Diskussion:Teppichreiniger
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Beruf
Zur Berufsbezeichung von der Vorderseite übernommen:
- Gemäß Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ist Teppichreiniger ein „zulassungsfreies Handwerksgewerbe“.
--Michileo (Diskussion) 20:28, 25. Sep. 2018 (CEST)