Diskussion:Udo Walendy

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Einleitung

"... ist ein deutscher Politikwissenschaftler. Er gehört zu der Gruppe der Geschichtsrevisionisten, die die nationalsozialistische Kriegsschuld bestreiten. In vielen Publikationen seines Verlages wurde zudem der Holocaust geleugnet. Er ist wegen Volksverhetzung vorbestraft."- Ich finde das sollte so wieder rein. Es ist diffenzierter und richtiger. Die aktuelle Formulierung ist fehlerhaft, da Walendy kein (verurteilter) Holocaustleugner ist. Er ist Revisionist in Bezug auf die Kriegsschuld, denn daraum geht es in seiner grundsätzlich wissenschaftlichen Arbeit, deren wissenschaftliche Qaulität man sicher kritisierenb kann. Es wurde vorgeschlagen Politikwissenschaftler durch Publizist zu ersetzen, was ihmo aber auch nicht ganz treffend ist, da beide Tätigkeiten seinen enzyklopädischen (Schreibweise???) "Wert" ausmachen, daher würde ich Politikwissenschafter mit Publizist ergänzen, nicht ersetzen. Ich finde hier eine exakte Einleitung wichtig und wertvoll. (Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Janneman#Udo_Walendy)Titus36 17:51, 24. Nov. 2011 (CET)

Einspruch zum "Politikwissenschaftler", aus den genannten Gründen. --Janneman 17:53, 24. Nov. 2011 (CET)
Er mag vielleicht Politologie studiert haben, aber als "Wissenschaftler" wird er doch nicht ernstgenommen. Für was wurde er den genau verurteilt? Etwa doch nicht für Holocaustleugnung?--Antemister 18:46, 24. Nov. 2011 (CET)
er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
ok, dann ersetze ich PWS durch Publizist, und stelle ansonsten den ursprünglichen zusand her, ok? (nicht signierter Beitrag von 91.61.194.161 (Diskussion) 11:46, 25. Nov. 2011 (CET))

Tätigkeit als Autor und Verleger

Die Begründung für das Aufheben der Indizierung durch das Bundesverfassungsgericht ist absolut subjektiv und nicht nachvollziehbar dargestellt. Der Auszug, den ich gefunden habe, belegt wohl eher das Gegenteil.

Anbei mit Quellenangabe:

Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (BPjS), eine Abteilung des Innenministeriums, verfolgt Udo Walendy nunmehr seit 1985. Es geht um dieses, auf dieser Website nunmehr für alle Welt einsehbare Buch Wahrheit für Deutschland. Die BPjS verlangt die Einziehung und Verbrennung dieses Buches, da die historischen Fakten von Walendys Werk nicht zu widerlegen sind. In seinem Schriftsatz vom 10. März 1997 an das Oberverwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 17 L 463/95 und 20 A 978/97) mußte das Bundesinnenministerium, vertreten durch die BPjS, amtlich eingestehen, daß kein anderes Geschichtswerk "so akribisch mit Einzeldetails umgeht, wie Walendys Buch angelegt ist":

Passage aus dem Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 1 7 L 463/95 und 20 A 978/97):

"Die einzelnen Darstellungen sind mit Zitaten und Quellen reichlich versehen. Sie lassen sich nicht ohne weiteres als falsch entlarven. In vielen Teilen dürften diese Details sogar richtig sein ... Selbst wenn ein Jugendlicher ein zweites Geschichtsbuch hinzuziehen würde, würde dieses Buch vermutlich kaum helfen. Denn so akribisch, wie Walendy in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes Geschichtsbuch angelegt. Deshalb würde im Zweifelsfall ein anderes Buch seine Thesen nicht widerlegen, sondern ihnen nur widersprechen."

Quelle: http://www.archive.org/stream/WalendyUdo-WahrheitFuerDeutschland/WalendyUdo-WahrheitFuerDeutschland1965370S._djvu.txt (nicht signierter Beitrag von 46.142.51.237 (Diskussion) 12:34, 27. Jan. 2012 (CET))

widersprüchlich:

Zitat: "übernahm Walendy ab 1997 den Landesvorsitz der NPD in Nordrhein-Westfalen. Walendy ist seit Mitte der 1980er Jahre kein Mitglied der NPD mehr" Vorsitzender ohne Mitglied zu sein? Stimmt wohl nicht so (nicht signierter Beitrag von 217.229.8.105 (Diskussion) 19:22, 19. Nov. 2021 (CET))