Diskussion:UK National DNA Database

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Zwei Kritikpunkte

1. In der deutschen Wiki vielleicht eher DNS als DNA

2. 'größere Vergehen': In §12 StGB ist eine Definition zu finden. Tatsächlich bei jedem Vergehn möglich oder muss es sich um ein Verbrechen handeln oder trifft die entsprechende Rechtsgrundlage in UK diese Unterscheidung nicht. Am besten konkretisieren, wann eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt bzw erfolgen darf. (nicht signierter Beitrag von 87.188.157.20 (Diskussion) 00:07, 28. Aug. 2014 (CEST))

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 19:00, 21. Dez. 2015 (CET)