Diskussion:UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

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Muss Schiffsführer Inhaber des UBI sein?

Der Text behauptet dies - allerdigns ohne Nachweis. Im Netz ( http://www.sportbootschule-hameln.de/hameln-funkschein-src.html ) finden sich gegenteilige Aussagen. => Behauptung "Nach neueren Regelungen muss der Schiffsführer selbst Inhaber des Funksprechzeugnisses sein sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist. Es reicht nicht mehr aus (Stand: 2015), wenn sich eine Person mit gültigem Funksprechzeugnis für den Binnenfunk an Bord befindet." geändert. --Man209 (Diskussion) 16:03, 30. Mär. 2016 (CEST)