist ist, sondern z.B. um Asyl zu suchen. Sicherlich trifft es auf viele türkeistämmige in Deutschland zu, dass sie als "Gastarbeiter" nach Deutschland kamen oder deren Nachfahren sind. Aber soll das Bestandteil der Definition sein? Das Wort "Türkeistämmig" beinhalttet das so gar nicht. --Gregor (Diskussion) 11:34, 20. Okt. 2021 (CEST)
Falschdarstellung
Angegeben wird: "Infolge dieser Deutung kam es mehrfach zu Konflikten, beispielsweise um die Zentralmoschee Köln in Köln-Ehrenfeld oder Frankfurt-Hausen." Der Konflikt in Köln war durch die Zuordnung zur DITIB bedingt. Und in Hausen dadurch, dass es sich um Iran-treue Schiiten handelt. Das ist schon etwas anderes, als hier dargestellt. (nicht signierter Beitrag von 2003:E8:672A:A446:113F:42FA:C951:A928 (Diskussion) 09:42, 16. Mär. 2021 (CET))