Diskussion:Termingeschäft

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In der Steuererklärung kommt der Ausdruck "gewerbliches Termingeschäft" vor. Hier ist sicher nicht das Termingeschäft an der Börse gemeint. Ich würde mir eine dahingehende Erweiterung des Artikels wünschen! --JoWi 01:11, 3. Mär 2005 (CET)


Wer kann die Begriffe "Termingeschäft" und "Optionsgeschäft" gegeneinander abgrenzen? Ist jedes Optionsgeschäft auch ein Termingeschäft? Wird benötigt für die richtige Einordnung der Kategorien. --Gratisaktie 18:45, 5. Aug 2006 (CEST)

"Termingeschäft" ist der Oberbegriff und "Optionsgeschäft" eine Untergruppe davon. -- Juergen 89.54.110.225 20:38, 19. Jun. 2007 (CEST)

Der Terminus "Warentermingeschäft" sollte in diesem Artikel zumindest in einem Satz erklärt werden. Stattdessen wird er nur beiläufig erwähnt und man landet von dort per Weiterleitung logisch zirkulär wieder bei "Termingeschäft". (Einen eigenen Artikel halte ich aber auch nicht für sinnvoll.) -- Asparsha 13:52, 1. Mai 2011 (CEST)

Betrugsgefahr überarbeiten

Sehr pauschale Aussagen! Woher kommen die Zahlen, ist das Thema noch aktuell? Wie viel ist "zahlreiche Terminbroker"? Außerdem wirklich kein enzyklopädischer Stil. Was heißt "selbsternannte" Broker? Was ist die Betrugs"szene"? --Marinebanker 21:26, 28. Dez. 2006 (CET)

Wg. o. g. Kritik gelöscht --Marinebanker 20:16, 4. Feb. 2007 (CET)

Den Kram einfach wieder herstellen macht den Abschnitt auch nicht besser ... --Marinebanker 21:15, 5. Feb. 2007 (CET)


sorry aber der Satz:" ...wird so lange in Optionen oder Futures „gedreht“ (round-turn commission)" mag zwar für den Profi eine Bedeutung haben aber bestimmt nicht für Max-Mustermann. Dies ist eine Enzyklopädie und kein Börsenportal und deshalb muss auch Max-Mustermann es verstehen können.

Termin vs. Spot

Die normale Valuta für Spot in Deutschland ist 2 Tage, das gilt nicht nur für Börsengeschäfte, sondern auch für FX und Geldmarkt (vgl. Overnight, Tom/Next und Spot/Next). Was länger als Spot ist, ist Termin. Siehe auch Gerke, Börsenlexikon unter den Kassageschäften --Marinebanker 23:40, 19. Apr. 2008 (CEST)

Sachlich falsch + Unsinns-Edit

"Ein Termingeschäft, auch Zeitgeschäft genannt, ist ein Vertrag über Lieferung und Abnahme zu einem fest vereinbarten Preis, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft, darunter von einem Kassageschäft."

Ein Vertrag der nicht bestimmt Was geliefert und abgenommen werden soll ist Sinnlos. Würde man auf die Erfüllung eines solchen Vertrages vor Gericht klagen wollen, würde ein Gericht, wenn man Glück hat die Annahme der Klage verweigern. Wenn man Pech hat würde eine solche Klage erst in der mündlichen Verhandlung als Unzulässig Kostenpflichtig zurückgewiesen. Und das kann Teuer sein ,nicht nur Gerichtskosten, ein Gegnerischer Anwalt würde sich für solch mühelose Einnahme bedanken. Der Eigene kostet sowieso, d.h. Den sollte man verklagen das Er einen nicht von solchem Unsinn abgehalten hat. Würde man Gewinnen.

Die Definition von Termingeschäft.

OK man sollte in WP eine Definition nicht nur "Juristisch" definieren(am Besten Überhaut nicht mm Quant). Aber meine Oma, und nicht nur Die, würde, wenn ich von Termingeschäften erzählen würde, als erstes danach Fragen Was? geliefert werden soll.

Oder: Ein Termingeschäft das nicht bestimmt was geliefert werden soll ist kein Termingeschäft.

Eine Definition von Termingeschäft die nicht erklärt was geliefert werden kann ist keine Defintion, (ok zumindest eine sehr Lückenhafte.)

"Es kommt nicht darauf an, WAS auf Termin verkauft wird" (Wie macht man solche Links direkt?)

Vieleicht?. Aber Entscheidend ist das IrgendWAS verkauft wird.

Ohne "WAS" kein Geschäft auch kein Termingeschäft.

irgendwas

Möglicherweise kann man Termingeschäft als "einen Vertrag über Lieferung und Abnahme von Irgendwas zu einem fest vereinbarten Preis...." definieren. Dann würde aber diese Definition:

Termingeschäft, auch Zeitgeschäft genannt, ist ein Vertrag über Lieferung und Abnahme von z.b. Gummibärchen zu einem fest vereinbarten Preis, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird.

das ganz gut erklären. Das ist keinesfalls als ein provokanter Spaß gemeint. Auf jeden Fall würde mir " ..z.b. Gummibärchen.. " sehr Einfach begreiflich machen das Es sich bei Termingeschäften um Irgendwas handeln kann. Auf Jedenfall erklärt "diese" Definition das Termingeschäft etwas besser als wenn man einfach dazu schweigt Was geliefert wird.


Aber:

Ist "Irgendwas" = Alles/ Alles-mögliche ?

Wenn nicht:

Was gehört zu Irgendwas? Was nicht? und Warum?

Beispiel: kann man ein Termingeschäfte mit Eiswürfeln machen? Mögliche Antwort: Kommt drauf an, Für wie Weit in die Zukunft geliefert werden soll und/oder ob ein Kühlschrank dazugehört. Oder ob man das Geschäft am Nordpol tätigt.


Und Nochwas:

Ein Geschäft darüber, das in der Zukunft z.b. ein Recht übertragen wird, würde ich auch als ein Termingeschäft bezeichnen. Wie wird ein "Recht" Geliefert und Abgenommen? Juristisch vielleicht?(ich glaube aber das heißt dann anders) aber als einleitende Definition in WP passt das nicht.

Auch in dem Artikel unbeantwortet. Wer macht solche Geschäfte? d.h. Wer liefer? Wer nimmt ab? und Wo finden Termingeschäfte statt? Seit wann gibt es Termingeschäfte?

Arten von Termingeschäften:

Gibt es nur Zwei? Kann man alle Termingeschäfte in diese beiden Arten aufteilen ? Wenn Ja sollte man den Abschnitt mit "Die beiden Arten von Termingeschäften" betiteln. Wenn nicht, sollte hier irgendetwas über die anderen Arten stehen.

Wenn Termingeschäfte "hohe Hebel" haben? (haben sie nicht, auch keine niedrigen. Quant)

Wo ist der Hebel? Was bildet den Hebel? Wie hoch/groß ist der Hebel? Kann man ihn berechnen?

Aus oder mit Termingeschäften kann man "Hebelpodukte" machen, aber das ist dann was Anderes. So wie aus Holz kann man Schiffe bauen, aber Holz ist kein Schiff, obwohl es meistens schwimmt.

Der Verweiß auf "einschlägigen Bücher" ist da keine Antwort. Dann könnten wir uns die Arbeit/den Spaß hier schenken.

Auch Interessant. Irgendwo hab ich gelesen das Termingeschäfte in Deutschland von 1931-1970 verboten waren, leider ohne weitere Angaben. Insbesondere nicht ob alle Termingeschäfte verboten waren und wenn nicht alle, Welche dann? und überhaupt? wieso? weshalb? warum?. Auch, warum 1970 wieder aufgehoben? Ist aber bestimmt Interessant für den Artikel.

So Erstmal. Der Artikel liefert mehr Fragen als Antworten. Der Text oben auch. Aber, Wir kriegen das schon Raus.-- Quant3 15:49, 7. Nov. 2008 (CET)


Ein Termingeschäft allgemein ist über irgendetwas, ein konkret abgeschlossenes Termingeschäft ist über irgendetwas spezifisches, das muss ich Dir ja wohl nicht erklären. Und das jemand meint, dass bei Termingeschäften der Basiswert unbestimmt sei, glaubst Du, denke ich, nicht ernsthaft. Deshalb brauchst keine langwierigen Erörterung - z. B. über die gerichtliche Durchsetzbarkeit - zu betrieben. Ja, Du kannst Eiswürfel per Termin verkaufen, ob das üblicherweise geschieht ist eine andere Frage.
Nur weil der Einleitungssatz keinen Basiswert nennt, kann man aus dem Satz nicht schließen, dass der Basiswert im konkreten Fall nicht bestimmt ist. Also ist das Problem wohl eher die Verständlichkeit. Da helfen aber weder Gummibärchen noch der "Lückenhaft"-Baustein, sondern eine bessere Formulierung. Das, was verkauft wird, ist wohl ein Gut (Wirtschaftswissenschaft).
Abgesehen davon ist der Einleitungssatz insofern irreführend, als dass Termingeschäfte nicht unbedingt über Lieferung und Abnahme sind.
Ich habe die Einleitung folglich etwas angepasst.
Was die Arten von Termingeschäften betrifft, haben diese weiterhin Unterarten, die teilweise aufgeführt sind. Also müsste nach Deiner Argumentation die Überschrift der Abschnitts "Die beiden Arten von Termingeschäften, die wiederum Unterarten haben, wobei für eine Art diese Unterarten nach einem bestimmten Kriterium hier genannt sind" heißen. Abgesehen davon, dass eine solche Überschrift vielleicht stilistisch nicht wünschenswert ist: Glaubst Du, dass so etwas die WP weiterbringt?
Was den Hebel betrifft: Für die Frage, was das ist etc. ist der Link da. Was die Bemerkung mit dem Holz soll, ist mir unklar, da in dem Artikel nicht steht, dass Termingeschäfte ein Hebel sind, sondern, dass sie eine Hebelwirkung haben. Der Verweis auf die einschlägige Literatur erfolgte, da ich annahm, dass Du einigermaßen vom Fach bist und so in der Lage seist, die Korrektheit der von Dir gelöschten Passage zu überprüfen. Dass Du einigermaßen vom Fach bist, nahm ich an, weil Du in dem Artikel inhaltlich editiert hast. -- Marinebanker 00:29, 8. Nov. 2008 (CET)

"üblicherweise Börse und Zeit"

hallo, auf die Fragen oben will ich noch eingehen. Hier nur zu den Änderungen. wegen Zeit usw: Denn Einschub wegen der normalen Zeit habe ich eingefügt, weil eine Vielzahl "normaler" Geschäfte einer Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 2 Tagen gemacht werden . Versandhandel , ein Stuhl bei einem Schreiner, Ein Kuchen für das nächste Wochenende, ein Anzug beim Schneider usw., sind oft verbunden mit Zahlung Heute und Lieferung in einer weiteren Zukunft als zwei Tagen. Die deswegen trotzdem keine Termingeschäfte . Und Oma möchte auch verstehen wo Kassageschäfte gemacht werden. grüße -- Quant3 19:50, 17. Nov. 2008 (CET)

Die Unterscheidung zwischen Termin- und Kassamarkt gibt es aber nun mal wie oben gesagt nicht nur an der Börse. Und auch außerbörslich gibt es ähnliche Abgrenzungen. Deshalb war die von Dir eingefügte Einschränkung nicht korrekt. Auch "Finanzmärkte" wäre m. W. zu einschränkend, weil auch auf Warenmärkten (Öl, Getreide) m. W. die Abgrenzung zwischen Kasse und Termin ähnlich ist.
Möglicherweise tätigt man im Versandhandel Termingeschäfte - wahrscheinlich verwendet man diese Kategorisierung da aber einfach nicht. Gute Frage. Was den Stuhl beim Schneider und den Anzug beim Schreiner betrifft: Das ist wohl kein Terminkauf, sondern ein Werkvertrag :-) Und Zahlung heute und Lieferung später passt ja auch nicht zum Termingeschäft, weil da eine Seite direkt ("in der Kasse") erfüllt. -- Marinebanker 22:21, 17. Nov. 2008 (CET)


Inhaltlich begreife ich das so. Im Prinzip ist mein Brötchenkauf beim Bäcker ein Kassageschäft. Aber ich nenne das nicht so. Sonst wahrscheinlich auch kaum jemand. Warenmärkte (Öl.Getreide) nennen sich, oder werden auch nur ebenfalls "Börsen" genannt. Soweit ich weiß ist Börse auch nur ein anderer Name für Handels-/Marktplatz. Einzelne "Börsen" nennen sich aus "was auch immer für Gründen(historisch?) anders. "Außerbörslicher Handel" heißt doch Zumeist nur außerhalb der Üblichen Zeiten? Mir scheint "Börse" als Oberbegriff für die Märkte bei denen "Kassa- und Termingeschäfte" stattfinden am geeignetsten.
Und wenn ich als OMA in einen Artikel wie Termin/Zeitgeschäfte komme, stolpere ich erstmal über Kassageschäfte. Artikel in WP müssen beides erfüllen, Inhaltlich korrekt und für OMA verständlich. find ich -- Quant3 03:18, 18. Nov. 2008 (CET)
Jetzt will ich doch noch was dazu schreiben. Irgendwie fällt die Zeitfrage auch wieder in die Definition von Termingeschäft. Mir scheint die Festlegung auf 2 Tage kein entscheidendes Kriterium für Termingeschäfte zu sein. Diese ist vielleicht für einige Termingeschäft "üblicher" Handelsbrauch. Aber zahlreiche Termingeschäfte finden heute auch im Zeitraum von einigen Stunden oder auch nur Minuten statt. Stichwort "Daytrader" die nicht nur "direkte Käufe und Verkäufe" sonder auch Termingeschäfte eingehen die schon nach Minuten wieder geändert oder aufgelöst werden.nur als Anregung -- Quant3 03:43, 18. Nov. 2008 (CET)-- Quant3 03:43, 18. Nov. 2008 (CET)-- Quant3 03:43, 18. Nov. 2008 (CET)
Nur zu, dafür ist die Diskussionssseite da. Also (a) Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Abschluss und Erfüllung. An deutschen Finanzmärkten ist die übliche Wertstellung zwei Tage, daher das Beispiel. (b) Bei den von Dir angesprochenen Daytradern liegt zwischen zwei Geschäftsabschlüssen nur eine Zeit von Minuten oder Stunden, nicht zwischen Abschluss und Erfülllung. Also z. B. den DAX auf Termin kaufen (Erfüllung z. B. in zwei Monaten) und ein paar Minuten später wieder auf denselben Termin (zwei Monate) verkaufen. Das zweite Geschäft ist nicht die Erfüllung des ersten, sondern ein neues Geschäft. -- Marinebanker 07:40, 18. Nov. 2008 (CET)

CBOE

'Erst seit der Eröffnung der berühmten Chicago Board Options Exchange am 26. April 1993 kann von einem modernen Derivatehandel gesprochen werden.' Da ist ein kleiner Fehler passiert - es soll wohl 1973 heißen. (nicht signierter Beitrag von 87.170.225.53 (Diskussion) 22:04, 4. Sep. 2010 (CEST))

Arten

Ich bin omA hierhergestolpert, dabei ist mir Folgendes aufgefallen: Unter "Arten" wird auf Indizien über die Natur des Termingeschäfts in einer wertenden Art eingegangen, ohne dass mir vorher klargemacht wurde, welche Termingeschäfte welcher Natur "gute" oder "böse" bzw. erlaubte oder unerlaubte sind. -- Pemu (Diskussion) 12:28, 27. Jan. 2016 (CET)

Mir ist Deine Frage leider nicht ganz klar. Welchen Teil des Abschnitetst meinst Du? Die aus der Rechtssprechung zitierten Fallgestaltungen beziehen sich denke ich immer auf die dann beschrieben Gestaltung. --Marinebanker (Diskussion) 20:44, 12. Feb. 2016 (CET)
Die Einleitung erweckte den Eindruck, als ob es sich nur um Finanzinstrumente in Deutschland handelt. Das ist aber falsch. Außerdem ist der Begriff Warentermingeschäft hier irgendwie unter die Räder gefallen. Ich habe das geändert. --Hannover86 (Diskussion) 09:54, 27. Okt. 2017 (CEST)

Zahlungspflichten, Margining & Liquidität

Die Aussage zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu liefern und zahlbar stimmt nur bedingt. In Wirklichkeit ist es kompliziert.

Für OTC-Geschäfte, die keinem Margining unterliegen und tatsächlich physisch geliefert werden, wird zum kontrahierten Zeitpunkt geliefert und dann wie vertraglich vereinbart gezahlt (möglicherweise erst nach der Lieferung oder wenn über einen längeren Zeitpunkt geliefert wird, immer monatlich zum 20ten usw.)

Wenn ein Margining stattfindet, wird die Preisänderung täglich ausgeglichen und es gibt somit unter Umständen ständig Zahlungsforderungen. Ist nur ein finanzieller Ausgleich vereinbart, kommt es nicht zur Lieferung und auch am Ende wird nur eine Preisdifferenz zum Vortag ausgeglichen. Ist eine Lieferung vereinbart und der Kontrakt unterliegt dem Margining, so wird die Preisdifferenz zum vereinbarten Preis über tägliche Marginzahlungen ausgeglichen und am Ende ist bei Lieferung der aktuelle Marktpreis fällig.

Die Themen Margining und finanzieller Ausgleich gehören dazu und sollten hier zumindest erwähnt werden. Vielleicht gibt es ja auch einen passenden Link, wo jemand das schon mal ordentlich erklärt hat. --Arianndi (Diskussion) 22:48, 18. Sep. 2021 (CEST)