Diskussion:Trennungsprinzip (Zivilrecht)
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Trennungsprinzip im steuerrechtlichen Sinn
konnte ich wesentlich verständlicher machen. Leider weiss ich nicht, was ich mit dem 2ten Teil anfangen soll. Gibt es hier einen guten Steuerrechler, der davon mehr Ahnung hat als ich und sich verständlich ausdrücken kann??? Danke Breimelche 08:20, 22. Jan 2006 (CET)
Lemma ist nicht korrekt
Das Trennungsprinzip geht über das Schuldrecht hinaus. Das Erfüllungsgeschäft ist (meist) ein sachenrechtliches. Das Lemma sollte daher eher heißen: "Trennungsprinzip (Zivilrecht)".--Kybing (Diskussion) 01:36, 6. Mär. 2013 (CET)
Ok. Hast recht. --Philipp1977 (Diskussion) 06:50, 6. Mär. 2013 (CET)