Diskussion:Tanzlehrer

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DTHO löschen

Die beiden Tanzlehrerverbände ADTV und BDT sind Vereine und lt. Satzung u. a. für die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder verantwortlich.

  1. ADTV-Impressum, aus dem hervor geht dass der ADTV ein Verein ist, Registergericht Hamburg, VR 13204
  2. ADTV-Satzung, §2 Abs. 2a: "Er regelt, ordnet und überwacht die Berusausbildung sowie das Prüfungs- und Weiterbildungswesen.
  3. BDT-Impressum, aus dem hervor geht dass der BDT ein Verein ist, Registergericht FFM, VR 14869
  4. BDT-Satzung aus der in §2 Abs.3 die Zuständigkeit für die Berufsausbildung hervorgeht.
  5. DTHO-Impressum aus dem hervorgeht, dass es sich um eine rein private Organisation handelt.

Es wird hier nicht die Existenz der DTHO angezweifelt, aber zunächst ist festzuhalten, dass sie in der Aus- und Weiterbildung schlicht keine Rolle spielt. Weiters haben sich die etwa 70 Tanzschulen (habe ich in hier gezählt eine gesamte Liste ist nicht öffentlich verfügbar), vor allem zur Durchführung von Turnieren aller Art zusammen geschlossen, insofern wäre evtl. eine Einbindung in den Artikel Tanzsport zu überdenken. Wobei dann immer noch die Frage bleibt, ob sich jeder, der sich "Organisation" nennt, künftig in der Wikipedia steht. Hier ist eine klare Gewinnerziehlungsabsicht zu unterstellen.

Allgemeiner Hinweis: Eine Abgrenzung zwischen Tanzlehrern, die Gesellschaftstanz zur Entspannung und Freizeitgestaltung unterrichten, und Trainern, die eben Tanzen als (semi-)professionellen Sport begreifen und weitergeben, ist für beide Seiten sinnvoll und logisch.

Viele Grüße, --TanzWicht (Diskussion) 18:21, 5. Sep. 2014 (CEST)


Vielen Dank für die Mitarbeit und für die zusätzlichen Argumente. Worin das Problem einer rein privaten Organisation bzw. einer Organisation mit Gewinnerzielungsabsicht besteht, erschließt sich mir nicht auf Anhieb. ADTV und BDT sind auch keine öffentlich-rechtlichen Institutionen. Die Frage ist, bildet DTHO im nennenswerten Umfange aus oder nicht. Die Behauptung, dass sie schlicht keine Rolle spielen, kann ich hinsichtlich ihrer Triftigkeit nicht beurteilen; eine Suchmaschinenfütterung mit DTHO Ausbildung erweckt zunächst einmal einen anderen Eindruck.--Kjalarr (Diskussion) 00:49, 6. Sep. 2014 (CEST)
Hallo Kjalarr, wenn ich mich nicht irre ist es doch Sache des Autors die Relevanz darzustellen? Wie gesagt handelt es sich um einen Zusammenschluss von ca. 70 größtenteils kleineren Tanzschulen, Quelle siehe oben. Der ADTV und der BDT vertreten 1000 Tanzschulen. Alleine im ADTV sind über 2500 Tanzlehrende zusammengeschlossen und er ist deshalb auch Mitglied im Deutschen Kulturrat (siehe hier bzw. hier).
Die Darstellung auf Google dürfte damit erklärt sein: [1]
Wie gesagt habe ich nix gegen die DTHO und auch nichts gegen Gewinnerzielung bzw. deren Beabsichtigung. Hier gehts jedoch um Ausbildung und da sehe ich schon die nächsten Organisationen hier aufschlagen. Es fehlt die Relevanz, siehe oben. (nicht signierter Beitrag von TanzWicht (Diskussion | Beiträge) 23:08, 6. Sep. 2014 (CEST))
Ich habe mir die Seiten der Arbeitsagentur zur Tanzlehrer-Ausbildung angesehen, da stehen interessanterweise tatsächlich nur die ADTV-, BDT- und der ISTD-Abschluss drin. Unter diesem Aspekt scheint es sich aktuell bei der DTHO-Ausbildung um etwas anderes zu handeln. Persönlich bin ich unschlüssig, da der DTHO-Anteil von 7% an allen Tanzschulen bereits eine erwähnenswerte Marke zu sein scheint. Dass eine Ausbildung zum Tanzlehrer nicht zwingend auf ADTV und BDT beschränkt ist, sollte m.E. nicht unter den Tisch fallen. Mit freundlichen Grüßen--Kjalarr (Diskussion) 14:26, 7. Sep. 2014 (CEST)

Letztlich ist aus meiner Sicht auch die Ausrichtung der Ausbildung relevant: bezieht sich die Lehrerausbildung vornehmlich auf den gesellschaftlichen Bereich oder auf den sportiven Bereich. Ein Merkmal könnte sein, dass die "DTHO-Turnierordnung und Wertungssystem" um ein Vielfaches länger ist, als die "DTHO–Ausbildungsrichtlinien". Gleichzeitig finde ich den "Ausbildungskosten Rechner für Tanzschulinhaber" problematisch, da der Schwerpunkt der Nachwuchsausbildung hier wirtschaftlich orientiert zu sein scheint. Im ADTV beginnen jährlich etwa 140 Azubis ihre Ausbildung. Das Ausbildungsziel ist es, Gesellschaftstanz in all seinen Ausprägungen lehren zu können. Tanzen als Sport oder als Wettkampf steht nicht im Vordergrund. Das wäre eher die Ausrichtung als Trainer. Seit je her wird im allgemeinen Sprachgebrauch zwischen TanzLEHRER und TanzSPORTTRAINER unterschieden und diese Unterscheidung ist auch sinnvoll für beide Tanzarten. Wer sich sportiv orientiert findet bei den TanzSPORTTRAINERN die sicherlich zielführendere Unterstützung. Wer jedoch im gesellschaftlichen Umfeld bei Feiern und Bällen angenehm tanzen möchte hat andere Ziele und braucht andere LEHRER. Daher würde ich es gut finden, die Ziele der Ausbildungen zu unterscheiden. Diesem Gedanken folgend gehört die DTHO eher in die sportive Ausrichtung und sollte daher in diesem Kontext - gerne in Abgrenzung zum Gesellschaftstanz - erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 91.10.78.80 (Diskussion) 12:44, 9. Sep. 2014 (CEST))

Das sind zwar alles nachvollziehbare Interpretationen, aber die Ausbildung nennen sie nunmal die zum Tanzlehrer und es scheint auch vollgültig eine angeboten zu werden. Ich habe unterdes den Absatz etwas geändert, vielleicht entspricht die Darstellung jetzt mehr den Gewichten der diversen Anbieter.--Kjalarr (Diskussion) 10:56, 11. Sep. 2014 (CEST)

Absatz zur traditionsreichen Tanzschule

Eine der traditionsreichsten Tanzschulen in Deutschlands Hauptstadt, die Tanzschule Apitsch Berlin, die 1863 vom Tanzlehrer und späteren Tanzmeister Gustav Apitsch, einem Schüler des Königlichen Tänzers, Tanzmeisters und Lehrers an der Königlich Preußischen Hauptkadettenanstalt Karl Ludwig Gustav Medon (1823–1905)[1] gegründet wurde, ist mit dem Tod des Tanzlehrers Gerhard Apitsch (1929–2015), einem Enkel des Gründers Gustav Apitsch ausgestorben.[2] - Den vorstehenden Absatz habe ich herausgenommen, weil er mir nicht in den Abschnitt zu passen scheint, die sich mit der Entwicklung des Berufsbildes befasst. Zudem ist zu fragen, was genau diese Tanzschule so besonders erwähnenswert in einem Artikel über Tanzlehrer macht.--Kjalarr (Diskussion) 14:58, 7. Jan. 2016 (CET)

  1. Gruber, Robert: „Schopenhauers Geliebte in Berlin“, Wien, 1934, S. 34 u. 37 (Abbildung Gustav Medons um 1840 u. 1847) und S. 43 (Briefe u. Urkunden). DNB-Portal
  2. Der Tagesspiegel vom 6. Juli 2015