Diskussion:Todesfall Sammy Baker

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Das rechtsstaatliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Moin,

in der Einleitung steht: "Das rechtsstaatliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen." Im Artikel heißt es dann, die Staatsanwaltschaft habe Notwehr festgestellt. Ist das Verfahren damit doch abgeschlossen? Was ist der aktuelle Stand? Grüße --Okmijnuhb 06:41, 24. Jan. 2022 (CET)

Die Staatsanwaltschaft hat zwar ein vorübergehend rechtskräftiges Urteil gesprochen, allerdings schließt sich a.) aktuell ein Zivilprozess an, der vsl. Im Herbst 2022 beginnt und b.) besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs/Revision („Artikel 19“).
Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht ganz falsch, die Formulierung so stehen zu lassen. Ich formuliere das aber auch gerne um in „(…)vorläufig abgeschlossen“.
Grüße - --Armin Skywalker (Diskussion) 10:48, 18. Aug. 2022 (CEST)
Hallo Armin, kannst Du bitte exakt beschreiben, was da von wem entschieden wurde? Was ist ein vorläufig rechtskräftiges Urteil und wieso wird ein Urteil von einer Staatsanwaltschaft "gesprochen"? Danke + Grüße --Okmijnuhb 12:39, 18. Aug. 2022 (CEST)