Diskussion:Unionsbürgerschaft

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Wiedereinfügung der ins Nirwana geschickten Informationen

Habe die durch Verschiebung des Lemmas Unionsbürgerschaft auf Drittstaatsangehöriger und die darauffolgende vollkommene Umarbeitung verlorengegangenen Informationen wieder eingefügt. Im folgenden die Versions- und Autorenliste:

Wie werden Personen behandelt, die keine EU-Bürger sind, aber in einem EU-Mitgliedsstaat volles Bürger bzw. Aufenthaltsrecht genießen?

Besitzen sie Freizügigkeit in der EU? Wie ist bei ihnen das Aufenthaltsrecht geregelt? Ich meine damit zum Beispiel Grönländer(dänische Staatsangehörigkeit), Commonwealth Bürger(britische Staatsangehörigkeit), Bürger von der Kanalinseln oder der Isle of Man, usw. Kennt sich da jemand aus? --Son sonson 22:54, 30. Apr. 2007 (CEST)

Als dänischer Staatsbürger bist du doch eigentlich automatisch EU-Bürger, oder nicht? Ist im Prinzip egal, wo du wohnst, nur dein Pass zählt. --Schmiddtchen 15:23, 29. Sep. 2008 (CEST)
Die Anfrage ist zwar schon ein Weilchen her, da es sich jedoch um ein interessantes Detail geht, nehme ich das in den Artikel auf. Falls das zu umfangreich wird, kann der Abschnitt ggf. weiter hinten platziert werden.--M schmucki 12:10, 19. Feb. 2010 (CET)

Recht, um in Amtssprache zu kommunizieren?

"und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union zu kommunizieren" Ich verstehe den Sinn nicht? Ist es sonst verboten z.B. Irisch zu sprechen? 91.19.212.26 22:52, 16. Jun. 2009 (CEST)Darky

Das heißt, wenn du die EU (bzw. vielmehr die Kommission, oder eine ihrer Behörden) auf einer der Amtsprachen kontaktierst, hast du ein Recht darauf, dass man dir auch in dieser Sprache antwortet, und nicht in einer anderen Sprache, die du evtl. nicht verstehst.
Ich verdeutliche das mal im Text. Stefan 20:30, 17. Jun. 2009 (CEST)

"EU-Ausländer" ist Umgangssprache

Der Begriff "EU-Ausländer" wird zwar häufig in den deutschsprachigen Medien genutzt, er ist jedoch ein umgangssprachliches Oxymoron. Der Begriff ist falsch geBILDet. ;) Seine Funktion ist die Klassifizierung von Ausländern aus nationalem Gesichtspunkt. In einem supranationalen Staatsverband geht genau dies aber nicht, da "EU" bereits alle Unionsbürger einschließt. Würde man diesem Konzept konsequent folgen müsste es für Drittstaatenangehörige dem entsprechen Nicht-EU-Ausländer heißen, sagt aber keiner. (habe ich jedenfalls noch nicht gehört) Korrekt währe, wenn man bei den Kateorien von In- und Ausländern bleiben will, EU-Inländer für alle Unionsbürger und EU-Ausländer für alle die keine Unionsbürger sind.

--DosOz 18:05, 18. Jun. 2009 (CEST)

OK, ich habe mich geirrt. Wie zu erwarten war, ist das "Nicht-EU-Ausländer" Bindestich Monstrum doch noch aufgetaucht.

http://www.bild.de/BILD/sport/telegramm/sport-telegramm,rendertext=9618720.html

--DosOz 15:49, 3. Sep. 2009 (CEST)

Grönland / Färöer

Im Artikel steht, Grönländer haben nicht die Unionsbürgerschaft. In Spezielle Gebiete der Mitgliedstaaten der EU wird das Gegenteil behauptet. Was ist nun richtig? --MAY 14:25, 2. Sep. 2010 (CEST)

Anm.: Der zweite Artikel findet sich unter dem Lemma Gebiet der Europäischen Union. --Kolja21 (Diskussion) 21:21, 14. Okt. 2012 (CEST)

Ich habe eine verwandte Frage zu "In der Praxis haben allerdings Färinger und Grönländer die Wahl, sich einen lokalen oder einen europäischen Reisepass ausstellen zu lassen." Gibt es einen Beleg für diese "Praxis" und eine genauere Erläuterung des Hintergrunds? Anlass: Ich habe gerade aus Färöer die Behauptung entfernt, aufgrund der PEM-Kumulierung würden Färöer-Bewohner wie EWR-Staatsangehörige behandelt. --JensMueller (Diskussion) 14:20, 9. Jun. 2020 (CEST)

Verständnisprobleme

Den nachfolgenden Satz verstehe ich nicht - könnte er vom Hauptautor verständlich gefasst werden?
So gibt es mittlerweile einen Rahmenbeschluss über den EU-Haftbefehl. Darum ist es nicht mehr nötig, dass man erleichtert Untersuchungshaft und Sicherheitsleistung gegenüber EU-Bürgern anfordern kann, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Damit ist diese erleichterte Anforderung unzulässig.
Wer fordert Untersuchungshaft an? Und bei wem? --Opihuck 23:47, 3. Dez. 2010 (CET)

Änderung von Britische staatsangehörige ohne Unionsbürgerschaft in Staatsangehörige der britschen Krone ohne Unionsbürgerschaft

Die Überschrift erweckte schon den Eindruck (sofern man denn weiterliest), dass die Manxer und Kanalinselbewohner britische Staatsbürger wären, sprich, Bewohner des Vereinigten Königreichs wären. Im vorangegagenen Edit habe ich dies schon im Artikel selbst geändert, doch selbst die Überschrift war irreführend. Jersey, Guernsey und die Isle of Man sind definitiv nicht britisches Staatsgebiet wenn man britisch mit Großbritanien gleichsetzt. Aus diesem Gesichtspunkt war selbst die Überschrift fehlerhaft. GWzffW (Diskussion) 21:46, 1. Jul. 2014 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 15:25, 4. Jan. 2016 (CET)

2016: Debatte um Hartz IV für EU-Bürger in Deutschland, Sozialgerichtsurteile, Regierungsentwurf

Das deutsche Bundessozialgericht urteilte im Frühjahr 2016, dass EU-Ausländern nach einem Aufenthalt von sechs Monaten Sozialhilfe zugesprochen werden muß. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reagierte darauf im April 2016 mit einem Gesetzesentwurf nach dem EU-Ausländer erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Hartz IV bekommen sollen. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Leserampate (Diskussion) 10:17, 1. Sep. 2016 (CEST)

Unionsbürgerschaft nach Unionsaustritt eines Landes

Nehmen wir an, Luxemburg würde die Europäische Union verlassen. Verlören damit die Luxemburger Staatsangehörigen automatisch ihre aus der LU-Bürgerschaft abgeleitete Unionsbürgerschaft? Oder würde deren Unionsbürgerschaft über den Austritt Luxemburgs hinaus weiterleben? --91.66.239.208 13:48, 28. Feb. 2014 (CET)

Dazu hat die englische Wikipedia etwas zu Lesen: en:Citizenship_of_the_European_Union#Loss_of_EU_citizenship_due_to_member_state_withdrawal. --93.132.95.33 18:12, 4. Mär. 2019 (CET)
[Bitte neue Beiträge anfügen] Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 AEUV). Ist Luxemburg kein Mitgliedstaat mehr, sind seine Bürger keine Unionsbürger mehr. --Opihuck 08:04, 5. Mär. 2019 (CET)

Kein Staat

Die EU ist völkerrechtlich kein Staat, hat kein Staatsgebiet, keine demokratisch legitimierte Verfassungsstruktur und kein Staatsvolk und kann somit auch keine gültige Staatsbürgerschaft verteilen. Dieser Kernsatz gehört ganz klar und ausdrücklich ganz an den Anfang des Artikels, damit da von vornherein keine Missverständnisse aufkommen. Eine "Unionsbürgerschaft" ist eine Pseudo-Staatsbürgerschaft und somit rechtlich soviel wert wie beispielsweise ein Pass von British Honduras.

Die EU ist ein Staatenverbund. Somit ist sie kein Staat, kann aber - wie du siehst - Staatsbürgerschaften vergeben. Die Unionsbürgerschaft erhält jeder Staatsbürger der Mitgliedsstaaten. Wer sie eigentlich vergibt sind damit aber die Mitgliedsstaaten, die EU setzt nur den gesetzlichen Rahmen, sie kann die Unionsbürgerschaft weder erteilen noch entziehen. Die von dir als solche bezeichnete "Pseudo-"Staatbürgerschaft ist somit wesentlich mehr wert als ein Pass von British Honduras. Damit erwerbe ich beispielsweise alle Unionsrechte, etwa die Freizügigkeit... --Pascal 11:00, 24. Mai 2022 (CEST)