Diskussion:Türriegel von Riegelstein
Erhebung zum Baron im 13. Jh.
ich halte die genannte Behauptung als unerwiesen. Es spricht dagegen: 1. das die Familie erst später auf dem Riegelstein genannt wird. 2. das der Titel "Baron" in Deutschland nicht verliehen wurde. 3. Das eine Verleihung eine Freiherrentitels zu dieser Zeit recht ungewöhnlich wäre. 4. das in den angegeben Litaraturnachweisen, sich diese Verleihung nicht finden läßt. siehe auch: http://www.woxikon.de/wort/baron.php Bitte die Behauptung mit einem Einzelnachweis belegen oder löschen. --Rüdiger 09:18, 2. Jul. 2009 (CEST)
- "Da das Adelsgeschlecht der Dürriegel von Riegelstein im 16. Jh. im Kanton Gebürg des Ritterkreises Franken organisiert war, handelt es sich um Angehörige der Reichsritterschaft, die als Angehörige dieser Gruppe seit etwa 1700 den Reichsfreiherrentitel führen durften und den Baronen gleichgestellt waren. In französischsprachigen Texten oder in der Umgangssprache wurden sie dann zuweilen 'Barone' genannt." Angaben aus dem "Adelslexikon" von Dr. Ralf G. Jahn, das im Verlag Gen-Roms.de von Johann Heinrich Barth erscheinen wird. Hr. Jahn schreibt weiter: "Erhebungen zum Baron um 1260 gab es in Deutschland nicht." Ich bitte also um freundlichste Beachtung und Änderung bzw um Quellnachweis! --Rüdiger 14:03, 2. Jul. 2009 (CEST)
Namensherkunft
hier das gleiche in Grün: Eine Namenssage ist erwähnenswert, sollte aber als soche auch gekennzeichnet sein. Einen wissenschaftlichen Beweis wür solch kühne Herleitungen sollten entweder belegt werden, oder eben als Vermutung gekennzeichnet werden. --Rüdiger 09:20, 2. Jul. 2009 (CEST)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
– GiftBot (Diskussion) 07:10, 16. Jan. 2016 (CET)