Diskussion:Tripsrath
1944-1945
für unsere enkel vielleicht von interesse.--87.185.71.251 15:15, 20. Jan. 2013 (CET)
freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile
Brandschutz ( feuerwehr) etc ist nach gesetz eine pflichtaufgabe der gemeinde, diszipinarvorgesetzter bislang der stadtdirektor (nun in personalunion der bürgermeister), das ist eine einrichtung der gemeinde, finanziert durch die gemeinde. Die Gemeinde ist Eigentümer aller Einrichtungen und Fahrzeuge. Eine kommunale einrichtung der öffentlichen hand. Eine körperschaft öffentlichen rechts. Organisatorisch dem ordnungsamt zugewiesen (Ehrenamt). Fachl. leitung, Einsatz und tätigkeiten erfolgt im auftrage des Amtes (Verwaltung) durch haupt- und/ oder ehrenamtl. tätige fachleuten gem. den richtlinien der feuerwehr, besonders der FwDV2 [1].
- Siehe dazu auch:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie den
- haushaltsplan stadt GK ([2])
- aufgaben ordnungsamt gem. organisationsplan stadt gk
- sowie das amtl. vereinsregister amtsgericht aachen unter https://www.handelsregister.de (vorweg= kein eintrag als freiwillige feuerwehr geilenkirchen)
- als beispiel hier eine gemeindesatzung zum thema freiwillige feuerwehr http://www.feuerwehr-deisslingen.de/Daten/Daten/Feuerwehrsatzung.pdf
Es ist jedermann (also auch den tätigen) unbenommen, "unter sich", z.B. zur förderung von tradition und brauchtum, eine vereinigung, einen "verein" (Klub) zu bilden. Dies geschieht aus unterschiedl. gründen, mitunter auch, um als gemeinnütziger verein (e.V.) steuerrechtl. unbeschadet sein zu können, wenn z.B. aus der verein- oder kameradschaftskasse (nicht gemeindekasse) feuerwehrfeste zur förderung von tradition und brauchtum gehalten werden und dies mit einnahmen verbunden sind. --217.255.133.237 07:30, 15. Jul. 2017 (CEST)