Diskussion:Ultraleichtfluggelände
Kategorie Sonderlandeplatz
Die Kategorie ist mehr als falsch, da es sich um keine Flugplatzart, und schon garnicht um einen Sonderlandeplatz handelt! Es ist ein Luftsportgelände. Und diese Art von Anlagen werden nicht unter Flugplätze geführt. Siehe LuftVG. Gruß--Frankygth 18:22, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Da hast du Recht. Aber welche Kategorie wollen wir dann nehmen? Ohne Kategorie ist auch irgendwie blöd...--Th123 20:46, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Diese Kategorie, unter die ein solches Gelände fällt, gibt es hier bei Wikipedia noch nicht. Luftsportgelände wäre die richtige! Gruß--Frankygth 08:15, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Ich hab's erstmal in Kategorie:Luftfahrtinfrastruktur einsortiert (Überkategorie von Kategorie:Flugplatz), das ist zwar nicht unbedingt optimal, aber prinzipiell korrekt und imho besser als keine Kategorie. --El Grafo (COM) 10:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
- So, ich habe jetzt mal Kategorie:Luftsportgelände angelegt. Ist zwar noch etwas leer, aber ich denke, nach den jüngsten Änderungen der RK besteht durchaus die Chance, dass sich das in Zukunft ändert. --El Grafo (COM) 09:21, 26. Mai 2010 (CEST)
- Ich hab's erstmal in Kategorie:Luftfahrtinfrastruktur einsortiert (Überkategorie von Kategorie:Flugplatz), das ist zwar nicht unbedingt optimal, aber prinzipiell korrekt und imho besser als keine Kategorie. --El Grafo (COM) 10:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Diese Kategorie, unter die ein solches Gelände fällt, gibt es hier bei Wikipedia noch nicht. Luftsportgelände wäre die richtige! Gruß--Frankygth 08:15, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Ich teile die Einschätzung nicht. Am Beispiel der amtlichen Bekanntmachung zum UL-SLP Paradiek kann man ableiten, dass es sich sehr wohl um Sonderlandeplätze nach §6 LuftVG handelt. Trotzdem mag es Sinn machen, die SLP ohne ICAO-Code in einer separaten Liste als Luftsportgelände zu führen. Quelle [1]https://web.archive.org/web/20220308144039/https://www.stadt-diepholz.de/portal/seiten/sonderlandeplatz-fuer-ultraleichtflugzeuge-paradiek-genehmigung-gemaess-6-luftverkehrsgesetz-900000217-21770.html --Cyrusdreams (Diskussion) 14:22, 22. Sep. 2022 (CEST)
Auch wenn es sich rechtlich um keinen Flugplatz handelt, würde ich dennoch auch ein UL-Gelände in die Kategorie "Flugplatz" aufnehmen wollen. Nur, weil ein Gesetzgeber etwas definiert, heißt es ja noch lange nicht, dass das der Realität auch so entspricht. Jeder normale Mensch wird ein UL-Gelände als Flugplatz wahrnehmen und auch so bezeichnen. --Dr. Flux (Diskussion) 17:27, 21. Jun. 2013 (CEST)
unverständlich
die LuftVZO kennt nur 3 kategorien:
- flughäfen
- landeplätze (flugplätze inkl der sonderlandeplätze)
- segelfluggelände
bedeutet doch, das ein "ul-flugplatz" gem 6 LuftG ein sonderlandeplatz darstellt.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:13, 12. Nov. 2021 (CET)
- Und noch einmal: Es gibt rechtlich keine UL-"Flugplätze", es gibt nur Ultraleichtfluggelände. Ist es so schwer ??? --Uli Elch (Diskussion) 17:16, 12. Nov. 2021 (CET)
- es bedarf eiener betriebsghenehmigung und die wird erteilt nach LuftVG (§6) und seien verordnungen. Eine davon ist die LuftVZO und die unterscheidet NUR wie oben dargestellt. Das der UL als sportgerät angesehen wird (in Germany) ist dabei unbedeutend. Das man umgangssprchlich vieleicht hier und da "Fluggelöände" sagt, ist richtig erkannt, Kein rechtsbegriff.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:41, 12. Nov. 2021 (CET)
- Rechtlich gesehen starten/landen also die UL auf sonderlandeplätzen (so der text der ZVO), der eine betriebserlaubnis für ULG ausweist--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:44, 12. Nov. 2021 (CET)
- es bedarf eiener betriebsghenehmigung und die wird erteilt nach LuftVG (§6) und seien verordnungen. Eine davon ist die LuftVZO und die unterscheidet NUR wie oben dargestellt. Das der UL als sportgerät angesehen wird (in Germany) ist dabei unbedeutend. Das man umgangssprchlich vieleicht hier und da "Fluggelöände" sagt, ist richtig erkannt, Kein rechtsbegriff.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:41, 12. Nov. 2021 (CET)
siehe auch
- https://www.bundestag.de/resource/blob/407950/3c745ff9c13215ba19f3e648cab5b2fc/WD-7-043-09-pdf-data.pdf
- https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/files/2013/schlepp/Verhalten_auf_Flugplaetzen-13.pdf
zitat: c) Sonderlandeplätze (SLP)sind Landeplätze für besondere Zwecke z.B. UL-SLP --2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 18:07, 12. Nov. 2021 (CET)
ist mir jetzt doch zu doof. Ich ändere das jetzt nicht mehr. Was jetzt da steht ist definitiv falsch. Siehe gerne die von mir vorgebrachten nachweise.--2003:E9:DF11:1B00:1510:55CD:1BA0:A09F 16:19, 13. Nov. 2021 (CET)