Diskussion:Todesfall Sammy Baker
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Das rechtsstaatliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Moin,
in der Einleitung steht: "Das rechtsstaatliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen." Im Artikel heißt es dann, die Staatsanwaltschaft habe Notwehr festgestellt. Ist das Verfahren damit doch abgeschlossen? Was ist der aktuelle Stand? Grüße --Okmijnuhb 06:41, 24. Jan. 2022 (CET)
- Die Staatsanwaltschaft hat zwar ein vorübergehend rechtskräftiges Urteil gesprochen, allerdings schließt sich a.) aktuell ein Zivilprozess an, der vsl. Im Herbst 2022 beginnt und b.) besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs/Revision („Artikel 19“).
- Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht ganz falsch, die Formulierung so stehen zu lassen. Ich formuliere das aber auch gerne um in „(…)vorläufig abgeschlossen“.
- Grüße - --Armin Skywalker (Diskussion) 10:48, 18. Aug. 2022 (CEST)
- Hallo Armin, kannst Du bitte exakt beschreiben, was da von wem entschieden wurde? Was ist ein vorläufig rechtskräftiges Urteil und wieso wird ein Urteil von einer Staatsanwaltschaft "gesprochen"? Danke + Grüße --Okmijnuhb 12:39, 18. Aug. 2022 (CEST)