Diskussion:Totschlag (Deutschland)

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Inhalte hier oder in Tötungsdelikte oder Tötungsdelikt (Deutschland) ?

Zu überlegen wäre, ob die Ausführungen zur Systematik der Tötungsdelikte (im Recht Deutschlands) von hier nach Tötungsdelikte oder Tötungsdelikt (Deutschland) verschoben oder zumindest kopiert werden sollte. --pistazienfresser 19:05, 11. Nov. 2011 (CET)


Was ist Totschlag?

Nachdem ich diesen Artikel durchgelesen habe, weiß ich immer noch nicht, woran ich einen totschlag erkenne und wie er sich von Mord unterscheidet. Das kann es doch nicht sein, oder? --Kersti 15:35, 27. Nov. 2011 (CET)

Das ist im Artikel Mord#Verhältnis zu anderen Tötungsdelikten erklärt. Das gehört hier verlinkt, aber nicht doppelt erklärt. --P.C. 16:37, 20. Dez. 2011 (CET)

Dieser Artikel ist für Laien nicht hilfreich - eher im Gegenteil. (nicht signierter Beitrag von 88.152.215.0 (Diskussion) 01:56, 12. Jun. 2012 (CEST))

Wieso nicht? Es werden doch die Unterschiede zum Mord aufgeführt.--77.13.155.44 13:18, 1. Aug. 2012 (CEST)

Verjährt Totschlag?

--Edroeh 03:23, 18. Dez. 2011 (CET)

Leider ja, nach 20 Jahren. Nur Mord verjährt nie und das war auch nicht immer so.77.13.155.44 13:27, 1. Aug. 2012 (CEST)

20 Jahre scheint richtig zu sein, sofern es sich nicht um den besonders schweren Fall des Totschlags handelt. Wieso steht dann im Artikel pauschal "nach 30 Jahren"?
DIBA--176.94.44.42 16:18, 5. Jun. 2015 (CEST)
Wenn man sich den Artikel über die Verfolgungsverjährung ansieht, dann verjährt Totschlag, je nach schwere des Falles, in 10 - 30 Jahren.Maxvorstadt (Diskussion) 20:10, 19. Okt. 2016 (CEST)
Das sehe ich auch so. Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach der angedrohten Höchststrafe, also 10 Jahre bei minder schwerem, 15 Jahre bei "einfachem" und lebenslänglich bei besonders schwerem Totschlag. Daher sollte die Tat entsprechend nach 10 bzw. 20 bzw. 30 Jahren verjähren. Die genaue Frist wird übrigens bei einem aktuellen Fall relevant: "Frau vor 24 Jahren getötet – Tat verjährt " --Roentgenium111 (Diskussion) 17:21, 8. Dez. 2016 (CET)
Ah, scheinbar sind es doch immer 20 Jahre, denn es heißt in § 78 Abs. (4) "Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind." --Roentgenium111 (Diskussion) 17:04, 13. Dez. 2016 (CET)

Höhe der Strafe

Laut Artikel wird bei Todschlag eine Strafe "nicht unter 5 Jahren" verhängt, gleichzeitig heißt es weiter unter, dass, in minder schweren Fällen, Strafen zwischen 1 und 10 Jahren verhängt werden. Da stimmt doch was nicht!! Es heißt doch eindeutig im Gesetz, "nicht unter 5 Jahren", wie können dann Strafen unter 5 Jahren verhängt werden?Maxvorstadt (Diskussion) 01:39, 20. Okt. 2016 (CEST)

Indem auf einen § 212 StGB ein § 213 StGB folgt, der genau diese Sanktion für die minder schweren Fälle regelt. -- Stechlin (Diskussion) 13:30, 20. Okt. 2016 (CEST)

Und Anmerkung zur Rechtssprache: das StGB sagt sehr oft "nicht unter x Jahre". Das ist jeweils nichts weiter als ein technischer Ausdruck für "x-15 Jahre". --2001:A61:2089:9601:24FD:78BF:84A1:DCD4 12:24, 11. Jul. 2017 (CEST)

Verjährung

"Das kann zu verstörenden Fallkonstellationen führen, wenn die Tat über die Verjährungsfrist hinweg verschleiert wird." Der Satz sollte mMn gestrichen werden. Er ist wertend, bezieht sich auf einen Einzelfall (siehe angegebene Quelle) und mir ist auch nicht wirklich klar, wie 'verstörend' hier zu verstehen ist. --Simon Karthaus (Diskussion) 10:21, 26. Jun. 2018 (CEST)