Diskussion:Tatsachenentscheidung

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Nicht klagbar

Die FIFA-Regeln gehen so weit, dass sie jegliche Klage gegen eine "Tatsachenentscheidung" ausschließen. Es gibt nicht nur den Fall, dass vielleicht ein fälschlich gegebener oder nicht gegebener Treffer einer der beiden Mannschaften einen großen wirtschaftlichen Schaden zufügt (z.B. Entgang des Weltmeistertitels). Auch wenn der Schiedsrichter zu hart spielen lässt und es zu Verletzungen kommt, wird man den Referee nicht vor Gericht zerren dürfen. Es gibt zwar die als Regelverstöße durch den Schiedsrichter bekannten Fälle, aber selbst da ist es äußerst fraglich, inwieweit ein solcher Verstoß, selbst wenn er zu einer Spielwiederholung führt, klagbar wäre - und es wird dies eher zu verneinen sein. Theoretisch könnte nur ein korruptes Verhalten maßgeblich sein, was aber bei Europacup- oder Europa. und Weltmeisterschaftsmatches auszuschließen ist. (Inwieweit Qualifikationsmatches in den Ozanien-Gruppen gefährdet sind?) Sonst sind jedenfalls aus unseren Breiten Korruptionen wenig bekannt - es wäre auch fraglich, ob die absichtliche Benachteiligung bei einem Match in der laufenden Bundesligameisterschaft schon für Schadenersatzforderungen ausreicht? Aber das sind Dinge, die wohl nur spezielle Juristen beantworten könnten. --89.144.199.224 20:37, 12. Jul. 2016 (CEST).