Diskussion:Umsatzsteuer

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"kein adaptiver Steuersatz"

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Die Aussage, die Umsatzsteuer sei kein adaptiver Steuersatz, stimmt nicht uneingeschränkt, da sie zumindest in Deutschland und Österreich verschiedene Steuersätze für verschiedene Formen von Konsum-Gütern kennt ("Konsumgut-adaptiv"). Damit können indirekt auch unterschiedliche Gruppen von Steuerzahlern verschieden belastet werden ("Steuerzahler-adaptiv"). Die Historie des Missbrauchs verminderter Steuersätze durch Gesetzgeber und Lobbyisten füllt zwar Bände, es gilt aber nach wie vor Steuerbefreiung für private Wohnungsmieten und ein stark verminderte Steuersatz für die meisten Grundnahrungsmittel und den öffentlichen Nahverkehr. Vor dem Hintergrund ist die Aussage, schwache Einkommen und Familien mit Kindern würden überproportional belastet, kaum haltbar, da diese einen wesentlich größeren Anteil ihrer Ausgaben für Miete und Nahrung ausgeben, und auch eher Bus und Bahn nutzen, als ein eigenes Auto. Die Behauptung scheint mir eher aus dem Bundesdeutschen Wahlkampf 2005 zu stammen, als das eine Lager eine Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuer-Satzes vorschlug, und das andere Lager dann nach Argumenten suchte, um den politischen Gegner zu diskreditieren(eben Wahlkampf). -- Käptn Weltall 15:22, 4. Mär. 2010 (CET)

das problem hierbei: wenn ich, um mal in die vollen zu greifen, sehr gut verdiene und nur 10% meines einkommens ausgeben muß, dann zahle ich, egal bei welchem steuersatz, auch nur auf diese 10% umsatzsteuer. die restlichen 90% bleiben völlig unbehelligt. insofern ist es sehr wohl zutreffend, daß diese steuer haushalte mit geringer sparquote "überproportional" trifft. das aber sind statistisch gesehen eben genau die haushalte mit geringem einkommen und/oder kindern.--Ökonomikus 03:03, 14. Mär. 2010 (CET)

Aus Sicht einer neutralen Darstellung einige Anmerkungen: Zunächst ist die Frage, inwieweit eine soziale Umverteilung durch die Umsatzsteuer möglich ist, in einem Abschnitt "Vor- und Nachteile" falsch aufgehoben. Denn die Frage, ob (und in welchem Umfang) eine solche Umverteilung wünschenswert ist, ist eine Wertung, die wir in der Wikipedia nicht vornehmen. Daher ist eine Auslagerung in einen eigenen Abschnitt "Mögliche Umverteilungswirkungen" sinnvoll. Bei der Darstellung möglicher Umverteilungswirkungen würde ich diejenigen Punkte nennen, die eine Umverteilung bewirken würden. Dies sind generisch die Steuerfreiheit von Wohnungsmieten (und anderen Dingen wie Bankdienstleistungen), die Produkte zum reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Tendenzaussage : Mit höherem Einkommen sinkt der Anteil dieser Produkte und die Steuerbelastung steigt. Auf der Gegenseite gibt es die Argumentation mit der Sparquote. Diese liegt bei den "Reichen" natürlich nicht bei 90 % sondern deutlich niedriger [1]. Aber das Argument ist natürlich ein oft genanntes und gilt zunächst auch, wenn die Sparquote "nur" 5 oder 10 Prozenpunkte über dem Durchschnitt liegt. Allerdings gibt es auch hier das Gegenargument, dass eine Ersparnisbildung nur eine temporäre Verschiebung des Konsums bedeutet und die Sparquote im Laufe des Lebens des Einzelnen sich systematisch verändert. Können wir das in diesem Sinne auslagern?Neutralseife 19:05, 20. Mär. 2010 (CET)

Das Problem beschränkt sich nicht auf die sog. Sparquote. Gerade die Möglichkeit, Konsum tempörär zu verschieben oder eben nicht zu konsumieren, führt zu einer geringeren Umsatzsteuer-Belastung des Konsumenten. Vor dieser Wahl steht ein Haushalt, der nur die Grundbedürfnisse abdecken kann, gar nicht, ein solcher mit sehr hohem Einkommen bei vielleicht 80 % des Konsums. Dies ist unabhängig von der Leistungsfähigkeit. (nicht signierter Beitrag von 2003:7a:ad02:5000:f40a:4c60:c96b:a536 (Diskussion) 18:52, 13. Aug. 2018 (CEST))

Umgangssprachliche Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ statt „Umsatzsteuer“

Am Ende der Einleitung heisst es: „dennoch hat sich in der Umgangssprache der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die Wertschöpfung belastet wird.“ Das stimmt natürlich, wenn man dabei die Zahlung im Blick hat, die der Handwerker oder Händler an das Finanzamt zu leisten hat. In den allermeisten Fällen, in denen umgangssprachlich von „Mehrwertsteuer“ die Rede ist, geht es aber um den Betrag, der zusätzlich zum eigentlichen Entgelt (Netto-Preis) dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Dafür ist die Bezeichnung Mehrwertsteuer definitiv falsch; denn die Bemessungsgrundlage ist hier der vollständige Umsatz. Den „Mehrwert“-Anteil der vom Kunden erhaltenen Umsatzsteuer führt der Handwerker oder Händler ans Finanzamt ab; den Rest behält er als Erstattung für die von ihm zuvor an seine Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer („Vorsteuer“) ein. Der Kunde zahlt niemals eine Mehrwertsteuer, sondern immer die volle Umsatzsteuer. Ich schlage vor, es in dieser Weise in der Einleitung zu erläutern. --BurghardRichter (Diskussion) 19:58, 27. Aug. 2022 (CEST)

Einleitungen sollten nicht zu sehr aufgebläht werden und ins Detail gehen. Dass der Endverbraucher mit dem kompletten Umsatzsteuerbetrag belastet wird, geht aus dem Kapitel Allphasen-Netto-Umsatzsteuer hervor. Kleinalrik (Diskussion) 11:38, 29. Aug. 2022 (CEST)

Warum eigentlich nicht besser, noch schlechter?

Gibt es dafür wenigstens eine Begründung? --Hopman44 (Diskussion) 23:14, 30. Aug. 2022 (CEST)

Wie meinen? Kleinalrik (Diskussion) 15:10, 31. Aug. 2022 (CEST)
Schau mal, was Este revertiert hat. Danke für Deine Meinung!--Hopman44 (Diskussion) 19:10, 31. Aug. 2022 (CEST)
Es ging in diesem Kapitel zunächst einmal um die Ermittlung der Umsatzsteuer aus dem Gesamtumsatz. Bereits in der Einstiegsphase auf die an das Finanzamt abzuführende Mehrwertsteuer abzustellen ist ein Schritt zu schnell. Dennoch gefällt mir der Einleitungssatz und die unkommentierte Tabelle darunter nicht. Beide verwirren mehr, als dass sie aufklären. "Zur Berechnung der Umsatzsteuer ist der Preis zunächst um die Umsatzsteuer zu verringern:" ist ein Zirkelschluss, der den unbedarften Leser nicht schlauer macht. Ich schlage vor:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wertschöpfungskette vom Zulieferer (Z) bis zum Endverbraucher (E), die jeweils enthaltene Umsatzsteuer und die zum Abzug gebrachte Vorsteuer, aus denen sich die abzuführende Steuerzahllast ergibt."
Im darüberliegenden Absatz "Beispiel" gehört mMn. zwingend der Zusatz rein, dass es sich bei den Beträgen um Bruttobeträge mit enthaltener Umsatzsteuer handelt.
Insgesamt finde ich das Beispiel etwas unglücklich ausgewählt. Für den Laien eingängiger wären glatte Nettobeträge mit erkennbar aufgeschlagener Mehrwertsteuer (also z.B. 119,- als Preis für den Verbraucher). Außerdem sollte hier der Kontinuität halber der gleiche Steuersatz wie im Beispiel der Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer 10% verwendet werden. Kleinalrik (Diskussion) 08:56, 1. Sep. 2022 (CEST)
Danke, genau als unbedarfter Leser bin ich darüber gestolpert. Ansonsten ein prima Artikel bei WP, jedoch käme meine "Verschlimmbesserung" einen Schritt zu schnell. Schlage vor, wie Du es meinst, jedoch evtl. weiter mit den 19%, weil dieser Prozentsatz den meisten wohl am geläufigsten ist. mfG--Hopman44 (Diskussion) 14:32, 1. Sep. 2022 (CEST)
Warten wir mal ab, was Este dazu meint. Er ist in seinen Bearbeitungen eigentlich immer sehr wohlüberlegt und trägt zur Verbesserung von Steuerartikeln bei. Kleinalrik (Diskussion) 15:44, 1. Sep. 2022 (CEST)

Okay, warten wir ab, was Este dazu meint. Aber war mein Satz nicht besser als schlechter??--Hopman44 (Diskussion) 21:02, 1. Sep. 2022 (CEST)

Ich teile die Meinung von Kleinalrik ; dieser Abschnitt gehört insgesamt überarbeitet.Este (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Este (Diskussion | Beiträge) 10:46, 2. Sep. 2022 (CEST))