Diskussion:Unbemanntes Luftfahrzeug/Archiv/2015

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Begriff und Gebrauch

Bzgl. diesem Edit (von mir) und diesem Revert (von Benutzer:Alexpl).

Unter "Unbemanntes Luftfahrzeug" fallen ALLE Flugmodelle, und zwar seit ihrer Erfindung ca. 1804. Drohne nennt man so ein Teil nur, wenn es einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Es wird militärisch eingesetzt.
  • Es wird kommerziell/als Arbeitsmittel verwendet (da fällt dann auch eine Greenpeace-Überwachung eines "bösen Umweltverschmutzers" drunter).
  • Es ist ein Flugmodell (Sport/Spaß), und ist ein Quadrokopter oder ähnliches.
    Ein Flugmodell à la "Modellhubschrauber" oder "Modellflugzeug" bezeichnet niemand als "Drohne". Der Begriff kommt in Flugmodell noch nicht mal vor.

--arilou (Diskussion) 11:59, 27. Jan. 2015 (CET)

Du kannst dir das nicht einfach ausdenken, sondern musst schon Belege beibringen. Mir viel hier auf, dass die Lobby für Hobby-Quadcopter-Drohnen den Begriff "Drohne" nicht mag , und du ihnen genau diesen Gefallen mit deiner Einleitungsänderung tust [1], dass du es später in einem unbelegten, versteckten Halbsatz quasi wieder zurücknimmst, spielt keine Rolle.
Schwachpunkt deiner Definition bleibt damit auch der dritte Punkt: "Es ist ein Flugmodell (Sport/Spaß), und ist ein Quadrokopter oder ähnliches." Wieso? Ein Modellhubschrauber von 1988, der wie ein Bell JetRanger aussieht, ist natürlich eine Drohne, wenn ich ne Kamera oder nen anderen Sensor dranklebe und vielleicht ein bisschen an der Steuerungselektronik schraube. An der Definition muss man wohl noch arbeiten. Alexpl (Diskussion) 12:59, 27. Jan. 2015 (CET)
  1. Eine Beleg-Forderung ist selbstverständlich stets erlaubt. Mal sehn, ob ich am Wochenende etwas Zeit dafür finde.
  2. "Mir viel hier auf [...]" - und mir fiel hier auf, dass "unbemanntes Luftfahrzeug" auch ein simples ferngesteuertes Flugzeugchen von Toys'R'us sein kann (und gemäß deutschem Gesetz afaik auch ist), und der hiesige Gebrauch von "Drohne" sehr populistisch einfach alles umfassen und erschlagen will, ohne genauere Differenzierung.
    Das entspricht einfach nicht dem Wortgebrauch in den Medien und im Alltag.
    Außerdem heißt der Artikel "Unbemanntes Luftfahrzeug" und nicht "Drohne"! Wenn er dann einschränkt auf "gemäß Festlegung der ICAO", dann muss auch erwähnt werden, dass es noch andere Artikel gibt, die ebenfalls "Unbemannte Luftfahrzeuge" erklären, und die nicht der ICAO entsprechen (und ggf. nicht "Drohne" genannt werden).
  3. Flugmodelle mit angepappter Kamera, das machen Hobbyisten seit Jahrzehnten, und nie wurden sie "Drohne" genannt. Erst der kommerzielle/militärische Einsatz "vererbt" (über die Medien) den militärischen Begriff "Drohne" auf solche Bauformen - bei kommerzieller/milit. Nutzung. Ausnahme ist einzig die Quadrokopterform; du fragst "warum?": weil sie das Schicksal hatte, zeitgleich mit dem Drohnenthema marktrelevant auch für den privaten Hobbybetrieb zu werden, und sich besonders gut für Kameras eignet.
  4. "[der] Lobby für Hobby-Quadcopter-Drohnen [..] diesen Gefallen mit deiner Einleitungsänderung tust [..] es später in einem unbelegten, versteckten Halbsatz quasi wieder zurücknimmst" - Es war von mir weder beabsichtigt, den Hobbyisten einen Gefallen zu tun, noch irgend welche Halbsätze zu verstecken. Benutzer:Michael32710 hat die Einleitung inzwischen nochmals überarbeitet - seine Version gefällt mir noch besser und "versteckt" wohl nichts mehr. Ist das dann soweit zufriedenstellend (bezüglich diesem Punkt) ?
--arilou (Diskussion) 11:54, 30. Jan. 2015 (CET)
(PS: Danke an Benutzer:Michael32710, die Einleitung ist nun deutlich -hm- eleganter geworden ;-) ...)
Ok, alle Anzeichen für vollkommene Zeitverschwendung sind gegeben. Danke das erspart fiel Zeit... Alexpl (Diskussion) 12:23, 30. Jan. 2015 (CET)
  • duden.de schränkt "Drohne" (bzgl. hiesigem Themenfeld) auf "unbemanntes militärisches Aufklärungs- und Kampfflugzeug" ein.

--arilou (Diskussion) 09:29, 18. Feb. 2015 (CET)

Ich bezweifle, dass sich der Duden mit heutiger Drohnentechnik in Privathand je befasst hat. Alexpl (Diskussion) 10:11, 18. Feb. 2015 (CET)
  • lexikon der fernerkundung, artikel "drohne":
    Das deutsche Recht kennt die Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS, nach engl. Unmanned Aircraft System). Dabei handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1 ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
  • SPIEGEL Wissen (via enzyklo.de):
    Drohne [...] 2.Militärlangsam fliegender, unbemannter Flugkörper; dient zur Aufklärung, zur gezielten Störung feindlicher Radaraufklärung und zum Transport von Flächenkampfmitteln in das feindliche Hinterland; bei Manövern auch zur Darstellung von Flugzielen.AFP/DPA/Department of...

--arilou (Diskussion) 13:12, 18. Feb. 2015 (CET)

Gibts da einen Branchenverband (Lobbyisten) der solche Artikel verbreitet? Alles, was Auflkärungsdaten (also einschliesslich Video) sammelt, kann als "Drohne" bezeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob das Gerät vom Militär, einem Unternehmen, oder einem Privatmann betrieben wird. Alexpl (Diskussion) 13:15, 18. Feb. 2015 (CET)
Jetzt aber mal Butter bei die Fische.
Ich habe Quellen beigebracht, aus einem reputablen Wörterbuch, einem Lexikon und einer reputablen Zeitschrift.
Jetzt bist du mal dran, für deine Behauptungen Quellen zu bringen, dass "alles, was 'Aufklärungsdaten' sammelt" als Drohne bezeichnet werde. Wobei "Aufklärungsdaten" auch ganz schön schwammig formuliert ist. Wenn mein privates ferngesteuertes Flugzeugchen meine ihm zuwinkende Familie auf der grünen Wiese aufnimmt, sind das dann auch "Aufklärungsdaten"?
--arilou (Diskussion) 15:06, 18. Feb. 2015 (CET)
Was ist an "Militärlangsam fliegender, unbemannter Flugkörper" bitte reputabel? Das klingt wie irgendein automatisch übersetzter Text aus dem Hause Jungelcamp. Und genau das ist es auch. Eine sinnlos Übersetzung eines Dokumentes des amerikanischen Verteidigungsministeriums, wie der URL Splitter verrät. Also ist das eine rein militärische Definition von "Drohne" und keine Allgemeingültige. Alexpl (Diskussion) 16:06, 18. Feb. 2015 (CET)
Nachtrag: [2] [3][4] ...
Zu selbigem "URL-Splitter": AFP: "Agence France-Presse" ; DPA: "Deutsche Presse-Agentur" ~ wie dir "der URL Splitter verrät", dass es eine Übersetzung eines "Dokumentes des amerikanischen Verteidigungsministeriums" sei - bitte erläutere mir das. Für mich klingen Quellen wie DPA und AFP durchaus reputabel. Und die Schlussfolgerung "Also ist das eine rein militärische Definition von "Drohne" und keine Allgemeingültige." ist damit hinfällig.
So - jetzt mal zu deinen Quellen:
Die Quelle ".informatik.uni-oldenburg.de", die eine Drohen definiert als

Eine Drohne ist ein wiederverwendbares unbemanntes Vehikel.

Das bedeutet, dass eine Drohne autonom (selbstständig) sein kann, es aber nicht sein muss. So ist beispielsweise auch ein ferngesteuertes Auto eine Drohne. Desweiteren steckt in dem Wort Vehikel ein Bewegungsaspekt, genauer: ein Fortbewegungsaspekt. Ein Roboterarm, der in einer Fabrik am Fließband Objekte zusammenschweißt, ist demnach keine Drohne. Zusätzlich muss noch das Kriterium der Wiederverwendbarkeit erfüllt sein, d.h. eine abgeschossene Rakete ist auch keine Drohne. Wenn allerdings diese drei Kriterien auf ein Objekt zutreffen, ist es eine Drohne.

ist ja wohl als Faschingsscherz gemeint? D.h. ein Leiterwagen ist eine Drohne? Oder ein Matchbox-Spielzeugauto? (Beide sind unbemannt, wiederverwendbar, und Vehikel.) Das willst du als "Drohne" verstanden wissen?!? Das ist allenfalls eine Quelle dafür, wie populistisch fehldefiniert ein Begriff werden kann.
Da setz' ich doch einfach mal das komplette Themenfeld "Drohne" des Spiegel dagegen. Jeder Artikel dieser (halbwegs) reputablen Quelle beschäftigt sich mit militärischem oder kommerziellem Einsatz.
Und auch deine Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.-Quelle ist v.a. ein Beleg dafür, dass "Drohne" ein Begriff für Fluggeräte im militärisch-kommerziellen Einsatz ist - also ebenfalls für meine Position?!?
Und deine dritte Quelle sind die Kindernachrichten des Hamburger Abendblatts? In dem (für Kinder!) sehr stark vereinfacht wird, und es auch heißt

ist sie also vergleichbar mit einem ferngesteuerten Modellflugzeug. Ein klassisches Spielzeug ist sie trotzdem nicht.

und abschließend:

Ein gut ausgestattetes Exemplar kann schnell so viel wie ein kleiner Neuwagen kosten.

Was ja wohl deutlich "Drohne" von "(Spielzeug-)Modellflugzeug" abgrenzt. Also ebenfalls eine Quelle für meine Position.
Du solltest wohl noch etwas besser recherchieren, um deinen Standpunkt zu vertreten. Das war ja wohl ein Griff ins -nuja.
--arilou (Diskussion) 09:21, 19. Feb. 2015 (CET)
PS: Ich behalte mir vor, deine Quellen als Belege für meinen Standpunkt zu verwenden.
Das interessiert mich nicht. Ich habe es nicht als meine Aufgabe angesehen, eine wasserdichte Drohnendefinition abzugeben, denn ich bin kein Lobbyist. Ich wollte dir aufzeigen, dass der Begriff lebendig ist und sich die Definitionen deutlich unterscheiden - denn das ist es, was für uns wichtig ist. Denke das ist jetzt schon erfüllt. Dutzende andere Definition sind bei Bedarf noch da draussen. Mit "militärlangsamen" Gruss Alexpl (Diskussion) 09:30, 19. Feb. 2015 (CET)
Es ist für einen WP-Artikel nicht notwendig, eine "absolut wasserdichte Definition" aufzustellen; es genügt die "übliche/weitverbreitete Definition". Andere können auch genannt werden - die Einleitung gehört jedoch stets "dem üblichen".
Und dafür habe ich etliche Quellen erbracht (und auch deine Quellen unterstützen vor allem die derzeitige Definition mit "militärisch/kommerziell").
--arilou (Diskussion) 11:22, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich kann den ganzen Tag weitermachen und Quadcopter aus dem Spielzeugladen per Beleg als Drohnen definieren. Deshalb sehe ich die Laienhafte Lobbyisten-Definition in der Einleitung nicht ein. Ist z.B. das unbemannte Luftfahrzeug in diesem Video (Detailaufnahme bei 2:52) eine Drohne? Klar. Wäre das auch eine Drohne, wenn irgendein Depp mit genau dem Modell im Tiergarten in Berlin herumfliegt? Ebenso klar. Alexpl (Diskussion) 11:33, 19. Feb. 2015 (CET)
  1. Bisher hast du nicht einen (reputablen) Beleg erbracht, dass Flugmodelle im privaten Hobby-/Flugsport-Einsatz als "Drohne" bezeichnet würden. Die Einschränkung bzgl. Quadrokopter u.ä. Bauformen hast du abgelehnt - ich hatte sie erwähnt.
  2. Dass du den ganzen Tag weitermachen kannst, bezweifle ich. Beim nächsten Revert reputabel belegter Informationen gibt's eine WP:VM, dann war's das mit "den ganzen Tag weitermachen".
Bring anständige Belege, dann sehen wir weiter. Aber mit "ich seh' das nicht ein" ist jetzt Feierabend.
--arilou (Diskussion) 11:51, 19. Feb. 2015 (CET)
Nachtrag: "Die Aussage ist komplett unbelegt, wie wir mittlerweile auf der Disk gezeigt haben. Deshalb entfernt bis belegt." - grenzt an eine Frechheit, bei hier 6 Quellen für derzeitige Position "militärische + kommerzielle Nutzung".
Ich denke jetzt nicht, dass du in der Liga spielst, die mir wirklich Angst machen könnte - um es höflich auszudrücken. Du klammerst dich an schwächste Belege um eine groteske Werbesprech-Definition in den Artikel zu schleusen: "Eine Drohne ist immer militärisch" - das ist erwiesenermassen falsch, denn ukrainische Separatisten lenken ihr Artilleriefeuer nun einmal nicht mit einem Modellflughubschrauber. Zwar hätte diese falsche Trennung von Militär und Zivil den Vorteil gehabt, dass der ganze Dreck für Hobbyisten unter einem netten Namen besser verkauft werden kann, aber das wäre einfach gelogen. Sorry. Keine Chance. Alexpl (Diskussion) 12:10, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich habe nicht vor, dir Angst zu machen. Aber auch nicht, mir beliebig auf der Nase rumtanzen zu lassen.
Du hast Belege gefordert, ich habe passable gebracht. Deine "Gegenbelege" haben v.a. meine Position gestärkt.
Für deine "ich seh' das nicht ein" oder "das ist erwiesenermassen falsch" sind noch immer keine Belege da.
Und nun sollen meine belegten Aussagen auch noch "einfach gelogen" sein.
--arilou (Diskussion) 12:20, 19. Feb. 2015 (CET)
Wie wurde denn bitte "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen; ansonsten wird meist von einem Flugmodell gesprochen." belegt? Sehe ich so in keiner deiner angeführten Quellen. Bedeutet WP:TF. Nachtrag: Es gibt keinen Weg drum herum, der zivile Sittenstrolch oder Freizeitpilot fligt nunmal auch eine Drohne, Auch wenn das die TAZ als "Privatdrohne" tituliert hat.[5]. Alexpl (Diskussion) 12:25, 19. Feb. 2015 (CET)
Z.B. indem Der Spiegel bei _allen_ Artikeln, die von Drohnen handeln, _immer_ militärische/kommerzielle Themen behandelt? Z.B. indem Duden "Drohne" als "militärisches Kampfflugzeug" definiert? Das Fehlen einer Bedeutung "oder Flugmodell/oder Freizeitspielzeug" _ist_ ein Beleg.
Somit _ist_ "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen." belegt.
Allenfalls könnte man darüber diskutieren, von was ansonsten gesprochen wird. Ob "Flugmodell", "Modellflugzeug", "ferngesteuertes Modellflugzeug" oder welcher Begriff a) 'ansonsten' und b) 'meistens' verwendet wird. Aber 'Drohne' nicht - denn woimmer ich versuche, herauszufinden, was 'Drohne' meint - immer ist von 'militärisch' oder 'kommerziell' die Rede, und lediglich du behauptest, auch Modellflugzeuge fielen darunter. Ich frage mich, wer von uns beiden hier Lobbyismus betreibt. Ich würde stark annehmen, dass du hier Anti-Modellflug-Lobbyismus betreibst. Z.B. aufgrund Äußerungen wie "zivile Sittenstrolch oder Freizeitpilot".
--arilou (Diskussion) 13:48, 19. Feb. 2015 (CET)
Ach ja: Deine taz-Quelle muss a) "Drohne" auf "Privatdrohne" präzisieren, um verständlich zu machen, dass es gerade keine militärische/kommerzielle ist; b) deutet "neuer Spleen für Reiche" an, dass damit nicht normale Jedermann-Flugmodelle gemeint sind, sondern zivile Versionen der sehr ausgefeilten militärischen Versionen; und c) wird dann munter vermischt mit der Bedeutung "Drohne" für Quadrokopeter - die ich als Ausnahme für den Begriff "Drohne" unter den Flugmodellen ja eingeräumt hatte.
Also was bitteschön soll diese Quelle nun belegen?
--arilou (Diskussion) 13:58, 19. Feb. 2015 (CET)
Der Spiegelbeleg war bereits als wertlos überführt (Stichwort "militärlangsam fliegender"). Nur weil "Spiegel" draufsteht, wird es nicht besser, wenn es sich selbst als Müll disqualifiziert. Der Rest deiner Ausführungen entbehrt der nötigen Grundlagen. Keine Ahnung wo du in deiner Sammlung von Belegen gesucht hast, aber der von mir oben beklagte Satz steht da nirgends. Du hast keinen Beleg dafür, damit ist die Sache durch. Komm wieder wenn du einen gefunden hast. Alexpl (Diskussion) 14:01, 19. Feb. 2015 (CET)

3M

Wie so häufig im Leben, gibt es hier wohl nicht nur schwarz oder weiß. Ist ein Baseballschläger eine Waffe? Nein, wenn er zum Baseballspielen verwendet wird. Ja, wenn er dazu verwendet wird, einen Menschen totzuschlagen.

Ist ein Flugmodell eine Drohne? Nein, wenn es zum Vergnügen oder zur Freizeitgestaltung eingesetzt wird. Ja, wenn z. B. etwas dran angebaut wird, womit z. B. etwas/jemand beobachtet werden kann. Das muss nicht militärisch oder kommerziell sein, das kann auch zu privaten Zwecken erfolgen. Generell also: wenn nicht nur um des damit Herumfliegens Willen damit herumgeflogen wird.

Ich würde daher nicht positiv abgrenzen ("Drohne nur dann, wenn militärische oder kommerzielle Nutzung vorliegt"), sondern negativ ("Drohne dann nicht, wenn nur zum Vergnügen oder zur Freizeitgestaltung genutzt")

--HeicoH Quique (¡dime!) 14:26, 19. Feb. 2015 (CET)

Das würde ja bedeuten, dass ein und dasselbe Proukt, mit den exakt gleichen Funktionen, sowohl "Drohne" als auch "Modellhubschrauber" sein kann - einzig abhängig davon ob es nun gerade "militärisch" oder "zivil" genutzt wird. Denke nicht dass man das belegt bekommt. Alexpl (Diskussion) 14:29, 19. Feb. 2015 (CET)
Doch, kann man belegen. Nicht "militärisch" vs. "zivil", sondern "Nicht Sport und Spaß" vs. "Sport und Spaß". Und zwar abhängig von der aktuellen Nutzung: Genau so macht es auch z. B. das BMVI: [6]. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:32, 19. Feb. 2015 (CET)
Und jetzt kommt bestimmt gleich Alexpl's Einwand: Aber 1 Quelle sagt noch lange nicht, dass das allgemeingültig ist, und deshalb darf's nicht in den Artikel. --arilou (Diskussion) 14:38, 19. Feb. 2015 (CET)
Da steht "unbemannte Luftfahrtsysteme - (umgangssprachlich Drohnen)". Mir würde das für diesen Artikel als Definitionsteil in der Einleitung auch völlig genügen - denn mehr scheint in dem Machwerk ausdrücklich zu "Drohnen" auch nicht zu stehen. Alexpl (Diskussion) 14:42, 19. Feb. 2015 (CET)
(BK) Stimmt ja auch erst mal, dass es nicht allgemeingültig ist. Das BMVI ist nur für Deutschland zuständig, damit ist es erst mal nur in Deutschland so. Sollte ja auch nur ein Beispiel sein. Ich bin mir aber sicher, man findet auch für andere Staaten entsprechende Definitionen. Und wenn sich die Definitionen in den Staaten signifikant unterscheiden, sollte man das auch in den Artikel schreiben. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:43, 19. Feb. 2015 (CET)
Wie wäre es mit folgender Formulierung: In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne teilweise synonym gebraucht, obwohl eine Drohne im ursprünglichen Sinne ein unbewaffnetes Übungsziel ist. Für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. Drohnen in diesem Sinne wird außerdem eine Nutzung nicht nur zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung angenommen; ansonsten wird von einem Flugmodell gesprochen.? Als Quelle dann das BMVI-Dokument dazu. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:49, 19. Feb. 2015 (CET)
Statt
"wird außerdem eine Nutzung nicht nur zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung angenommen"
schlage ich
"wird außerdem eine Nutzung abseits von (Flug-)Sport und Freizeitgestaltung angenommen"
vor. "nicht nur" deutet an, dass die Teile auch in (Flug-)Sport und Freizeit "Drohne" hießen (kommt ein bischen auf die Lese-/Betonungsweise an, wie man den Satz ließt ~ kann missverständlich sein).
--arilou (Diskussion) 14:56, 19. Feb. 2015 (CET)
Ja, besser. Und außerdem: nicht "in diesem Sinne" (das verwirrt mit "im ursprünglichen Sinne"), sondern: "im umgangssprachlichen Sinne". --HeicoH Quique (¡dime!) 14:58, 19. Feb. 2015 (CET)
Zusätzlich könnte man auch die ICAO-Definition als Quelle angeben: In the broadest sense, the introduction of UAS does not change any existing distinctions between model aircraft and aircraft. Model aircraft, generally recognized as intended for recreational purposes only, fall outside the provisions of the Chicago Convention, being exclusively the subject of relevant national regulations, if any. in: [7]. --HeicoH Quique (¡dime!) 15:08, 19. Feb. 2015 (CET)
Nein, ich bin kein Lobbyist. Ich würde es deshalb einfach halten: In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne teilweise synonym gebraucht. Alle unbemannten Luftfahrzeuge, die nur für die Sport- oder der Freizeitgestaltung eingesetzt werden, können auch als Flugmodelle bezeichnet werden. Denn mehr steht da nicht drin. Beachtet man die Flogebestimmungen haben wir Dinge wie: "Mit Hilfe des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden." - was somit natürlich auch für jeden "Camcopter" gilt. Ein trennscharfes Auseinanderdividieren von "Modell" und "Dohne/unbemanntes Luftfahrzeug" kann es demnach hier in der WP auch nicht geben. Die Behörde erlegt Hobbyisten andere Bestimmungen auf - das hat aber mit dem Begriff "Drohne" nichts zu tun, sondern ist nur eine Verwaltungsbestimmung. Alexpl (Diskussion) 15:12, 19. Feb. 2015 (CET)
@ Alexpl: Ich verstehe nicht so ganz, was du sagen willst. Das BMVI-Dokument sagt sinngemäß: "wird das Ding nur für Sport und Spaß benutzt, ist es ein Modell. Wird das Ding auch zu anderen Zwecken benutzt, ist es ein UAS. UAS wird umgangssprachlich auch als Drohne bezeichnet." Ein Praxisbeispiel: Herr X kauft sich einen Modellhubschrauber. An diesem montiert er eine Kamera. Fall 1: Mit der Kamera zeichnet er auf, wie er das Ding fliegt, z. B. um seinen Freunden zu zeigen, wie gut er es schon beherrscht. Ergo: Modell. Fall 2: mit der Kamera zeichnet er auf, wie die Freundin seines Nachbarn sich am Pool räkelt. Ergo: Drohne. Gleiches Ding. andere Nutzung -> gleiches Ding, andere Bezeichnung. --HeicoH Quique (¡dime!) 17:34, 19. Feb. 2015 (CET)
@Alexpl: "Dual use" sagt der gebildete Mensch dazu. --65.254.225.149 15:28, 19. Feb. 2015 (CET)
Vor allem macht die Definition von "Hobbyfliegern die keine Drohnen sind" eh keinen Sinn, weil Hersteller ihre Hobbymodelle ja schon als "drone" vermarkten.[8] Leute gibts. Alexpl (Diskussion) 17:20, 19. Feb. 2015 (CET)
  1. "können auch als Flugmodelle bezeichnet werden" unterstellt, dass Flugmodelle üblicherweise als Drohnen bezeichnet werden; das ist aber die Ausnahme. Hm, vielleicht wenn man einschränkt "sofern sie Kamera- oder Sensor-bestückt sind." Andernfalls heißen die Dinger eben nicht "Drohne". Und auch mit Kamera/Sensoren kann man sie als Drohne bezeichnen, kann aber auch weiterhin "Flugmodell" sagen - und das ist ganz sicher auch gebräuchlicher.
  2. "nur eine Verwaltungsbestimmung" - ja, so bügelst du gerne alles platt. Nur eine Verwaltungsbestimmung. Nur ein Wörterbucheintrag (Duden). Nur ein Lexikon. Nur eine große deutsche Zeitschrift (Der Spiegel). Als ob sowas immer "nichts gelten" würde.
--arilou (Diskussion) 17:34, 19. Feb. 2015 (CET)
Ist eh makulatur, wenn die Hersteller der Spassflieger sie selbst Drohne nennen. Wie oben ausgeführt. Hast verloren. Alexpl (Diskussion) 17:49, 19. Feb. 2015 (CET)
Na ja, Hersteller sagen und schreiben viel, um ihre Produkte zu verkaufen. Wenn der Begriff "Drohne" gerade "in" ist und sich ein flugzeugähnliches Fliegzeugmodell dadurch besser verkaufen lässt, ist das den Herstellern ja auch nicht zu verübeln. Das heißt aber noch nicht, dass auf dieses Modell dann immer die gesetzlichen Bestimmungen für UAS anzuwenden sind. --HeicoH Quique (¡dime!) 17:53, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich gebe euch noch mal ein Beispiel, ähnlich dem des Baseballschlägers (allerdings aufgrund veränderter Gesetzeslage inzwischen veraltet): Der Tonfa wurde (bevor er als "Waffe" im WaffG klassifiziert wurde), gerne als "Rettungs- und Mehrzweckstock" verkauft. Als solcher durfte er nämlich - damals - auch von Privatpersonen geführt werden. Wurde er eingesetzt, um ihn z. B. einer ertrinkenden Person zu reichen und sie damit zu retten, war das völlig unproblematisch. Wurde er aber eingesetzt, um damit einem Kontrahenten "ordentlich die Meinung zu sagen", war das eine "Gefährliche Körperverletzung". Im Polizeibereich hieß der gleiche Stock "Einsatz-Mehrzweck-Stock" und es wurde damit geworben, dass bei ordnungsgemäßem Einsatz dem polizeilichen Gegenüber im Einsatzfall empfindliche Verletzungen zugefügt werden können (erlaubt, wenn polizeilich notwendig und eine entsprechende Ausbildung vorlag).
Ähnlich, und immer noch aktuell: niemand wird einen stabilen Wanderstiefel beklagen, wenn er zum Wandern genutzt wird. Wird er zum Treten gegen eine Person benutzt, ist es wiederum "Gefährliche Körperverletzung". Im letzten Bespiel werden Hersteller nun gerade nicht damit werben, dass so ein Stiefel bleibende Eindrücke im Gesicht des Gegenübers hinterlässt. Also: was Hersteller schreiben, ist alles eine Frage dessen, was sich gut verkauft. --HeicoH Quique (¡dime!) 18:04, 19. Feb. 2015 (CET)
Und? Wir sind Wikipedia - und einer gewissen Realitätsnähe verpflichtet. Deine Interpretation der BMVI Verwendung des Wortes "Drohne" war schon sehr ausgeschmückt, mit dem Versuch den Freizeitbereich "abzutrennen". Jetzt dieser neue Versuch den Herstellern die Kompetenz abzusprechen. Ich will diese Seite wirklich nicht zumüllen mit Journalisten und Firmen die "Drohne" oder "Drone" für die Freizeitgeräte verwenden, denn auch so sollte offensichtlich sein, dass immer deutlicher wird, dass das einfach ein synonymer Begriff für Unbemanntes Luftfahrzeug geworden ist. Ohne Sport und Freizeit besonders zu erwähnen. Alexpl (Diskussion) 18:31, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich verstehe ehrlich gesagt immer weniger, worum es dir (hier) geht. Letztendlich soll doch (so verstehe ich auch deinen letzten Beitrag) klargestellt sein, dass a) es einen Unterschied gibt zwischen UAS und Flugmodell (d. h. dass Flugmodelle keine UAS sind) und b) UAS umgangssprachlich auch als Drohne bezeichnet werden. Oder was? --HeicoH Quique (¡dime!) 19:34, 19. Feb. 2015 (CET)
Wenn dem so ist, mache ich noch mal einen Vorschlag für die Einleitung:
Ein unbemanntes Luftfahrzeug (unmanned aerial vehicle (UAV)) bzw. unbemanntes Luftfahrtsystem (unmanned aircraft system (UAS)) ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung entweder autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Fluggeräte, die zwar diese Bedingungen erfüllen, aber ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, gelten nicht als UAV, sondern als Flugmodelle. UAV werden umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet.
entsprechende Nachweise (ICAO, BMVi) und Wikilinks noch einfügen.
--HeicoH Quique (¡dime!) 19:44, 19. Feb. 2015 (CET)
(@HeicoH:) Ähm, seit wann ist denn
"Fall 2: mit der Kamera zeichnet er auf, wie die Freundin seines Nachbarn sich am Pool räkelt."
bitteschön etwas anderes als (illegale) "Freizeitgestaltung"? Weder kommerziell noch militärisch noch ...
und somit keine Drohne.
(@Alexpl:) Dass auch Quadrokopter (und ähnliche) umgangssprachlich als "Drohne" bezeichnet werden, hatte ich in den Artikel geschrieben, als Ausnahme unter den Flugmodellen - und es wurde von dir heraus-reverted. Jetzt kommst du mit Belegen dafür?!? Zeige mir einen Hersteller, der ein Nicht-Quadrokopter-Flugmodell für Hobby und Freizeit als "Drohne" bewirbt. Und lass' das raus-reverten von (von dir!) belegten Aussagen, nur weil sie von jemand anderem stammen.
--arilou (Diskussion) 09:07, 20. Feb. 2015 (CET)
Unsinn. Du hast das: [9] per Editwar verteidigt: "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen; ansonsten wird meist von einem Flugmodell gesprochen.". Und das ist einfach nicht wahr und "Lobbysprech". Jeder Freizeitdepp fliegt seine Drohne - auch ohne Kommerz oder Militär. Der Umstand ist belegt und an Beispielen verdeutlicht, aber wir können das gern noch etwas fortsetzen. Alles ist eine "Drone" [10]. Alexpl (Diskussion) 09:21, 20. Feb. 2015 (CET)

Eines vorweg: ich finde es nicht gut, wenn während einer laufenden Diskussion von den Diskussionsparteien im Artikel in den diskutierten Bereichen editiert wird. @ arilou: ich werde deine Änderung rückgängig machen mit ZQ-Hinweis auf diese Diskussion. @ Alexpl: vorsorglich die Bitte an dich, ebenfalls nicht entsprechend im Artikel zu editieren.

@ arilou:

  • Fall 2: ich hatte das etwas weiter oben etwas salopper umschrieben mit "Herumfliegen um des Herumfliegens Willen". Die Rechtsetzung kann (und darf) keine Einzelfälle berücksichtigen, ob das Aufzeichnen der Nachbarsfreundin noch in den Bereich "dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung" fällt, wird im konkreten Fall ein Richter entscheiden müssen - und nach meinem Rechtsverständnis in der Regel negieren. Das Fluggerät, dass zum Aufzeichnen der Nachbarsfreundin genutzt wird, wird demnach unter "Drohne" fallen, und zwar unter den illegalen Einsatz einer Drohne.
  • Auch dazu, dass Hersteller z. B. Quadrokopter-Flugmodelle - fälschlicherweise - als "Drohne" bewerben, habe ich oben schon was geschrieben. Das kann irgendwo in den Text, gehört aber nicht in die Einleitung. Merke: Quadrokopter können Drohnen sein, wenn sie aber Flugmodelle sind, sind sie keine, egal, was der Hersteller draufschreibt.

@ Alexpl:

  • "Alles ist eine Drohne" ist legaldefiniert falsch.

Zusammengefasst:

  • Es gibt Legaldefinitionen (ICAO, BMVI), diese und nur diese sollten in der Einleitung wiedergegeben werden, alles andere kann weiter unten in den Artikel.
  • ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass ihr - beide - Argumente eher sucht, um die Argumente des jeweils anderen "schlecht zu machen", und nicht um den Artikel voranzubringen. Springt bitte über euren Schatten, haltet euch an Fakten und allgemeine offizielle Definitionen, verzichtet auf Quellen, die nur für Einzelfälle und nur auf den ersten Blick etwas anderes belegen, insbesondere dann, wenn es keine fachlichen Quellen sind (das gilt sowohl für Herstellerangaben zur Werbung für bestimmte Flugmodelle als auch für Presseartikel in Nicht-Fachpublikationen.
  • Ich habe euch einen Formulierungsvorschlag geliefert. Wenn ihr den nicht akzeptieren wollt, solltet ihr im folgenden einfach mal konkret sagen, weshalb nicht. Und gleichzeitig bitte einen jeweils eigenen, konkreten Formulierungsvorschlag - einschließlich einschlägiger Quellen unter Berücksichtigung des o. a. - liefern.

--HeicoH Quique (¡dime!) 10:49, 20. Feb. 2015 (CET)

@HeicoH: Nun, ich habe deinem Formulierungsvorschlag (weitgehend) zugestimmt.
Ggf. könnte auch eine Lemma-Verschiebung auf "Unbemanntes Luftfahrtsystem" die Diskussion auflösen - denn darin sind einfache Flugmodelle auf jeden Fall nicht mehr enthalten.
--arilou (Diskussion) 09:37, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich kann nicht genau sagen. bei welcher Art von Behörde du sozialisiert wurdest, aber trotzdem danke ... Alexpl (Diskussion) 08:29, 21. Feb. 2015 (CET)
Was möchtest du mir damit sagen? Die "Art von Behörde" ist "Polizei", wenn du mehr wissen möchtest, schau auf meine Website. --HeicoH Quique (¡dime!) 10:05, 21. Feb. 2015 (CET)
Das reißt es auch nicht raus. Vielleicht in Zukunft erst WP:WSIGA verinnerlichen und erst dann auf "Beratungstour" gehen. Alexpl (Diskussion) 14:26, 21. Feb. 2015 (CET)
3M: Sowohl ein Flugzeugmodell als auch eine militärische Drohne ist ein Unbemanntes Luftfahrzeug. Aber aus meiner Sicht ist der entscheidende Unterschied, dass ein Modellflugzeug nur in Sichtweite des Piloten fliegen darf und höchstens als Nutzlast Kameras etc. an Board haben darf die aber nicht zur Kontrolle der Fluges dienen. Eine Drohne hingegen fliegt außerhalb der Sichtweite des Piloten der diese mit Hilfe der an Board befindlichen Kameras, Sensoren etc. Steuert. Da dies zivil in vielen Ländrn nicht erlaubt ist (z.B. DE und USA) gibt es dort nur militärische Drohnen. So soeht es auch der Duden [11]. Da aber insbesondere die immer mehr aufkommenden Quadrokoper mit Kamera ausgestattet sind, werden diese häufig für First Person View genutz. Teilweise wird hier die Grenze zur Drohen überschritten, wenn (illegal) ohne zweite Fernsteuerung und zweiten Piloten der das Modell in Sicht hat nur mit dem Kamerabild geflogen wird.--Unimog404 (Diskussion) 21:46, 21. Feb. 2015 (CET)
Nein, auch bei "First Person View" muss das Fluggerät bei den meisten Staaten mit diesbezüglichen Regularien (D/US u.a.) in Sichtweite des Piloten oder eines Helfers bleiben. Aber im Duden steht nichts von "in Sichweite des Piloten" - das aus dem recht dürftigen Dudeneintrag zu konstruieren, scheint Theoriefindung zu sein. Alexpl (Diskussion) 22:11, 21. Feb. 2015 (CET)
Unabhängig davon: ich sehe leider gerade erst, dass in meinem o. a. Vorschlag ein Fehler steckt: Die letzten beiden "UAV" sind falsch, es muss jeweils "UAS" heißen. --HeicoH Quique (¡dime!) 22:16, 21. Feb. 2015 (CET)
@Alexpl Duden sagt "unbemanntes militärisches Aufklärungs- und Kampfflugzeug" was sich damit deckt, dass z.B. in DE zvil nur in Sichtweite des Piloten geflogen werdne darf und es es daher lagal keine zivilen Drohne geben dürfte. Das gilt auch für FPV. Ohne zweiten Piloten der das Modell in Sichttweite hat ist es in DE illegal und wäre dann für mein Verständnis eine Drohne. Verstehe Deinen Widerspruch nicht.--Unimog404 (Diskussion) 09:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Von der Duden-Definition abweichende Verwendungen sind bereits angeführt worden und können nahezu beliebig nachgereicht werden. Ich denke dehalb, dass da jemand beim Duden, ganz offensichtlich, "keine grosse Mühe gegeben hat" und dass man darauf keine WP taugliche Definition aufbauen kann. Alexpl (Diskussion) 09:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Was du, ich oder sonst ein WP-Autor denkt, ist unerheblich. Was reputable Quellen sagen, gilt.
Und da ist die Duden-Redaktion als Quelle geeignet, eine WP-Autor-Meinung hingegen nicht. Unterstellungen, der Duden arbeite nicht richtig, sind leicht dahergesagt, wenn einem dessen Aussagen nicht passen.
Auch wurde nicht vorgeschlagen, allein auf der Duden-Angabe die komplette Einleitung aufzubauen. Sie deckt sich nur mit sehr vielen anderen Quellen...
--arilou (Diskussion) 09:53, 23. Feb. 2015 (CET)

Vielleicht solltewn wir nochmal einen Schritt zurück gehen. Problem ist, es gibt diverse Legaldiefinitionen die von Land zu Land abweichend sind, es gibt Marketing und Lobiarbeit von diversen Seiten. Frage ist daher was soll der Artikel genau behandeln. Wenn es um militärische Systeme und Systeme von Sicherheitsorganen etc. geht bin ich bei HeicoH Quique und der Artikel sollte dann vielleicht auch besser unter "unbemannten Luftfahrtsystemen" stehen. Das würde auch der rechtlichen Definition in Deutschland entsprechen und dann sind alle Modelle für Sport oder Freizeitgestaltung ausgeschlossen. Wenn es allgemein um unbemannte Luftfahrzeuge gehen soll ist das aus meiner Sicht mehr und würde für mein Verständnis auch Private Systeme umfassen. Was ist nun aber eine "Drohne"? Für mein Verständnis eben ein unbemanntes Luftfahrzeug dass entweder selbständig fliegt und navigiert oder durch einen Piloten ohne direkte Sichtverbindung geflogen wird (oder geflogen werden kann). In Deutschland ist das z.B. nicht generell zulässig und wird auch vom Milität nur in Sperrgebieten durchgeführt. Privat ist es gesetzlich verboten. Das Flugobejekt selbst (also z.B. ein Quadrokopter mit Fluglagestabilisation und Kamera mit Bildübertragung) könnte man aus meiner Sicht zwar auch als Drohne bezeichnen, diese dürfte man als solche aber in DE (und vielen anderen Ländern) zivil nicht betreiben. (auch die FAA hat ja z.B. vor kurzem auch für komerzielle Systeme die Sichtverbindung bestätigt). Daher, wenn es im Artikel um UAS geht (was aktuell größtenteils der Fall ist) sollte der Artikel besser auf "unbemannten Luftfahrtsystemen" verschoben werden und die Begriffe UAS und Drohne nur im quasi militärischen Sinne behandelt werden und auf FPV und andere kommerzielle zivile Ansätze sollten nur kurz erwähnt und verlinkt werden. Wenn alle unbemannten Luftfahrzeuge behandelt werden sollen, sollte es eine klarere Definition und Abgrenzung insbesondere zwischen UAS und den anderen zivilen Systemen geben die auch die vorhadenen Restiktionen etc. behandelt.--Unimog404 (Diskussion) 13:01, 22. Feb. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 15:06, 13. Mär. 2015 (CET)

Quelle

Könnte bitte jemand einen Link posten auf die prominete Quelle "Festlegung der ICAO im Jahr 2008" ? Auch nach 1h Suchen auf www.icao.int konnte ich nichts derartiges finden.

--arilou (Diskussion) 09:30, 23. Feb. 2015 (CET)

Dann lieber von 12/2014 [12]: "An unmanned aerial vehicle (UAV), commonly known as a drone and also referred to as an unpiloted aerial vehicle and a remotely piloted aircraft (RPA) by the International Civil Aviation Organization (ICAO), is an aircraft without a human pilot aboard." - mein Reden. Alexpl (Diskussion) 09:36, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich hätte gerne das Dokument der ICAO, dass eine "Festlegung der ICAO" beschreibt, nicht eine "Einladung zur Teilnahme an einer Besprechung, ob es genug Flugpersonal für UAS gibt". --arilou (Diskussion) 09:45, 23. Feb. 2015 (CET)
2008 ist extrem angestaubt für so ein Thema. Dann such halt selbst. Alexpl (Diskussion) 09:47, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich fürchte, ein solches Dokument werdet ihr nicht finden. Erstens wäre es, wie Alexpl schreibt, schon recht alt (ein aktuelles habe ich oben schon verlinkt), zweitens glaube ich, dass eine Verwechslung vorliegt, gemeint ist wahrscheinlich nicht ein ICAO-Dokument, sondern vermutlich die "Regulation (EC) No. 216": [13]. --HeicoH Quique (¡dime!) 09:52, 23. Feb. 2015 (CET)
Darin kann ich "UAS" nicht finden; auch "unmanned" wird nur genau 1* als Randnotiz gefunden. Leider hat das Dokument auch keine (pdf-markierten) Überschriften oder eine Inhaltsangaben-Liste...
--arilou (Diskussion) 10:18, 23. Feb. 2015 (CET)

Ich drohe hiermit an, in absehbarer Zukunft selbigen "Beleg" aus dem Artikel zu entfernen (also den Satz(teil)
"gemäß Festlegung der ICAO im Jahr 2008)"
), da eine solche "Festlegung" nicht nachgewiesen ist/wurde.

--arilou (Diskussion) 10:21, 23. Feb. 2015 (CET)

Schön, ich habe ja eine entsprechende Alternative vorgeschlagen. Dann hätten wir nur noch einen einzigen Beleg für die gesamte Einleitung. Ziemlich genial und leserfreundlich. Alexpl (Diskussion) 10:26, 23. Feb. 2015 (CET)
Auch ich sehe das nicht als "Drohung", sondern als Hinweis auf einen legitimen Edit. --HeicoH Quique (¡dime!) 10:27, 23. Feb. 2015 (CET)
Was haltet Ihr denn vom CAO Cir 328, Unmanned Aircraft Systems (UAS) von 2011 als Quelle? Dort ist nebenbei die Abgrenzung zu Modelflug (Erholungszwecke) ebenfalls klar definiert.--Unimog404 (Diskussion) 09:04, 24. Feb. 2015 (CET)
Das hatte ich auch schon mal vorgeschlagen: [14]. --HeicoH Quique (¡dime!) 09:12, 24. Feb. 2015 (CET)
Nein. Älteres 2011 Dokument, das den Begriff "Drohne" nicht nennt, dafür aber wieder das "Modellflugzeug" behandelt. Die ICAO hat erst im Herbst 2014 ein Gremium eingerichtet, das sich mit der Frage näher befasst [15], ich würde diese veralteten Definitionen deshalb aussen vor lassen - soweit es die Einleitung betrifft. Ich denke mein Vorschlag von oben ist besser: Eine Kompakte Definition, die man dann im Artikel ggf. verfeinern kann. Alexpl (Diskussion) 10:07, 24. Feb. 2015 (CET)
Soll mir recht sein, wobei das Dokument ebenfalls auf das von mir verlinkte und wesentlich umfangreichere Circular 328 verweist. Warum ist eigentlich das wort "Drohne" so wichtig? Das ist der aus meiner Sicht der wesentlich unklarere umgangssprachliche Begriff. Zumal von dem englischen "drone" in wörtlicher Übersetzung auf das deutsche "Drohne" in identischer Bedeutung im Sinne eine Quelle zu schließen ist sicher auch nicht unstrittig.--Unimog404 (Diskussion) 10:53, 24. Feb. 2015 (CET)
Den Begriff "Drohne" loszuwerden war/ist eine Intiative von Teilen der entsprechenden Industrie, um ihren Freizeitgeräten kein negatives Image zu verpassen, wegen der möglichen nähe zu US Killerdrohnen. Aber da hält sich keiner dran, (vgl. z.B. von heute [16]), nichteinmal die Industrie selbst [17], deshalb sollten wir schon schreiben, dass der Begriff synonym verwendet wird. Alexpl (Diskussion) 15:17, 24. Feb. 2015 (CET)
Das kann und sollte durchaus im Artikel erwähnt werden (wenn dieser auch Modellflug-Quadrokopter behandeln soll). Als Quelle dafür taugt dann aber aus meiner Sicht Deutschsprachige Presse etc. besser als eine englischsprachige veröffentlichung der ICAO denn diese befasst sich per Definition nicht mit z.B. Modellflug-Quadokoptern da diese nicht unter das Chicagoer Abkommen und damit auch nicht in ihre ZUständigkeit fallen.--Unimog404 (Diskussion) 15:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Da sowohl im Englischen, wie auch im Deutschen, "drone" oder "Drohne" das Synonym ist, sehe ich da kein Problem. Die ICAO-Definition greift das Wort auf und das reicht um einen Halbsatz in die Einleitung zu schreiben. So wie bei Michael Wendler in der Artikeleinleitung auf dessen Alternativnamen eingegangen wird. Eigentlich keine grosse Sache. Alexpl (Diskussion) 17:56, 24. Feb. 2015 (CET)

Der Punkt ist, dass die ICAO mit "drone" in ihren Veröffentlichungen nicht die Freizeitgeräte meint (die Du meinst, wenn ich es richtig verstanden habe). Im Sinne der ICAO ist ein UAS/UAV (auch "drone" genannt) eben ein Luftfahrzeug für welches sie zuständig ist und welches aus der Ferne ohne Sichtkontakt kontrolliert wird oder autonom fliegt. Freizeitgeräte sind (bei der ICAO) per Definition ausgenommen siehe z.B. obiges Circular Absatz 2.4. Daher kann die ICAO sicher nicht für die Verwendung des englischen Begriffs "drone" für Freitzeitgeräte im deutschsprachigen Raum dienen. Dass sagt nur aus, dass z.B. eine Northrop Grumman RQ-4 auch bei der ICAO Drohne genannt wird. Nicht falsch verstehen, auch eine Parrot AR.Drone kann aus meiner Sicht als Drohen bezeichnet werden und hat das sogar im Namen, aber die ICAO ist dafür nicht zuständig da es sich rechtlich um ein Flugmodell handelt und die sind national geregelt. Als Begriffsnachweis wäre daher deutschsprachige Presse/Literatur eher geeignet. Rechtlich werden diese Luftfahrzeuge sicher differenzierter bezeichnet werden. Aber genau diese differenzierte Betrachtung sollte auch im Arikel rüberkommen. Rechtlich, Technologisch und von den Kosten her ist ein UAS/UAV wirklich eine ganz andere Liga als ein Flugmodell. Umgangsprachlich wird aber beides (undifferenziert) als Drohne bezeichnet, wir sollten das nicht tun, aber daruf hinweisen und es erklären.--Unimog404 (Diskussion) 19:49, 24. Feb. 2015 (CET)

Nein: "An unmanned aerial vehicle (UAV), commonly known as a drone and also referred to as an unpiloted aerial vehicle and a remotely piloted aircraft (RPA) by the International Civil Aviation Organization (ICAO), is an aircraft without a human pilot aboard." - ist eindeutig. Wir sind leider nicht bei einer Behörde, sondern beid er WP, wo die Vorschriften von Vereinen, irgendwelchen "Clubs" und ähnlichem, es sich immer gefallen lassen müssen, dass ihre Machwerke gemeinsam mit dem alltäglichen Sprachgebrauch vorgestellt werden. Die ICAO ist nicht maßgeblich, aber maßgeblicher als alle Definitionen die ich bisher gelesen habe. Stichwort:Duden. Alexpl (Diskussion) 20:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Ja das ist eindeutig und sagt eben gar nichts über Flugmodelle aus, denn diese sind nach Definition der ICAO eben keine UAVs oder remotely piloted aircraft. Da geht es um autonome Fluggeräte und ohne direkte Sichtverbindung geflogene Luftfahrzeuge was eben Flugmodelle nicht sind. Das ist doch genau das Problem. Lies doch bitte den schon mehrfach angesprochenen Absatz oder wofür die ICAO überhaupt zuständig ist. Hier nochmal in Kopie: "In the broadest sense, the introduction of UAS does not change any existing distinctions between model aircraft and aircraft. Model aircraft, generally recognized as intended for recreational purposes only, fall outside the provisions of the Chicago Convention, being exclusively the subject of relevant national regulations, if any" oder kurz Flugmodelle (Im sinne von Freiteitgeräte) sind keine Flugzeuge und die ICAO damit nicht zuständig sondern diese sind, wenn überhaupt, dann national geregelt.--Unimog404 (Diskussion) 22:52, 24. Feb. 2015 (CET)
Ja, nur dass das kein Artikel über die ICAO ist... Konkreter Formulierungsvorschlag? Alexpl (Diskussion) 13:14, 27. Feb. 2015 (CET)
Grundsätzllich wäre ich dafür das in den zweitebn Satz der Einleitung einzubauen also z.B. "In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne umgangssprachlich sowohl für militärsch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge also auch für per First Person View gesteuerte Flugmodelle wie Quadrocopter genutzt. Im ursprünglichen Sinne ist eine Drohne ein unbewaffnetes Übungsziel.--Unimog404 (Diskussion) 21:30, 27. Feb. 2015 (CET)
+1 Alexpl (Diskussion) 08:55, 28. Feb. 2015 (CET)
Keine Gegenstimmen. Dann trage ich das so ein. Alexpl (Diskussion) 20:12, 4. Mär. 2015 (CET)
Gut. Allerdings: "als" ist gemeint, nicht "also" (sowohl... als auch, macht sonst keinen Sinn, habe ich aber auch bisher überlesen), und der Halbsatz zu dem angeblichen ICAO-Dokument von 2008 müsste noch raus. --HeicoH Quique (¡dime!) 20:35, 4. Mär. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 15:07, 13. Mär. 2015 (CET)