Diskussion:Tagesklinik

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Neutralität

Ich finde, eine Enzyklopädie hat sich eigener Interpretationen, warum ein Krankenhaus eine Tagesklink einrichtet, zu enthalten. Der Absatz sollte neutral formuliert und mit Quellen belegt werden und nicht die Meinung von Uwe Thormann oder mir wiederspiegeln. Liebe Grüße, --Drahreg01 21:09, 19. Okt. 2006 (CEST)

Psychiatrische Tagesklinik

Die Erklärung zur psychiatrischen TK ist nicht ganz korrekt. Z.B. "Teilweise auch psychotherapeutisch" stimmt nicht ganz. Das Therapieangebot ist ähnlich wie in anderen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Kliniken in vollstationärer Behandlung. Und: "nach stationärer Behandlung" ist auch nicht korrekt. Der Besuch einer TK setzt nicht zwingend eine vollstationäre Behandlung voraus. Vollstationäre Aufenthalte können durch die Tagesklinik vermieden werden. --D502 20:50, 18. Dez. 2009 (CET)

Österreich

Der Begriff "Tagesklinik" existiert auch in Österreich. Was ist damit in Österreich genau gemeint? --MrBurns (Diskussion) 00:50, 28. Jan. 2017 (CET)

Tagesklinik als teilstationäre Behandlungseinrichtung nicht adäquat beschrieben

Irgendwie gehört einiges noch einmal ausführlich überarbeitet. Tageskliniken bieten in Deutschland i.d.R. keine ambulante sondern teilstationäre Behandlung an. Das hat andere sozialrechtliche Implikationen, z.B. benötigt ein Patient einer Tagesklinik keine formale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, es reicht die formlose Mitteilung an Arbeitgeber und Krankenkasse, um den Krankengeldanspruch aufrecht zu erhalten, da die Behandlung unmittelbar der Krankenkasse mitgeteilt wird.

Dass die Krankenkassen nicht zur Erstattung verpflichtet sind, ist letztlich Unsinn, bzw. hat nichts mit dem Status als Tagesklinik zu tun. Das steht auch nicht im zitierten §108 SGB V. Erstattet wird, wenn die Klinik zugelassen ist, egal ob Tagesklinik oder vollstationär.

Ich bemühe mich um kleine Korrekturen, um die erhebliche Mißverständlichkeit des Artikels zu reduzieren, das meiste Geschilderte gilt in der Form nur für einige Spezialfälle, was nicht gekennzeichnet ist. (bis 24 Stunden Aufenthalt gilt nicht für teilstationäre Behandlung sondern nur für ambulante etc.). Leider habe ich nicht die zeitliche Ausstattung, den Artikel vernünftig mit Quellenangaben zu überarbeiten, und auskennen tu ich mich nur im psychiatrischen und psychosomatischen Bereich wirklich gut. --Sebi772 (Diskussion) 23:55, 23. Okt. 2021 (CEST)