Diskussion:Uniper

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zur Änderung der Kategorie von E.ON in E.ON-Unternehmen

Ich habe es so verstanden, und so steht es auch im 1. Absatz, das Uniper eine unabhängige Aktiengesellschaft werden soll ... also kein E.ON-(Tochter)-Unternehmen --Nobby1805 (Diskussion) 17:39, 29. Apr. 2015 (CEST)

Das soll sie wohl irgendwann werden; bei der Gründung wird die neue AG aber zunächst eine 100%ige E.On-Tochter sein. Damit ist Uniper für mich ganz klar ein „E.ON-Unternehmen“. --TETRIS L 09:33, 30. Apr. 2015 (CEST)

Gründungsdatum

Ich bezweifle, dass Uniper bereits offiziell „gegründet“ ist. Von einer Gründung kann man erst sprechen, wenn es einen Handelsregistereintrag gibt. Die Abspaltung wurde meines Wissens bisher aber nur angekündigt. --TETRIS L 09:38, 30. Apr. 2015 (CEST)

Nachdem der Spaltungsbericht auf der Website der E.ON erhältlich ist, habe ich die Vorgänge etwas genauer dargestellt. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Abspaltung wurde überhaupt kein Unternehmen neu gegründet, vielmehr wurden einige "leere" oder leergemachte GmbHs umfirmiert, an andere Standorte verlegt u.s.w. Die eigentliche Abspaltung der Uniper SE wurde auf den Hauptversammlungen der beiden Gesellschaften am 8. Juni 2016 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2016 beschlossen. Formalrechtlich wird die Abspaltung erst wirksam mit ihrer Eintragung im Handelsregister der E.ON (nach vorheriger Eintragung im HR der Uniper), die natürlich noch etwas dauern wird, auch wenn üblicherweise niemand an ihr zweifelt. Ein Gründungsdatum 2015 ist in jedem Sinne falsch; vielleicht kann man davon reden, dass Uniper ihre Geschäfte im Januar 2016 aufgenommen hat. Grüße --AHert (Diskussion) 16:18, 27. Jun. 2016 (CEST)
@Tetris L: Eintrag der Uniper SE im Handelsregister Düsseldorf am 14. April 2016, zunächst mal als leere Hülle. Mit Leben gefüllt wird sie rückwirkend zum 1.1.2016 oder zum 1.1.2017. --PM3 13:21, 12. Sep. 2016 (CEST)

GmbHs

Vier Gesellschaften kontrolliert von E.ON:

  • Uniper GmbH, Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 212483
  • Uniper GmbH, Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 60308
  • Uniper GmbH, Essen, Amtsgericht Essen HRB 26355
  • Uniper GmbH, Gelsenkirchen, Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13067 --84.57.37.239 17:04, 31. Mai 2015 (CEST)

Kritik

Den folgenden Abschnitt ...

In die Kritik geriet der E.ON-Konzern, weil es Befürchtungen gab, dass der von Gewinneinbrüchen betroffene Teil ausgegliedert wird und damit die finanziellen Risiken für den kostenintensiven Rückbau der Kernkraftwerke ausgelagert werden. Die Sparte der erneuerbaren Energie hingegen verbleibt bei E.ON.[1][2]
Am 10. September 2015 gab E.ON überraschend bekannt, seine deutschen Kernkraftwerke doch nicht in Uniper auszugliedern. Als Grund nannte E.ON das von der Bundesregierung geplante Gesetz über Atomhaftung. Somit wird Uniper nur die schwedischen Kernkraftwerke im Portfolio haben.

habe ich zunächst mal wieder entfernt, weil die Relevanz dieser Kritik unklar ist. Wollte E.ON die deutschen Kraftwerke ursprünglich auslagern und hat seine Pläne dann (auch) wegen der Kritik geändert? Dann fände ich es relevant. Wenn die Kritik aber nur auf einem Irrtum über die internen Planungen beruhte, oder die Entscheidung aus rechtlichen Gründen (Haftung) ohnehin notwendig bzw. angebracht war, wäre die Kritik unfundiert und nichts Weiteres als eine Profilierung der Kritiker gewesen, eine Randnotiz ohne bleibende Bedeutung. --PM3 13:12, 12. Sep. 2016 (CEST)

Einzelnachweise

  1. Jörg Marksteiner: Uniper erbt E.ONs Altlasten. 27. April 2015, abgerufen am 28. April 2015.
  2. mm-newsdesk: Eons Kernspaltung - mit "Uniper" soll alles besser werden. 27. April 2015, abgerufen am 28. April 2015.

Aktionärsstruktur

Letzte Änderung an der Aktionärsstruktur: Richtig ist natürlich, die Angaben der Bafin als Quelle zu verwenden, jadoch muss man dann auch Stimmrechtsanteile nach §§ 33, 34 WpHG und § 38 WpHG unterscheiden. Einfach die Summe nach § 39 WpHG zu verwenden ergibt ein falsches Bild. Zu § 38 werden auch sonstige Instrumente gerechnet und nicht nur tatsächliche Stimmrechte aus Aktien, siehe hier. Auch Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarungen und Differenzgeschäfte zählen dazu. Diese Konstrukte werden von verschiedensten Emmitenten zu unterschiedlichen Laufzeiten ausgegeben und übersteigen in Summe sicher regelmäßig 100 % der Stimmrechte. (Zwangsläufig, da sie ja zusätzlich zu den vorhandenen 100 % der stimmberechtigten Aktien existieren. Vgl dazu Übernahme von VW durch Porsche.) Aus diesen Instrumenten erwachsen aber in den seltensten Fällen tatsächliche Stimmrechte, sie dienen dem Erzielen von Handelsgewinnen und haben in der Regel ein Endfälligkeitsdatum. Daher ja auch die Unterscheidung. Ich werde daher die Angabe korrigieren und mich auf §§ 33, 34 WpHG beschränken. Beste Grüße!--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 16:02, 9. Apr. 2019 (CEST)

Existiert dazu eine Regelung bei Wikipedia? Denn dann müsste man sich einheitlich auf eine Art einigen. Es ist eine wissenschaftliche Diskussion und deine Anmerkungen sind soweit richtig. Die BaFin listet es allerdings auch wegen folgender Begründung (die als Text oft bei Mitteilungen zu lesen ist) unter der Überschrift "Stimmrechtsanteil" nach §§ 38 WpHG auf: "Die Mitteilungspflicht erstreckt sich gemäß § 38 WpHG auch auf Instrumente, die es ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, ausgegebene stimmberechtigte Aktien eines börsennotierten Emittenten zu erwerben." Mit welchen Instrumenten wird dann ja dann auch im WpHG näher erläutert. Sie sehen also dadurch eine klare Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechtsanteile gegeben, was im konkreten Fall wie bei Singer. ja nicht für seine passive Haltung bekannt, alles andere als unwahrscheinlich ist. Ich weiß nicht ob dadurch ein falsches Bild entsteht. Es wird deutlicher, wer Einfluss auf den Kurs hat, das will die BaFin auch erreichen. Meinst du nicht, das rechtfertigt die Verwendung in einer Enzyklopädie? Insbesondere, da es bei Singer so viel ist und sonst niemand mehr als 3% an irgendwelchen Instrumenten hält. Beste Grüße! --Mostmau (Diskussion) 20:37, 9. Apr. 2019 (CEST)
Hallo Mostmau, schön dich wiederzusehen!
Der Reihe nach, erst allgemein und dann konkret: Eine dazu existierende Regelung ist mir nicht bekannt. Sich auf Einheitlichkeit einigen wäre aber sinnvoll. Dein Zitat dazu ist auch eindeutig und kaum missverständlich:
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich gemäß § 38 WpHG auch auf Instrumente, die es ihrem … Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, … stimmberechtigte Aktien … zu erwerben.
Und gerade durch die Relativierung „wirtschaftlich ermöglichen“ sind wir schnell im spekulativen Bereich von WP:TF. Anschaulich machst du es mit „bei Singer. ja nicht für seine passive Haltung bekannt, alles andere als unwahrscheinlich ist.“ Das ist leider TF (auch wenn ich der Schlussfolgerung zustimmen kann, mein Eindruck ist ähnlich.) Wir können nicht hier, da es um Sieger geht, einen anderen Maßstab anlegen als bei übrigen Aktionären. Denn auf der HV zählen keine Instrumente nach § 38, dazu müssen es echte Stimmen sein. Und sobald hier ein Aktionär seine „wirtschaftliche Ermöglichung“ zum tatsächlichen Erwerb nutzt um Stimmrechte ausüben zu können, wird eine neue Stimmrechtsmitteilung fällig. Ich hätte aber im Zweifel nichts gegen eine ergänzende Erwähnung im Fließtext im Abschnitt, da der Anteil nach § 38 doch beträchlich ist. (Was aber nichts daran ändert, dass die Motivation, diese zu halten, nicht klar wird. - ein positives Handelsergebnis scheint mir am wahrscheinlichsten.) Aber es lohnt vielleicht ein genauerer Blick: Die zugrundeliegende Mitteilung vom 19.3. für die bei der BaFin gefundene Angabe hier, sagt aus, dass die Instrumente „Rückübertragungsansprüche aus neu hypothetisierten Aktien“ sind und dass sie jederzeit fällig sind, also ohne Ablaufdatum. Hmm… „Rückübertragungsansprüche aus neu hypothetisierten Aktien“ enthalten natürlich per se kein Stimmrecht. Grund für die Meldung vom 19.3. war aber andererseits, die Rückübertragung hypothetisierter Aktien. Werden also weitere davon rückübertragen und beispielsweise die 10 % Schwelle berührt, dann erfahren wir das über DGAP sofort. Fraglich ist auch, ob das ganze im Kontext zur nur zwei Tage später am 21.3. erfolgten Meldung über das Verlangen zur Einberufung einer aoHV durch Siegers Tochterfirma gesehen werden muss. Dann wäre gar ein Unterabschnitt zu den „Tätigkeiten aktivistischer Aktionäre“ wünschenswert. Ist aber viel Rauschen im Blätterwald und wenig greifbares. Ich sage zunächst: Abwarten (WP:WWNI), kein Newsticker. Sobald sich was getan hat, vielleicht auch nach einer Medienrecherche (nicht nur Ad hoc Mitteilungen), haben wir auch was handfestes. Beste Grüße und gute Nacht!--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 22:39, 9. Apr. 2019 (CEST) PS: Ich forsche morgen bei Gelegenheit mal gründlicher nach, ist mir jetzt nur schon zu spät dafür.
Hallo Heavytrader-Gunnar, ich stimme dir voll zu, wir sehen anhand der DGAP-Meldungen wenig bis nichts, was Singer konkret genau vorhat. Und selbstverständlich können wir im konkreten Beispiel auch keinen anderen Bewertungsmaßstab anlegen. Wir sind uns einig, dass er damit natürlich Einfluss nimmt (so läuft es immer), aber im Sinne Wiki hast du es schön formuliert mit "viel Rauschen im Blätterwald und wenig greifbares." Deswegen ergibt es Sinn, sich auf die "echten" Stimmrechte zu fokussieren. Frage ist aber, wie geht man prinzipiell mit dieser Unterscheidung um? Gibt es eine Möglichkeit eine Art Standardisierung anzustoßen? Die Frage, die du mit „Tätigkeiten aktivistischer Aktionäre“ aufgeworfen hast, ist wirklich sehr interessant. Es würde dadurch durchaus ein "kompletteres" Bild entstehen, weil solche Investoren ja doch großen Einfluss auf Finanzen und Kurs des Unternehmens nehmen. Für mögliche Kleinanleger, die sicherlich auch Wikipedia lesen, ggf. interessant, oder? Beste Grüße aus München --Mostmau (Diskussion) 11:54, 11. Apr. 2019 (CEST)
Ich habe zunächst einmal im aktuellen Geschäftsbericht (2018) nachgesehen. Dort erfährt man auf Seite 13 (interne Nummerierung .pdf Seite 17) das aus Unternehmenssicht 17,84 % Singer zugerechnet werden. In Verbindung mir der genannten Pflichtmitteilung vom 19.3. hier, würde ich sagen, dass man um eine Einzelfallprüfung nicht umhin kommt. Im konkreten Fall „Rückübertragungsansprüche aus neu hypothetisierten Aktien“ scheint es sich um Anteilscheine zu handeln, welche Ihm gehören und daher auch zuzurechnen sind. Im Gegensatz zu Instrumenten mit einem Cash Settlement oder Endfälligkeitsstichtag. Der in der Mitteilung gemeldete Zuwachs im März änderte ja auch nichts an der Gesamtzahl zum Stand aus dem GB2018. Ich werde daher meine Rücksetzung revertieren und die Frage mal an die Auskunft weiterleiten. Vielleicht weiß dort ja Jemand, was ich tun muss, um meine Aktien zu hypothetisierten und was das für Konsequenzen hätte? Beste Grüße!--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 21:33, 11. Apr. 2019 (CEST)
Die Auskunft lieferte auch nichts Handfestes, aber einige interessante Mutmaßungen: siehe hier.--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 08:48, 28. Apr. 2019 (CEST)

Uniper Anlagenservice GmbH

Rückbau von Kernkraftwerken: https://www.energate-messenger.de/news/191332/uniper-und-nukem-bauen-schwedische-reaktorbloecke-zurueck und https://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/2019-08-30/noch-111-tage-bis-zur-abschaltung-des-kernkraftwerks-muehleberg --Fonero (Diskussion) 11:26, 31. Aug. 2019 (CEST)

Missverständlicher Einleitungssatz

Den Einleitungssatz „Die Uniper SE ist […], die durch Abspaltung der konventionellen Energieerzeugungssparten […] aus der E.ON entstanden ist.” kann man auf zweierlei Art interpretieren: dass es sich um den abgespalteten Teil handelt, oder dass es sich um den nach der Abspaltung verbleibenden Teil handelt. --2001:A61:2AEA:2401:F851:7189:BB8A:5ED5 07:39, 20. Aug. 2020 (CEST)

Scheibenpachtmodell?

  • Der komplette Abschnitt ist falsch und der Autor begeht hier eine falsche Meldung. Uniper hat dieses Modell nicht umgesetzt. In der Quelle, die übrigens nur eine Sekundärliteratur ist, ist von Bayer, Evonik, Daimler die Rede, welche sich dieser Mittel bedient haben sollen. Des Weiteren wird in der Primärquelle, welche Spiegel zitiert, die Befragungen durch die Linken im Bundestag lediglich erwähnt, dass Uniper ein mal zu eine mündliche Absprache hatte, aber es keinerlei schriftliche Korrespondenz gab, wie mit den anderen in den Jahren 2020, 2017, das Treffen mit Uniper fand ein mal 2021 statt und könnte auch im Rahmen der Aufarbeitung stattgefunden haben, weil Uniper auch Gemeinschaftskraftwerke betreibt. (nicht signierter Beitrag von 91.33.212.76 (Diskussion) 30. Juni 2022, 06:47 Uhr)

Gibt es dazu einen brauchbaren Beleg? Eine Internetrecherche ergab dazu keinen Hinweis. Der einzige Beleg der angeblich dazu etwas enthalten soll ist nicht frei zugänglich. Uniper soll da angeblich "mitgenannt" werden. Gem. WP:VHP wäre interessant zu wissen, stimmt es? Profitierte Uniper? In welcher Höhe? Ist der Betrag überhaupt relevant? War es illegal, gab es eine Anklage, Verurteilung oder überaupt Kritik am Lemmagegenstand deswegen? Ansonsten raus damit.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 21:04, 8. Jul. 2022 (CEST)

das Scheibenpachtmodell war ein Lücke im EEG. Es wurde im Nachhinein für unzulässig erklärt, aber es Bestandsschutz und ein Nachzahlung wurde gesetzlich ausgeschlossen. Wenn ich mir drei Cent pro kWh spare, dann kann Uniper seinen Mehraufwand bestimmt verrechnen und hat ein bessere Verhandlungspostition. Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 21:37, 8. Jul. 2022 (CEST)
Die Frage war nicht, was das ist, sondern ob Uniper tatsächlich davon profitiert hat. Gibt es einen WP:BLG dafür oder weiterhin nur Vermutungen?
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 22:01, 8. Jul. 2022 (CEST)
Es ist schwierig etwas zu Beweisen was es nicht gibt. Das wäre so als wenn jemand sagt, dass ich beweisen muss, dass Gott nicht existiert.
Googlen nach Uniper hat Umlage nicht abgeführt gibt es nicht.
Des Weiteren macht es auch keinen Sinn, weil Uniper ist Kraftwerksbetreiber und Bayer eben nicht. --SWeiss21 (Diskussion) 16:29, 11. Jul. 2022 (CEST)
1. Handelt es sich nur um eine sekundär Quelle, also Spiegel zitiert hier die Befragung im Bundestag durch die Grünen Abgebordnete, welche eine Stellungnahme des Minsters für BMWi fordert, hier wurde unter anderem genannt, dass Bayer,Evonik, Daimler zwischen 2016-2020 schriftliche Korrespondenz mit dem BMWi geführt haben und es ein Treffen zum Thema Umlage mit Uniper 2021 mit genauem Datum gab. Aus einem Treffen zu Behaupten Uniper, welche Anlagenbetreiber sind hätten Umlage Vermieden ist Verleumdung. Bei Wikipedia handelt es sich um eine Enzyklopädie und keine Verschwörungsseite. Zu dem Thema gibt es, wenn man gründlich recherchiert auch Gerichtsurteile in denen der Name Uniper nicht fällt. Deswegen muss der Artikel gelöscht werden. Des Weiteren kann es nicht ausreichen, wenn es nur eine Offline-Quelle für diese Behauptung gibt eine solche Aussage stehen zu lassen. Im offline Medium steht, dass Uniper versucht hat auf das Thema Einfluss zu nehmen. - Denn in der Befragung vom Bundestag steht, dass es zwischen Bundesministerum und Uniper ein Treffen gab, aber wenn man verfolgt, dass es 2021 eine Gesetzesänderung gab, dann es nur logische Konsequenz, dass das BMWi hierzu kontakt mit anderen Kraftwerksanlagen betreiben erwägt. Zu behaupten ein Manager hätte einen Handschlag auf Amnestie akzeptiert, während bei anderen ein schriftlicher Verwaltungsakt erlassen wurde, der sollte Verschwörungsartikel schreiben. Die offline Quelle schreibt nicht - Uniper hat EEG-Umlage vermieden. Folglich ist die Aussage nicht belegt.
(nicht signierter Beitrag von 2003:e8:7f0d:e142:8892:d270:f8e6:efca (Diskussion) 14:49, 11. Jul. 2022‎)


Wie es aktuell im Artikel steht, ist es korrekt wiedergegeben. Es gab eine gesetzliche Lücke. Diese wurde massiv ausgenutzt. Nachdem darauf aufmerksam gemacht wurde, hat das BMWI nachgesteuert. Es war also eine gesetzliche Lücke, die Unternehmen Milliarden durch einen Trick auf dem Papier gespart hat bei der EEG-Umlage. Aktuell laufen juristische Prüfungen, ob das Ganze doch weiteren juristischen Schritten bedarf. Wie es im Artikel steht, ist der aktuelle Stand der Dinge und wie sie abliefen, kompakt, korrekt und belegt wiedergegeben. --Jens Best 💬Antifa.svg 18:16, 11. Jul. 2022 (CEST)

In welcher Zeile des Artikels ist der Belegt, dann tippe ich Ihn gerne ab. --SWeiss21 (Diskussion) 18:54, 11. Jul. 2022 (CEST)
Moin Jens Best!
Das Neuaccounts offensichtlich Mangelhaftes nicht entfernen dürfen, ist ein furchtbar unsportlicher Ansatz von dir.
Um dich mal auf Stand zu bringen: Es geht hier im Artikel zu Uniper nicht darum, ob das Scheibenpachtmodell existiert oder von diversen Firmen genutzt wurde. Und der Hinweis, dass der Spiegel darüber auch nichts konkretes zu berichten wusste, außer der Weitergabe von Hörensagen, spricht für sich. Meine obigen Fragen sind weiterhin unbeantwortet. In welcher Höhe hat denn Uniper profitiert, falls überhaupt? Relevant und erwähnenswert? Und war das dann ungerechtfertigt, oder gab es diese Lücke, die den Eigenverbrauch von Versorgern nicht erfasst, nicht ohnehin extra für die Versorger ala Uniper, E.ON, EnBW und Co. Also zu unrecht hätten dann lediglich die nicht-Versorger Geld gespart (die genannten Bayer, Evonik, Daimler)?
Der strittige Abschnitt sollte besser entfallen. Oder konkretisiert und besser belegt werden. Da kommst du ins Spiel, wenn du das im Artikel haben willst.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 20:40, 11. Jul. 2022 (CEST)
Uniper ist 2016 aus der Eon hervorgegangen. Uniper hat seitdem - wie Eon vorher und auch später - Scheibenpachtmodelle durchgeführt mit Großkunden und hat belegt diesbezüglich bei den Anpassungen zu EEG 2017 und EEG 2021 interveniert. Die Anpassung sollte gemäß Aussagen der früheren und der aktuellen Bundesregierung auf dem "normalen Weg der Prüfung der Gesetzesauslegung" aka Gerichtsverfahren einzeln überprüft werden, ob es sich um eine berechtigte nachträgliche Amnestie oder eben um ein zu bestrafendes Vergehen handelt. Relevant hierfür sind u.a. die BT-Drucksachen 19/27533, 19/25326, 19/28416. Soweit mal die Beelglage für heute, habe heute wenig Zeit.--Jens Best 💬Antifa.svg 22:09, 11. Jul. 2022 (CEST)
Mag alles sein, soweit so unstrittig. Aber im Artikel steht: „Vortäuschung von Eigenversorgung … die Letztverbraucher mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichstellte“ Dieser Verstoß gegen WP:VHP impliziert, Uniper hätte Eigenversorgung vorgetäuscht um als Letztverbraucher mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt zu werden. Das ist aber haarrsträubend unzutreffend, denn man ist ja tatsächlich ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Hier lag also kein vorwerfbares Verhalten vor, dass ist dir doch wohl auch klar.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 07:18, 12. Jul. 2022 (CEST)
Die aktuelle Regelung des § 104 Absatz 5 EEG 2021 trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Seitdem haben nach den vorliegenden Informationen folgende Gespräche (nur Leitungsebene) stattgefunden.
Das Treffen mit Uniper fand 24.02.2021 statt und ohne konkrete Aussagen zum Inhalt. Das kann doch nicht eine solch schwere Anschuldigung stützen.
Wenn man sich die Befragung anschaut, dann sieht man, dass Evonik, Bayer etc. mehrere Treffen und schriftliche Korrespondenzen hatten. Es ist doch logisch, dass Aufklärungsarbeit im Nachgang bei Uniper gab, wenn gegen E.on so schwere Vorwürfe bestanden.
Des Weiteren hat Uniper keine schwere Industrieproduktionen, sondern ist Stromerzeuger.
Aber immerhin diskutieren wir jetzt in der primären Quelle. In welchem Absatz / Abschnitt sind in einer der Quellen wird deine Aussage wortwörtlich erwähnt „Uniper vermied über Jahre eeg-Umlagen, denn Spiegel schreibt auch nur darüber, dass Uniper mit diesem Treffen Lobbyarbeit betrieben hat.
Gehen wir hypothetisch davon aus, dass es möglich sein könnte, dann müsste uniper entweder hohen Stromverbrauch für Produktion haben, was wird wo produziert? Aber wieso sollte ich als Kraftwerksbetreiber ein Kraftwerk pachten, wenn ich über 200 Kraftwerke im Eigentum habe.
Oder Uniper müsste so ein Modell einem Kunden angeboten haben? Aber mit welchem Kunden, denn ich kenne keinen Vertrag der hierfür in Betracht käme und welches Kraftwerk?
Ich frage mich auch, wieso der Beitrag bei Uniper, aber nicht bei Daimler steht.
Gruẞ --SWeiss21 (Diskussion) 09:53, 12. Jul. 2022 (CEST)
16. Welche Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft fanden im Zusammenhang mit der ersten Amnestieregelung und der Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle im EEG 2017 statt (bitte nach Ressort, Verband bzw. Unternehmen und Besprechungsgegenstand auflisten)? Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Nach den vorliegenden Informationen haben folgende Gespräche (nur Leitungsebene) stattgefunden. Ressort Verband/Unternehmen Datum BMWi Vallourec GmbH 02.12.2020 BMWi VIK 22.09.2020 BMWi VCI und Wacker Chemie 11.06.2019 BMWi H & R GmbH Co. KGaA 05.06.2019 BMWi VIK 28.03.2019 Drucksache 19/28416 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
17. Welche Schreiben von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft gingen im Zusammenhang mit der ersten Amnestieregelung und der Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle im EEG 2017 bei der Bundesregierung ein (bitte nach Ressort, Verband bzw. Unternehmen und Hauptforderungen auflisten)? Die erste Amnestieregelung für Scheibenpachtkonstellationen trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Seitdem konnten in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die folgenden Schreiben ermittelt werden, die bei der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Regelung eingegangen sind: Ressort Verband/Unternehmen Jahr BMWi Evonik 2020 BMWi Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) 2020 BMWi E.ON 2020 BMWi Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) 2020 BMWi Bayer AG 2020 BMWi Verband der Chemischen Industrie (VCI) 2020 BMWi Verband der Industriellen Energieund Kraftwirtschaft e.V. (VIK) 2020 BMWi IG Metall 2020 BMWi Mainsite GmbH & Co. KG 2020 BMWi Schweizerlegal 2019 BMWi Lanxess AG 2019 BMWi Bayer AG 2017 BMWi Evonik 2017 BMF Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) 202
Wäre schön, wenn man die eigenen Quellen lesen würde und nicht seine Meinung rein liest. --SWeiss21 (Diskussion) 15:27, 12. Jul. 2022 (CEST)
Du kannst ihn gerne bei Daimler nachtragen. Das war mir nicht aufgefallen, dass diese Inforamtion dort fehlt. --Jens Best 💬Antifa.svg 18:10, 12. Jul. 2022 (CEST)
Die Energieanbieter waren Teil des Ausnutzens der gesetzlichen Lücke. Sie haben diese aktiv angeboten für industrielle Großverbraucher. --Jens Best 💬Antifa.svg 18:09, 12. Jul. 2022 (CEST)
Also du kannst es nicht belegen und willst es aber auch nicht löschen? Daimler wurde nicht verurteilt, deswegen ist es für mich nur gefährliches Halbwissen, was ich teilen würde.
 --SWeiss21 (Diskussion) 19:36, 12. Jul. 2022 (CEST)
Was macht man nun, wenn er einfach nicht mit Quellen belegen will? --SWeiss21 (Diskussion) 20:27, 12. Jul. 2022 (CEST)
Wenn du schreibst, du weißt es aus erster Quelle - kann es sein, dass du zum Unternehmen Uniper gehörst? --Lutheraner (Diskussion) 20:49, 12. Jul. 2022 (CEST)
Moin!
Fakt ist, ich gehöre nicht zu Uniper. Aber selbst wenn, der Abschnitt enthält unbelegte Theoriefindung, wie hier klar herausgestellt wurde. Außerdem Geschwurbel. Auch ein Firmenaccount dürfte sowas monieren. Warum hier mit aller Macht aber ohne stichhaltiges Argument daran festgehalten werden sollte, erschließt sich mir nicht. Ich habe hier von den Befürwortern aber auch noch nicht einen Vorschlag gelesen, wie der mangelhafte Abschnitt zu verbessern wäre. Also kann das jetzt weg oder?
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 22:29, 12. Jul. 2022 (CEST)
Als offensichtliche Falschbehauptung ist das sofort zu entfernen.--Tohma (Diskussion) 07:10, 13. Jul. 2022 (CEST)
Es wurde bereits zwei mal gelöscht und ohne Beleg wieder eingestellt. --SWeiss21 (Diskussion) 12:44, 13. Jul. 2022 (CEST)
Also das immer wieder meine Person angegriffen wird, finde ich schon extrem unangenehm, denn ich versuche hier auch im sachlichen Rahmen zu argumentieren.
Ich habe bis zu diesem Thread nur als IP interagiert in anderen Themen.
Es handelt sich um keinen Firmenaccount, sonst hieße er Uniper.
Ich finde es einfach übel, wenn man sagt, dass die ganze Branche das Scheibenpachtmodel betrieben hat, weil damit relativiert man auch die Vermeidung der Umlage. Es gab jedoch Unternehmen, wie Uniper die dieses Model nicht umgesetzt haben und damit zeigt man, dass es auch Unternehmen gab, die eine Regelungslücke nicht ausgenutzt haben.
Zu meiner Stellungnahme erster Quelle man kann googln welcher der zuständige Mitarbeiter bei Uniper ist und ihn fragen. - Aber die Passage sollte ich wirklich löschen. --SWeiss21 (Diskussion) 12:41, 13. Jul. 2022 (CEST)
Lutheraner, kannst du etwas konstruktives zum Thema beitragen oder möchtest du nur neue Wikipedia-Nutzer angehen? --SWeiss21 (Diskussion) 12:45, 13. Jul. 2022 (CEST)
Ich habe nur eine sachliche Anfrage gestellt, da deine Argumentation in ihrer Massivität sehr an die Argumentationsweise von vielen bezahlten Schreibern erinnert, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind oder als Freelancer um ihr Honorar kämpfen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass du nicht zum Unternehmen gehörst, aber frage nun, ob du als Freiberufler oder Mitarbeiter einer Agentur für das Unternehmen Uniper unmittelbar oder mittelbar tätig bist. Du hast im Übrigen immer noch nicht dargelegt, wieso du das, was du darstellst, aus erster Hand weißt. Solange dies nicht passiert ist, ist es plausibel, hier an bezahltes Schreiben zu denken. Freundliche Grüße --Lutheraner (Diskussion) 13:38, 13. Jul. 2022 (CEST)

Ich würde gerne genau wissen wollen, was hier angeblich eine unrichtige Aussge sein soll. Nur dann könnte auch im Artikel nachgebessert werden. Universität, auch als Nachfolgefirma von Eon ist in den Quellen als einer der beteiligten Unternehmen benannt. Das Scheibenpachtmodell ist belegt ein Modell zur möglicherweise illegitimen Kostenersparnis. So ist das benannt. --Jens Best 💬Antifa.svg 09:13, 13. Jul. 2022 (CEST)

Wer drin haben will, hat zu belegen. Du wurdest mehrfach aufgefordert, das zu tun. Bisher kam nichts.--Tohma (Diskussion) 09:46, 13. Jul. 2022 (CEST)
Er machts einfach nicht. Er und Lutheraner wollen auch gar nicht über das Thema bzw. Quellen-Analyse diskutieren. --SWeiss21 (Diskussion) 12:57, 13. Jul. 2022 (CEST)
Jens, dein "mit genannt" hilft hier nicht weiter. Um aufzuklären muss man auch mit Zeugen sprechen, das ist trivial und die Quelle nennt Uniper nicht als Täter, und selbst wenn, dann sollte der Text deutlich machen, dass es am einen ... ja was eigentlich geht? Anfangsverdacht? Beschuldigung? Was? Anklage oder Urteil Fehlanzeige. Aber du möchtest scheinbar eine Vorverurteilung. Dafür ist eine Enzyklopädie nicht da und das weißt du auch.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 13:36, 13. Jul. 2022 (CEST)
Selbst mit seiner eigenen Argumentation stellt er dar, dass der Artikel falsch ist, denn "Uniper führte über Jahre Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht ab. ", "Scheibenpacht-Modelle zur Vortäuschung von Eigenversorgung boomten " , - Nach seiner Argumentation müsste hier stehen Uniper Kunden führten nicht ab. --SWeiss21 (Diskussion) 14:59, 13. Jul. 2022 (CEST)
Der komplette Absatz ist falsch. Uniper steht nicht mal im Verdacht die Umlage nicht abgeführt zu haben. "Ein Fall betrifft den Bayer-Konzern und dessen frühere Tochter Currenta. Allein in diesem Fall stehen laut Spiegel Rückzahlungen von bis zu einer Milliarde Euro im Raum. Wegen des noch laufenden Gerichtsverfahrens wollte sich ein Bayer-Sprecher dazu am Samstag auf Anfrage nicht äußern. Auch Evonik und Daimler hätten laut Spiegel jahrelang bei der Ökostrom-Umlage getrickst.
Unternehmen gaben vor, Stromerzeuger zu sein" - EEG-Umlage: Industrie umging wohl Milliarden-Zahlungen an den Staat (berliner-zeitung.de)
Es wirkt für mich so, als wenn das Thema nicht durchdrungen wurde. --SWeiss21 (Diskussion) 15:04, 13. Jul. 2022 (CEST)

Ich sollte mir die Wikipedia Regeln mehr zu Herzen nehmen und du solltest lernen wie man korrekt diskutiert. Den Kontrahenten zu denunzieren und ihm eine Zugehörigkeit zuzuweisen um ihn als unqualifiziert darzustellen ist ganz schlechter still. Du solltest lieber froh sein, dass ein Missstand hier behoben wurde statt neue Mitglieder anzugehen. Sachliche Kritik gerne, ‚weniger Polemik und den Autoren keinen Vorsatz unterstellen’ von dir habe ich mir zb angenommen oder auch ‚nur meine eigenen Kommentare zu korrigieren‘ ‚ aber du scheint regelrecht einen Feldzug gegen mich führen zu wollen. Im Artikel über Turbinen würdest du mir auch nicht unterstellen, den ich bearbeitet, ich arbeite bei Bosch nur weil ich den nachgebessert habe. Du kannst gerne meine Sperrung beantragen, aber lass mich bitte persönlich in Ruhe. SWeiss21 (Diskussion) 23:15, 17. Jul. 2022 (CEST)

Na dann ist es ja jetzt einem "Neuaccount" gelungen eine dem Unternehmen nicht genehme Information aus dem Artikel zu entfernen. Uniper war klar in der Quelle genannt, aber tun wir mal so, als würde Uniper nicht wissen, was Scheibenpachtmodelle sind. Uniper, Ex-Eon, die guten Stromerzeuger. --Jens Best 💬Antifa.svg 02:22, 18. Jul. 2022 (CEST)

Du hast die Quelle einfach nicht verstanden. Ich habe den Artikel auch nicht gelöscht persönlich gelöscht und die Meldung ist extrem Unternehmens schädlich. Ich habe sogar die stelle in den Quellen indirekt zitiert, wo Uniper vorkam, sodass es Dritten Nutzern möglich war zu wissen, dass uniper in den Quellen erwähnt wurde, aber halt nicht, so dass sie die umlage vermieden haben. Des Weiteren hast du das Thema immer noch nicht komplett erfasst. Kein Stromerzeuger hat die Umlage vermieden, sondern sie haben anstatt einen asset based contract – stromlieferungsvertrag zu schließen, eine marktscheibe an die ‚Kunden‘ verpachtet. Dadurch waren diese schein Anlagenbetreiber, das wäre an sich i.O., wenn sie den Strom an letztverbraucher veräußern, die die Umlage zahlen und nur den für das Stromerzeugungs asset benötigte Strom, die zum Betrieb notwendig sind nicht abführen und nicht selbst im Sinne eines Letztverbrauchers nutzen. Mir kommt es so vor, als wäre es euch wichtiger die Diskussion zu gewinnen, statt die Wahrheit in Wikipedia stehen zu haben. Zu Bayer hättest du wahrscheinlich zwanzig Quellen zitieren können und keine wo so beiläufig zitiert wurden und das muss euch beiden doch einleuchtend sein. Zudem habt ihr eurer Diskussion selbst geschädigt indem ihr mich persönlich angreift, nicht jedoch meine Argumente.


ich hoffe, dass die nächste Diskussion nicht so schmutzig wird. Ihr spielt schon unfair gegen neue accounts und ips, also bitte nicht so tun, als würdet ihr moralisch über den dingen stehen. ‚Du bist neu‘, ‚du‘, ‚du‘, ‚du‘ statt Quellenarbeit zu betreiben. :) Auch wenn die nächste Diskussion bei einem Artikel von eon, afd, spd oder der Dolchstoßlegende sein möge.

LG SWeiss21 (Diskussion) 07:43, 18. Jul. 2022 (CEST)

Bitte das Intro beachten: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Uniper“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 08:18, 18. Jul. 2022 (CEST)

Wasserkraftwerke

Guten Tag zusammen,

da hier nur konventionelle Kraftwerke aufgelistet sind dachte ich, dass man möglicherweise auch die Wasserkraftwerke auflisten könnte. Ich könnte jemanden nach einer Liste fragen, aber es handelt sich um über 100 glaube ich. Ich bin mir auch nicht sicher, ob sowas die Leute interessiert. (nicht signierter Beitrag von SWeiss21 (Diskussion | Beiträge) 18:10, 13. Jul. 2022 (CEST))

die Kraftwerke in Deutschland finden sich im Artikel Uniper Kraftwerke, die Ergänzung müsste also dorthin.--Tohma (Diskussion) 20:23, 14. Jul. 2022 (CEST)

Ok, Danke für den Hinweis. :) SWeiss21 (Diskussion) 22:59, 14. Jul. 2022 (CEST)

Aktionärsstruktur: Tabelle fehlt; toter Link

Bevor ich die Referenz [37] (toter Link) und den Folgesatz („… siehe Tabelle:“, die nicht existiert) lösche: Kann das jemand fixen? Ju52 austausch | mail | 09:51, 25. Aug. 2022 (CEST)

Moin!
Diese Tabelle:
Anteil Anteilseigner (Stand: 17. August 2020)[1][2]
75,01 % Republik Finnland (über Fortum)
24,99 % Streubesitz
existiert sehr wohl im Abschnitt. warum sollte da etwas gelöscht werden? Den toten Link ersetzen oder in einen Archivlink wandeln kannst du aber sehr gerne.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 10:18, 25. Aug. 2022 (CEST)

Leider weiß ich nicht, was ein „archivierter Link“ ist. Tabelle: Dann entferne ich den irreführenden Doppelpunkt. Ju52 austausch | mail | 13:16, 25. Aug. 2022 (CEST)

Einzelnachweise

  1. dpa-AFX: DGAP-Stimmrechte: Uniper SE. In: finanznachrichten.de. 18. August 2020, abgerufen am 18. August 2020.
  2. BaFin - Bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 33, § 38 und § 39 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Abgerufen am 5. Juli 2020.

Unklare Einleitung

"durch Abspaltung der konventionellen Stromerzeugung aus Kohle, Gas, Wasserkraft (ohne Kernenergie) und des globalen Energiehandels von E.ON entstanden" fehlt dort nicht ein "von"? Abspaltung wovon? --2A02:3030:816:673A:1:0:40A6:C182 07:07, 23. Sep. 2022 (CEST)

durch Abspaltung von E.On! --JeanPersil (Diskussion) 15:17, 23. Sep. 2022 (CEST)