Diskussion:Testamentsvollstrecker
Den Weblink zum "Netzwerk" und den Literaturhinweis zum "Deutschen Forum" habe ich gelöscht, da es sich um bloße Werbung handelte. --84.191.145.215
- Sicher, dass du nicht beim falschen Artikel bist? Zwischen Begründung und durchgeführten Edit sehe :ich keinen Zusammenhang, daher Revert zur letzten Version. MfG 80.136.242.83 22:43, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ich hatte nur den alten Diskussionsbeitrag wiederhergestellt, weil der ohne Begründung gelöscht worden war. Ist im übrigen aber noch passend (s. Weblinks).
Die Sperre wegen des Editwars halte ich für sinnvoll, ich wollte sie gerade anregen. Allerdings sollte der Beitrag ohne die Werbung gesperrt werden. Denn darüber dürfte wohl Einigkeit bestehen: Es ist unsachliche "Angstmache" und Werbung zu Gunsten kommerzieller Organisationen. --77.177.8.191 00:21, 27. Jul. 2007 (CEST)
- Liebe IP, darüber besteht leider keinesfalls Einigkeit. Was bitte verstehst du unter "unsachlicher" Angstmache? Es besteht aller Grund Angst zu haben und dies wird im Artikel auch nachvollziehbar durch Argumente belegt. Warum lieferst du nicht mal Argumente für deine Position? Unsachgemäße Werbung kann ich auch keine erkennen. Es handelt sich um größere in Fachkreisen gemeinhin anerkannte Vereine. Die Wikipedia widmet der DVEV sogar einen eigenen Artikel. Außerdem kann ich es nicht verstehen, was daran kommerziell sein soll, wenn diese Vereine an Interessenten kostenlos einen qualifizierten Testamentsvollstrecker vermitteln.
- MfG 80.136.242.83 01:04, 27. Jul. 2007 (CEST)
Dann sind wir uns aber jedenfalls einig darüber, daß der Artikel Argumente liefert, die Angst machen sollen- das schreibst Du ja selbst. Das gehört jedoch nicht in Wikipedia. Ein Beispiel für die Unsachlichkeit:
- so dass ein unerfahrener Testamentsvollstrecker den Nachlass verjubeln kann ohne den Erben gegenüber für den entstandenen finanziellen Schaden einzustehen.
Was ist damit gemeint? Was bedeutet "verjubeln"? Vielleicht auch veruntreuen? Schon mal daran gedacht, daß eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bei Vorsatz nicht zahlt?
Überhaupt ist der Hinweis auf die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auch irreführend: Bei der AGTV kann sich offenbar jeder "zertifizieren" lassen; wer kontrolliert denn dann, ob die Versicherung auch weiterhin besteht und nicht lediglich für den Tag der Antragstellung? Lediglich bei Rechtsanwälten und Notaren gibt es hier Kontrolle durch die Meldepflicht der Versicherung bzw. die Versicherung über die Notarkammer.
Das ist doch alles in höchstem Maße irrfeührend, unbelegt und werbend -und deswegen gehört es hier nicht her. Im übrigen arbeitet die AGTV nicht umsonst, sondern möchte mit den Lehrgängen und den Mitgliedern Geld verdienen, mag auch die Vermittlung umsonst sein. Dagegen ist nichts einzuwenden - aber hier ist nicht die Plattform für die Werbung dafür. Mir würde noch einiges mehr zu diesen Abschnitt einfallen, aber ich belasse es jetzt erst einmal bei diesen Punkten und bin neugierig, wie Du und andere das sehen. Gruß --77.177.8.191 01:31, 27. Jul. 2007 (CEST)
- Meiner Meinung nach ist das nicht alles "in höchstem Maße irrfeührend (sic!), unbelegt und werbend".
- Ich stimme dir insoweit zu, als dass manche Formulierungen verbesserungswürdig sind. Aber warum sollte man dann die ganzen Passagen löschen, statt die beanstandete Formulierung - wie von dir vorgeschlagen - zu verbessern?
- Unbelegt ist der Artikel meiner Auffassung nach nicht. So wird auf ein Urteil des BGH sowie auf das Rechtsdienstleistungsgesetz verwiesen.
- Das sich die DVEV und die AGT irgendwie finanzieren müssen sollte auch dir klar sein. Nicht jeder hat so großzügige Gönner wie die Wikipedia. Unter Werbung verstehe ich jedoch, dass für ein kostenpflichtiges Produkt geworben wird. In diesem Artikel wird jedoch auf die kostenlose Vermittlung von Testamentsvollstreckern hingewiesen. Dies steht auch in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Artikel und ist daher an dieser Stelle auch passend.
- Bei der AGT kann sich nicht jeder zertifizieren lassen. Es gibt strenge Zertifizierungsrichtlinien, auf die auch in dem Artikel verwiesen wird. Die Zertifizierung muss alle drei Jahre verlängert werden. Dabei werden die Voraussetzungen erneut überprüft. Bei der Zertifizierung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle und Testamentsvollstrecker mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, den Erben. Wenn ein Testamentsvollstrecker die Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" trägt, obwohl er nicht über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, so können die Erben die Zertifizierungsstelle auf Schadensersatz für den entstandenen Schaden verklagen. Die Zertifizierungsstelle wiederum kann dann bei dem Schädiger, dem Testamentsvollstrecker, Regress nehmen (sofern denn noch etwas Geld vorhanden ist). Es ist also ein effektiver Schutz der Erben gewährleistet.
- MfG 80.136.223.99 08:55, 27. Jul. 2007 (CEST)
Unklar bleibt, was mit "verjubeln" gemeint sein soll; Vorsatzproblematik ebenfalls nicht erörtert - und welches Vermögen bzw. welche Haftflichtversicherung hat die AGT? Was soll denn das für eine "Sicherheit" geben? Die Haftung dürfte auf das Vereinsvermögen beschränkt sein - das dürfte wohl bei wenigen hundert € liegen- wem hilft das? Insgesamt überzeugen Deine Argumente nicht: Der Artikel wirkt tendenziös und werbend.
- Sogar der WDR berichtet über DVEV und AGT. Über unseriöse Werbung braucht man da denke ich nicht mehr weiter zu diskutieren. Ich sehe da in den Löschversuchen eher Neid und Eifersucht.
- MfG 80.136.186.26 14:22, 5. Sep. 2007 (CEST)
- Mal langsam. Es geht um die Frage, ob eine private "Zertifizierung" von Testamentsvollstreckern enzyklopädische Relevanz hat in einem Artikel über Testamentsvollstrecker. Darüber bin ich sehr im Zweifel. Im wesentlichen wird in dem Artikel die Gesetzeslage referiert. Die Zertifizierung findet keine Grundlage im Gesetz. Die Streichung des letzten Absatzes des Artikels liegt daher nahe. --Dr Möpuse gips mir! 21:34, 5. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- Der zertifizierter Testamentsvollstrecker ist vom gedanklichen Ansatz her vergleichbar mit dem Fachanwalt. Eine gesetzliche Grundlage gibt es in der Tat nicht, aber wieso sollte man den Abschnitt allein aus diesem Grunde löschen? Die Zahl der zertifizierten Testamentsvollstrecker in Deutschland ist stetig wachsend. Die Zertifizierung ist von überregionaler Bedeutung und auch das Medieninteresse (siehe Link) ist da. Da der Staat meist sehr gemächlich agiert und Entwicklungen verschläft (->Planwirtschaft) ist Verbraucherschutz (bzw. in diesem Fall Schutz des Erblassers und der Erben) oft Aufgabe der Wirtschaft (in diesem Fall Vereinen und Universitäten). Dazu gibt es dann eben freiwillige Kontrollen (->Zertifizierung). Diese Idee ist im Kommen und breitet sich auf die verschiedensten Themengebiete aus. Dem Leser der Wikipedia dies vorzuenthalten halte ich für äußerst unklug.
Nachtrag: Ein Beleg dafür, dass auch Universitäten eine Zertifizierung anbieten ist die EBS Finanzakademie.
- 80.136.186.26 13:25, 6. Sep. 2007 (CEST)
Letzter Abschnitt (Zertifizierung usw.)
Ich bitte um Belege der Behauptung, Universitäten bieten Kurse für Testamentsvollstrecker und eine "Zertifizierung" an.
Ich sehe ohnehin keinen Grund dafür, warum der Artikel zur Testamentsvollstreckung mit diesem Abschnitt belastet werden sollte. Imho fehlt diesem Abschnitt die enzyklopädische Relevanz. Ich schlage daher insgesamt die Streichung vor. --Dr Möpuse gips mir! 21:36, 5. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- ich schreibe den Link an dieser Stelle noch einmal rein, damit Sie Ihn sehen und sich von der Relevanz des Abschnitts überzeugen können. Es handelt sich dabei um einen Bericht des WDR:
- http://www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/395944.phtml
- MfG 80.136.186.26 23:52, 5. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- in diesem Punkt kann ich Ihre Meinung leider nicht teilen.
- Der Westdeutsche Rundfunk ist seriös und berichtet (außer vielleicht in der Lokalzeit) nur über relevante Sachen. Die mediale Aufmerksamkeit ist einer der offiziellen Wikipedia Relevanzkritieren.
- Daneben sehe ich hier den Punkt der signifikanten Mitgliederzahl als gegeben an. Zumindest bei der DVEV können wir dies sogar in der Wikipedia nachlesen: ca. 2000 Mitglieder.
- Der Punkt der überregionalen Bedeutung ist auch unstreitig gegeben. In ganz Deutschland werden Lehrgänge zum zertifizierten Testamentsvollstrecker angeboten. Hier nur mal ein Beispiellink zu Vorträgen in Frankfurt, Hamburg und München.
- Es ehrt Sie, wenn Sie um die inhaltliche Qualität der Wikipedia besorgt sind. Würden wir jedoch Ihre strengeren Relevanzmaßstäbe an die gesamte Wikipedia anlegen, so könnten wir gleich mehr als die Hälfte aller Artikel löschen. Dies ist doch auch nicht im Sinne des Erfinders ;)
- MfG 80.136.186.26 12:53, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Es geht hier um keine Uni, sondern eine private Hochschule. Mit dem Fachanwalt ist das nicht vergleichbar, weil das nicht privat zertifiziert wird, sondern durch die staatlichen Rechtanwaltskammern. --103II 17:00, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Aha und nur weil es privat ist, ist es automatisch nicht relevant? Seltsame Argumentation... Ich kann Ihnen nur nahelegen, sich in einer ruhigen Minute noch einmal die Wikipedia Relevanzkriterien zu Gemüte zu führen. Wenn wir hier zu keinem Konsens kommen wird wohl wieder ein Admin den Artikel sperren müssen. Das ist doch nicht in unserem Interesse, oder? Der Abschnitt ist an dieser Stelle thematisch passend. Darüber hinaus ist er sehr kurz gehalten und tut meiner Meinung nach keinem weh. Würden wir Ihn dagegen löschen, so würden wir dem Leser wichtige Informationen vorenthalten.
- MfG 80.136.216.43 17:39, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- Die Frage ist wer hier wem droht. Die Aussagen einiger Beteiligter sehen aus meiner Sicht so aus, als stehe eine komplette Löschung des letzten Abschnittes unmittelbar bevor und zwar ohne Rücksicht auf gegenteilige Auffassungen. Ich wollte lediglich sagen, dass ich Veränderungen an dem Artikel, solange sie nicht unserem gemeinsamen Konsens entsprechen, nicht gut heiße.
- Dr Möpuse, warum wurden jetzt die Universitäten aus dem letzten Abschnitt rausgenommen? Begründung? Der Beleg wurde doch gebracht. Oder ist das ein Versuch, nach und nach, Wort für Wort den Abschnitt zu entfernen, ohne dass ich es bemerke?
- 80.136.216.43 22:18, 6. Sep. 2007 (CEST)
Ich bin der Auffassung, daß der Absatz gelöscht werden sollte. Es ist -wie bereits oben mehrfach angeführt- werbend und nicht informativ. Was das übrigens mit "Neid" und "Eifersucht" zu tun haben soll, verstehe ich nicht einmal im Ansatz (s. die Bemerkung von IP 80.136.186.26 am 5.7.). Also --> weg damit! --77.177.244.80 21:18, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen. Jetzt sind noch nichtmal mehr Weblinks da und der Artikel ist auch durchaus kritisch gehalten (Beispiel: "staatlich nicht geschützte Bezeichnung", "staatlich nicht überwachten Testamentsvollstreckerregister"). Der Absatz enthält wie weiter oben bereits mehrfach aufgeführt wichtige thematisch passende Informationen für den Leser, die auch in höchstem Maße relevant sind. Das wegen eines kleinen Absatzes mit gerade einmal sechs Zeilen, der den Artikel auch nicht aufbläht, manche Leute Probleme mit ihrem Selbstwertgefühl bekommen ist mir unverständlich.
- Ich bin euch bei diesem Artikel bis jetzt sehr weit entgegengekommen. Dies ist ein Zeichen dafür, dass mir viel an diesem Artikel liegt. Bei euch konnte ich das bisher leider nicht erkennen. Ich sehe da nur Löschwut. Überzeugt mich doch einmal vom Gegenteil und tragt etwas Konstruktives zu dem Artikel bei. Über einzelne Veränderungen können wir gerne reden aber eine Löschung des gesamten Abschnittes werde ich nicht hinnehmen.
- MfG 80.136.216.43 21:57, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe nicht gesagt, dass es irrelevant ist, sondern dass es keine Universität ist. Ansonsten finde ich, dass es in dieser kurzen Form drinbleiben kann. --103II 00:38, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Danke 103II, dann bin ich ja nicht mehr ganz alleine. Was die EBS-Finanzakademie angeht: Laut Wikipedia handelt es sich dabei eindeutig um eine staatlich anerkannte Universität, da brauchen wir denke ich nicht weiter drüber streiten. Gem. den Wikipedia Relevanzkriterien sind Hochschulen (Universitäten) und Fachhochschulen oder deren Äquivalent generell relevant.
- Ich nehme allerdings eure Bedenken ernst, dass der Abschnitt über die Zertifizierung im Eintrag Testamentsvollstrecker einen zu großen Platz einnehmen und den Artikel aufblähen könnte. Mein Kompromissvorschlag wäre, dass wir gemeinsam einen Eintrag "Zertifizierung von Testamentsvollstreckern" anlegen, wo wir dann ausführlicher auf die Thematik eingehen und sie auch kritisch durchleuchten können. Was haltet ihr davon?
- MfG 80.136.216.43 08:40, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Damit wir nicht aneinander vorbeireden: Erstmal verlange ich nicht die Löschung dieses Abschnitts. Angesichts der Tatsache, dass die in dem Abschnitt angesprochene "Zertifizierung" in der Praxis schlicht unbekannt ist und weil sie nicht staatlich anerkannt ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um bloße Werbung handelt.
- Den Artikel hatte ich übrigens in dieser Version [1] vorgefunden. Da liegt der Verdacht schon mehr als nahe, dass der Artikel insgesamt interessengeleitet geschrieben worden war, um die Vorteile des zertifizierten Testamentsvollstreckers anzupreisen.
- Der Hinweis auf die von Universitäten angebotenen Schulungen habe ich herausgenommen, und dies sollte imho auch so bleiben. Das Angebot der EBS (gibt es andere?) beschränkt sich auf einen fünftägigen Kurs. Das ist keiner Erwähnung wert. Dann müssten wir erst Recht im gleichen Atemzug die besondere Kompetenz der Fachanwälte für Erbrecht, der Notare usw. erwähnen.
- Einen Artikel Zertifizierung von Testamentsvollstreckern kannst Du gerne anlegen. Ich bin allerdings skeptisch, ob er einen Löschantrag überstehen würde. Ich gebe zu bedenken: In der Praxis spielt diese Zertifizierung (noch?) überhaupt keine Rolle. Ob dieses Thema dann einen eigenen Artikel haben sollte? --Dr Möpuse gips mir! 09:56, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Was ich sagen wollte: es ist keine Universität: § 75 LHG BaWü als beispiel: Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten (1) Die Bezeichnung »Universität«, »Pädagogische Hochschule«, »Kunsthochschule«, »Musikhochschule« oder »Fachhochschule« allein sowie ihre fremdsprachige Übersetzung darf nur von den in § 1 aufgeführten staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachhochschulen
geführt werden.
- Das war alles, was ich sagen wollte. --103II 22:49, 8. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr 103II,
- bringen Sie Ihre Erwägungen doch bitte in den Artikel zur European_Business_School ein. Dort wird nämlich der Eindruck einer Universität vermittelt (siehe unten Listing unter "Universitäten und Kunsthochschulen in Hessen"). Auf die Reaktion der anderen Wikipedianer bin ich gespannt. Zusätzlich sollten Sie die EBS anzeigen, da sie die englischsprachige Übersetzung des Wortes Universität auf ihren Logos trägt.
- MfG 80.136.205.43 23:16, 8. Sep. 2007 (CEST)
- Das war alles, was ich sagen wollte. --103II 22:49, 8. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr 80.136.205.43, danke für den Hinweis. Was glauben Sie, warum sie das übersetzt hat? Ganz davon abgesehen: Universitäten und Kunsthochschulen in Hessen. ;-) --103II 14:12, 9. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- in der alten Version sieht der Artikel in der Tat etwas verdächtig aus. Doch nun haben Sie ihn ja entschärft.
- Die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern ist derzeit in der Tat noch (Betonung auf noch) nicht so bekannt. Von der Grundidee - von den im Artikel angesprochenen Problemen einmal abgesehen - halte ich sie jedoch für sehr sinnvoll. Wie der Bericht des WDR zeigt ist dies auch im Kommen und wird zunehmends bekannter werden. Allein die DVEV verzeichnet bisher über 400 zertifizierte Testamentsvollstrecker.
- Sind Sie eigentlich beruflich im Bereich der Testamentsvollstreckung tätig?
- MfG 80.136.216.43 11:02, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- da haben Sie mich missverstanden. Ich schrieb, dass allein die DVEV bereits über 400 zertifizierte Testamentsvollstrecker verzeichne. Zusammen mit der AGT und der EBS Finanzakademie sollten es an die 1000 sein.
- MfG 80.136.225.160 18:36, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- es handelt sich dabei um eine 45 Zeitstunden lange Fortbildung (Quartärbereich, vgl. Deutsches Bildungssystem) auf universitärem Niveau mit 200-minütiger Abschlussklausur. Meines Erachtens ist dies durchaus berichtenswert, jedoch würde es den Rahmen des Artikels Testamentsvollstrecker sprengen.
- MfG 80.136.225.160 20:13, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Aber öffnen wir dann nicht ein Fass ohne Boden? Was ist mit den Fachanwälten für Erbrecht, die sich sicher für besonders gut ausgebildet auch im Bereich der Testamentsvollstreckung halten (und die ein Vielfaches an Kursen, Klausuren und Praxiserfahrung vorweisen müssen)? Was ist mit den (Anwalts-)Notaren, die nach ersten und zweitem jur. Staatsexamen Jahre gebraucht haben, bis sie - auch im Erbrecht besonders fortgebildet - ihre Titel erhalten haben? Ich denke einfach, ein Fünftageskurs hat nicht diese Relevanz.
- P.S. Es ist übrigens ganz unnötig, hier Beiträge mit formeller Anrede usw. zu beginnen. Das ist zwar eine sehr nette Geste. Aber: Macht hier sonst keiner. Hier ist es völlig in Ordnung, niemanden anzureden und sofort loszuduzen. Herzl. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 20:18, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Dr. Möpuse,
- die Du-Form verwende ich bewusst nicht, da man sich nach deutschem Strafrecht durch unaufgefordertes Duzen einer Beleidigung strafbar macht (siehe dazu auch Duzen#Duzen_als_Beleidigung). Zu Ihrem Einwand: Da haben Sie zunächst einmal recht. Jedoch versteht sich die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern auch als Ergänzung. Dies lässt sich sehr gut an den modular in drei Stufen aufgebauten Lehrgängen der AGT zeigen. Der Lehrgang zum Allgemeinen Erbrecht richtet sich in erster Linie an Nichtjuristen und braucht von Volljuristen nicht mehr belegt zu werden. Der Lehrgang Testamentsvollstreckung I ist verzichtbar für Fachanwälte und Absolventen eines Lehrgangs Fachanwalt für Erbrecht. Darauf aufbauend gibt es dann den Lehrgang Testamentsvollstreckung II, der selbst Fachanwälten noch neues Wissen vermittelt.
- MfG 80.136.225.160 21:17, 7. Sep. 2007 (CEST)
Eines scheint wohl offenkundig: IP 80.136.225.160 hat einen Kurs (oder beide? ;-) ) besucht und möchte nun über die Wikipedia dafür werben... Wer das nicht gut findet, hat "Probleme mit seinem Selbstwertgefühl" (s.o.); vorher war von "Neid" und "Eifersucht" die Rede. Warum? Die Erläuterung dafür würde mich wirklich noch interessieren ;-)
Nur am Rande: Ich habe einen dieser beiden Lehrgänge erfolgreich absolviert - und bin trotzdem (oder gerade deswegen? ;-) ) für eine Löschung des Absatzes. --77.177.248.175 22:35, 8. Sep. 2007 (CEST)
- Liebe IP,
- da liegen Sie leider absolut falsch. Ich habe keinen derartigen Kurs absolviert, bin kein sonstiges Mitglied in einer dieser Organisationen und werde auch nicht für meine Tätigkeit in der Wikipedia bezahlt. Damit sind wir dann wohl quitt, was unsere offensichtlich danebenliegenden Erklärungsversuche angeht ;-)
- Ich werde jetzt für ein paar Tage in Urlaub fahren und hoffe, dass ich den Artikel danach wohlbehalten vorfinde.
- MfG 80.136.205.43 23:16, 8. Sep. 2007 (CEST)
"Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." (Goethe, Faust I)
Trotzdem einen schönen Urlaub ;-)
--77.177.190.123 16:14, 9. Sep. 2007 (CEST)
- Bitte solche Diskussionen nicht in das Persönliche abgleiten lassen. Vielleicht lohnt einmal ein Blick in WP:AGF und WP:KPA. Die jetzige Fassung des Artikels zur Zertifizierung finde ich übrigens akzeptabel. Da der Zertifizierung kein eigener Abschnitt mehr gewidmet wird, kommt sie imho angemessen und im richtigem Umfang zur Sprache. Einverstanden? --Dr Möpuse gips mir! 21:37, 20. Sep. 2007 (CEST)
Rechtsberatungsgesetz außer Kraft getreten
Das RBerG ist außer Kraft, der Artikel bedarf daher einer Überarbeitung.--88.73.92.254 12:24, 31. Aug. 2008 (CEST)
Habe den Beitrag mal grundlegend überarbeitet. Jetzt ist er einigermaßen informativ. Man könnte ihn sicher noch leserfreundlicher machen, aber ich habe für heute genug. Auch die "Hinweise" auf Zertifizierungslehrgänge sind jetzt neutral und dominieren nicht mehr den Beitrag. (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 19:19, 17. Nov. 2013 (CET))
Absatz Verwaltung des Nachlasses bei Testamentsvollstreckung
Hat jemand die entsprechenden Literaturverweise für folgende Aussage: "Nach herrschender Meinung in der Literatur kann er auch von Dritten, z. B. Banken, Auskunft verlangen (z. B. über ein Nachlasskonto), da eine Auskunft keine "Verfügung" ist." ? (nicht signierter Beitrag von 129.67.77.213 (Diskussion) 00:18, 23. Feb. 2014 (CET))