Diskussion:Tendzin Gyatsho/Archiv/2010

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Verbesserung der EInleitung

Dort steht:

Die formelle europäische Anrede ist „Seine Heiligkeit“ (in Anlehnung an die Anrede vergleichbarer religiöser Würdenträger). Die Tibeter selbst nennen ihn zumeist Kundün, Yishin Norbu oder Gyelwa Rinpoche.

Ich, der ich der Fremdsprache nicht mächtig bin, frage mich, ob die Bezeichnung der Tibeter nun dasselbe bedeutet wie "Seine Heiligkeit" oder etwas anderes. Das sollte noch klarer werden. -88.130.79.1 19:09, 13. Jan. 2010 (CET)

Staatsbürgerschaft

Welche Staatsangehörigkeit hat Tendzin Gyatsho inne? In Indien ist er ja offenbar im Exil, in China gilt er als Staatsfeind, aber hat ihm China deswegen die Staatsangehörigkeit entzogen oder nicht? Die Tibeter wurden ja nach 1959 offenbar allesamt chinesische Staatsangehörige.-- Alt Wünsch dir was! 16:28, 16. Feb. 2010 (CET)

Hm, die tibetische Regierung hatte eigene Pässe... und heute lebt er in Himachal Pradesh... --Wissling 17:25, 16. Feb. 2010 (CET)

Literatur müsste geupdatet werden.

Beiträge zur Westlichen Wissenschaft: Der Dalai Lama hat mit Paul Ekmann zusammengearbeitet:

Klarstellung in "Beziehungen zum deutschsprachigen Raum"

Der Vortrag in Münster vor 4500 Gästen wurde nicht im Schloss Münster (dort wurde lediglich die Ehrendoktorwürde verliehen, was per Webcast live zu verfolgen war) sondern in der Halle Münsterland gehalten (war selbst dort). Der in der Referenz [15] genannte Link ist 404. --82.149.178.229 02:15, 24. Apr. 2010 (CEST)

Kritik

Gerade habe ich festgestellt das man über einen Bereich Kritik in dem Artikel über den Papst redet. Wäre es nicht gut den Dala Lama auch der Kritik zu unterziehen. --KhaganBek 11:20, 15. Mai 2010 (CEST)

Siehe WP:BIO --GiordanoBruno 12:34, 15. Mai 2010 (CEST)
Bin´s leid darüber oder darüber zu diskutieren. Entspricht weder WP:LIT, noch WP:BIO. --Wissling 09:57, 20. Mai 2010 (CEST)
M.E. könnte man in diesem Kontext: "Am 10. März 1963 verkündete der 14. Dalai Lama eine an demokratischen Prinzipien orientierte Verfassung für die tibetische Exilregierung, die ihn als Staatsoberhaupt betrachtet." einfügen, dass damit nicht Demokratie im laizistischen Sinne gemeint ist, dass die vollen Bürgerrechte also nur einem Teil der Exil-Tibetischen Bevölkerung gewährt werden. Dies sollte sich relativ leicht mit unabhängigen Quellen belegen lassen. LG --Maat Maan 23:38, 25. Jun. 2010 (CEST)
Geht´s da um das 'Green Book'? --Wissling 00:02, 26. Jun. 2010 (CEST)
z.B. Das hier sollte klar machen, dass es sich nicht um eine "laizistische" (Begriff ist eigentlich falsch hier, ich meine eher dass keine Religionsfreiheit besteht, Bhutan hat auch ein ähnliches, aber anderes Problem damit ) Demokratie handelt, sondern das Angehörige bestimmter Religionen nicht die gleiche Rechte geniessen: "In January of 1998, Tashi Wangdu, president of the Tibetan Regional Council, stated “There are governmental and non-governmental gods. To worship gods that are not recognized by our government is against the law”. Tashi Wangdu ist nicht "irgendjemand", und "against the law" bezieht sich sicher nicht auf indisches Recht.
Mal generell, bevor wir hier eine Schattendiskussion führen, eine Frage: zweifelst Du das an, also das die "Bürger" nicht gleiche Rechte geniessen, und das dies von der Religionszugehörigkeit abhängt? LG --Maat Maan 21:21, 26. Jun. 2010 (CEST)
Mal generell: IMHO sollte es in der Wikipedia darum gehen, unter Verwendung möglichst reputabler Quellen an sogenannten Artikeln zu arbeiten... Gruß, --Wissling 21:40, 26. Jun. 2010 (CEST)
Selbstverständlich sollte es genau darum gehen... konkret: welcher meiner Quellen ist nicht reputabel?, zweifelst Du die o.g. Aussage an?, wenn ja warum ?
Abgesehen davon, die andere Frage ("zweifelst Du das an, also das die "Bürger" nicht gleiche Rechte geniessen, und das dies von der Religionszugehörigkeit abhängt?") bleibt bestehen-----Maat Maan 06:14, 27. Jun. 2010 (CEST)
Ich stimme zu: Eine Erläuterung, was mit "demokratischen Prinzipien" gemeint, bzw. nicht gemeint ist, ist eine sinvolle Verbesserung des Artikels. --TorquatoTasso 22:57, 27. Jun. 2010 (CEST)
Was genau hat das mit der Person Tendzin Gyatsho zu tun? Für mich sieht das eher wie ein Punkt für die "Tibetische Exilregierung" aus. --GiordanoBruno 23:01, 27. Jun. 2010 (CEST)
Die aktuelle Formulierung ist in dieser Form im besten Falle ungenau, wenn nicht irreführend. "To worship gods that are not recognized by our government is against the law" ist eindeutig nicht kompatibel mit der sonst üblichen Def. von Demokratie in den pol. Wissenschaften.
Demokratie beinhaltet nach diesem Verständnis die Gewährung der Grundrechte an alle Bürger eines Staates, unabhängig von Religion usw, auch ist der Umstand, dass jemand eine Verfassung verkündet, die ihn als Staatsoberhaupt betrachtet, nach der sonst üblichen Def. nicht ganz unproblematisch. Noch schwieriger wird es dadurch, das zwar der Wortlaut der Verfassung Religionsfreiheit gewähren mag, aber die Verfassungswirklichkeit dem Hohn spricht, der Fall ist kompliziert, nur in dieser Form sollte der Satz m.E. keine Aufname finden. Selbstverständlich wäre eine Ergänzung im Artikel zur "Tibetische Exilregierung" mindestens ebenso sinnvoll. LG --Maat Maan 23:52, 27. Jun. 2010 (CEST)
es gibt nicht die "eine" übliche definition von demokratie in den pol. wissenschaften. ob das kompatibel ist oder nicht, ist so noch nicht klar. bei derartgen formulierungen würde ich auch nicht auf meine eigene interpretation (tf) vertrauen. zudem: bei einem nicht exitierenden staat eine verfassungswirklichkeit zu postulieren geht etwas zu weit --toktok 00:00, 28. Jun. 2010 (CEST)
Das mag formell korrekt sein, aber z.B. hier: Demokratie schreibt als "demokratischen Mindeststandard" passives Wahlrecht vor, und weiter unten "im äusseren, modernen Bild" "Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften)". Beides wird Teilen der Exiltibeter verwehrt. --Maat Maan 02:57, 28. Jun. 2010 (CEST)
ohne staat und verfassungswirklichkeit ist das erst mal theorie und nicht "formell korrekt". wo ist die quellengestützte interpretation des obigen englischen satzes? --toktok 07:33, 28. Jun. 2010 (CEST)
Die Debatte um fiktive Staaten geht an der Sache vorbei und vernebelt nur, worum es eigentlich geht. Es geht um einen Enzyklopädieartikel zu Tendzin Gyatso. Sofern in diesem dargestellt wird, dass er eine Verfassung verkündet hat und diese durch "an demokratischen Prinzipien orientiert" gekennzeichnet wird, sollte diese Verfassung auch bezüglich der Religionsfreiheit charakterisiert werden. Schließlich ist die Religionsfreiheit für tibetische Buddhisten eines der Hauptanliegen der beschriebenen Person. Da wäre es absurd, ausgerechnet dieses Thema an dieser Stelle auszulassen. TorquatoTasso 01:48, 3. Jul. 2010 (CEST)


Damit die derzeit völlig durchgePOVte Diskussion konstruktiv wird, empfehle ich allen Freunden "reputabler Quellen", einfach mal die Primärquelle, nämlich den Verfassungsentwurf seiner Heiligkeit von 1963 zu lesen - siehe http://www.tibetjustice.org/materials/tibet/tibet2.html. Ich hab's gemacht. Hier ein danach entwickelter Vorschlag für den oben diskutierten Passus zum Verfassungsentwurf von 1963:
"Am 10. März 1963 verkündete der 14. Dalai Lama eine an demokratischen Prinzipien orientierte Verfassung für die tibetische Exilregierung, die Religionsfreiheit für alle Bekenntnisse garantiert und zugleich eine Sonderstellung des tibetischen Buddhismus erkennen lässt. Sie räumt dem als Staatsoberhaupt betrachteten Dalai Lama eine starke Stellung ein. Er hat volle Exekutivgewalt und die Legislative unterliegt seiner Zustimmung."
Erläuterung: Die Verfassung garantiert Freiheit für alle Religionen in Artikel 17. In Absatz 3 dieses Artikels gibt es einen Gesetzesvorbehalt für die Religionsfreiheit zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gesundheit und Moral, dessen kritische Würdigung sicher interessant ist, aber - keine Angst liebe Puristen - den Artikel zu Tendzin sprengen würde. Nicht unerwähnt bleiben sollte aber die Sonderstellung des tibetischen Buddhismus und die extrem starke Position des Dalai Lama (um den es hier ja geht), der nicht nur Staatspräsident ist, sondern volle Exekutivgewalt hat (Artikel 29). Laut Artikel 37 ernennt er außerdem "von Zeit zu Zeit" einen Kirchenrat, der für alle religiösen Fragen zuständig ist. Außerdem werden 10% der Abgeordneten der Nationalversammlung von Klöstern und anderen religiösen Institutionen ernannt und weitere 5% vom Dalai Lama selbst. Die Nationalversammlung übt die Legislative "in Abhängigkeit der Zustimmung seiner Heiligkeit" aus (Artikel 38). Eine klare Gewaltenteilung gibt es also nicht; eine Person vereinigt repräsentative, religiöse, exekutive und legislative Befugnisse in sich. Nach heutiger Vorstellung ist das kaum mit demokratischen Prinzipien zu vereinbaren. Ein Vergleich mit Verfassungen anderer religiös regierter Staaten wäre interessant. Auf eine entsprechende Bewertung hab ich bewußt in meinem Textvorschlag verzichtet. --TorquatoTasso 15:20, 3. Jul. 2010 (CEST)
Nunja... Tibeter im Exil - eine Demokratie entwickelt sich... --Wissling 22:33, 3. Jul. 2010 (CEST)
Wenn ich deinen Link so verstehen darf, dass auch die Entwicklung nach 1963 berücksichtigt werden sollte, stimme ich absolut zu. Das tibetische Exilparlament hat 1991 eine neue, heute noch gültige Verfassung verabschiedet (http://www.tibetjustice.org/materials/tibet/tibet6.html). Eine starke Position des Dalai Lama ist auch dort zu finden, inzwischen gibt es aber das Amt eines Premierministers (Kalon Tripa), der demokratisch gewählt wurde - hier also eindeutig ein "mehr" an Demokratie. Das Kabinett steht allerdings immer noch „under the guidance of His Holiness the Dalai Lama”, wie die offizielle Web Site der Exilregierung es beschreibt. http://www.tibet.net/en/index.php?id=5&rmenuid=4.
Ich gestehe, dass mein derzeitiges Wissen für eine korrekte Darstellung der Verfasstheit der aktuellen Exilregierung nicht ausreicht. Auch der diesbezügliche Wiki-Artikel hat hier schwere Mängel. Ich hab derzeit keine Zeit, das zu erarbeiten – aber ich bin ja nicht der einzige, der sich für diesen Artikel interessiert. Ziel sollte sein, die Rolle des Dalai Lama in der Exilregierung bis heute knapp in diesem Artikel und etwas ausführlicher im Artikel zur Exilregierung darzustellen. Die dafür nötigen Primärquellen sind im Web auf den beiden zitierten Sites tibetjustice.org und auf der offiziellen Web Site der Exilregierung verfügbar.
Als vorläufige Lösung für die Darstellung des Verfassungsentwurfs von 1963 halte ich meinen Vorschlag aufrecht. Sobald eine Darstellung, die bis heute reicht, verfügbar ist, schlage ich vor, das Thema aus dem Kapitel „Politische Kontroversen“ heraus zuu nehmen, denn es geht hier ja nicht um eine Kontroverse, sondern um die Rolle von Tendzin Gyatsho in der Exilregierung und der Verfassungsdebatte. --Torquato Tasso 20:34, 4. Jul. 2010 (CEST)