Diskussion:UNIDROIT

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mitgliedschaft und Organe

Dieser Teil ist im wesentlichen eine Zusammenfassung des UNIDROIT-Statuts. Ich würde vorschlagen davon große Teile zu löschen und einfach die Statute zu verlinken. --- SebastianS 17:42, 8. Apr. 2007 (CEST)

Wieso das? "Grundsätzlich gehören wichtige Informationen in den Artikeltext und sollten nicht durch externe Verweise eingefügt werden." WP:WEB. Gruß, Stefan64 17:45, 8. Apr. 2007 (CEST)
Die Satzung von UNIDROIT entspricht im wesentlichen dem typischen aufbau jeder anderen Satzung (sei es Verein, Gesellschaft oder Organisation). Die wenigen tatsächlichen Unterschiede sind vernachlässigbar. Außerdem haben die einzelnen Organe keine besondere Bedeutung für die Arbeit der Organisation (Gegenbeispiel z.B. Vollversammlung und Sicherheitsrat bei der UN). Außerdem versperrt es für den Laien den Blick auf das wesentliche, das in diesem Artikel noch nicht so wirklich zur Geltung kommt. (In dem Rahmen könnte man aberdurchaus z.B. die Zweckbestimmung aus der Satzung zitieren).Insbesondere der Verweis auf das in der Satzung genannte Schiedsgericht ist verwirrend, weil sich UNIDROIT ja gerade mit der Schiedsgerichtsbarkeit auseinandersetzt, aber das Schiedsgericht in der Satzung damit eigentlich in keinem Zusammenhang steht. --- SebastianS 17:54, 8. Apr. 2007 (CEST)

Ich hab das jetzt mal geändert, nachdem sich keiner mehr dazu geäußert hat. --SebastianS 01:45, 27. Mai 2007 (CEST)

Aktualität

Vielleicht kann sich jemand mal um die Aktualität kümmern-Prof. Kronke ist inzwischen wieder in Heidelberg.

Artikel über Kunsthandel

http://wien.orf.at/news/stories/2619729/ Handlungsbedarf bei illegalem Kunsthandel, ORF.at vom 10. Dezember 2013 Zitat: Auch die Unidroit Konvention 95, welche die Rückführung von rechtswidrig ausgeführtem Kulturgut regelt, wurde von Österreich nicht ratifiziert. --Helium4 (Diskussion) 16:53, 10. Dez. 2013 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 15:33, 4. Dez. 2015 (CET)