Diskussion:Universität Graz
Von der Artikelseite hierher verschobener Kommentar
Geb. 1886 in Lambach OÖ. gest.1959 in Graz . Von 1912- bis zu seiner Berufung nach Graz 1933 am 1. Anatomischen Institut in Wien(Vst.: J. Tandler) tätig ,war Hafferl einer der bedeutensten Vertreter derWiener Anatomischen Schule .Sein wiss. Werk umfasst ua Arbeiten aus der Vergleichenden Anatomie (z B Arteriensystem der Wirbeltiere, Anatomie des Affenfusses) aber auch sein bekanntes Standardwerk "Lehrbuch der Topögraphischen Anatomie",welches 1953 erschien (3.Auflage 1969, bearbeitet von W.Thiel). Hafferl war mehrmals Dekan (zuletzt 1952) und 1945 Rektor .
Korrektes Lemma
Info:: Der Artikel wurde auf das korrekte Lemma Universität Graz verschoben, da der korrekte Name so lautet laut § 6 Universitätsgesetz 2002. --لαçkτδ [1] [2] 09:27, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Mir ist schleierhaft, was an diesem Namen „richtiger“ sein soll als an dem vorherigen Titel „Karl-Franzens-Universität Graz“. So einfach geht es jedenfalls nicht! § 6 umschreibt nur den Geltungsbereich des Universitätsgesetzes, legt aber nicht die Bezeichnungen der Universitäten fest. Die können die Universitäten im Rahmen der Satzungsfreiheit (§ 5 UG 2002). Die gemäß § 19 UG 2002 erlassene Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz (sic!), eine Verordnung, verwendet durchgehend die Eigenbezeichnung „Karl-Franzens-Universität Graz“. Daran sollte sich die Wikipedia jedenfalls halten. Ich habe daher die Umbenennung bis auf Weiteres rückgängig gemacht. --Alib 11:42, 24. Apr. 2009 (CEST)
- §6 und §19 des UG2002 sagen aber auch nicht, dass der offizielle Name Karl-Franzens-Universität Graz ist... Außerdem bezeichnet das Gesetz die Universität als Universität Graz, weswegen man das als gesetzlichen offiziellen Namen ansehen kann! Es ist auch der offizielle Name des SK Sturm Sportklub Puntigamer Sturm Graz und der Verein bezeichnet sich immer selbst als SK Sturm Graz... --لαçkτδ [1] [2] 12:01, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Die autonom erlassene Satzung der Universität, die Verordnungsqualität aufweist, bestimmt eben anderes, und sie gilt bis zu einer allfälligen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 139 B-VG. Im Übrigen stand in § 6 KUOG 1998, einer Vorgängerbestimmung von § 6 UG 2002, Folgendes zu lesen: „Es bestehen folgende Universitäten der Künste: […] 7. Universität der Künste Innsbruck.“ Ich kenne niemanden, der jemals an dieser Universität der Künste Innsbruck studiert, gelehrt oder geforscht hätte. Es gibt übrigens auch keinen Wikipedia-Artikel dazu (und das ist gut so). Die Grazer Universität heißt im Übrigen schon seit 1827 „Karl-Franzens-Universität Graz“. Wollte der Gesetzgeber des UG 2002 mit der Erlassung des § 6 etwa den über fast 200 Jahre tradierten Namen der Universität ändern? Viel Freude bei der Suche nach Anhaltspunkten in den Gesetzesmaterialien!
- Der Vergleich einer Universität mit einem Fußballklub ist so unfassbar absurd, dass er sich quasi von selbst richtet. Ich kenne die Vereinssatzung des SK Sturm Graz nicht, bezweifle aber, dass sie bei jedem Sponsorenwechsel geändert wird. Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass die Karl-Franzens-Universität Graz ihren Hauptsponsor so bald ändern wird. Und wenn sie es doch einmal tut und dann ihren Namen durch ihre Satzung zB in Frank-Stronach-Universität Graz ändert, dann soll es meinetwegen so sein und sich auch die Wikipedia danach richten. --Alib 12:14, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Bzgl. der Universität der Künste Innsbruck: Diese Ziffer war nie in Kraft (vgl. § 78 Abs. 2 KUOG 1998 :Die Bestimmung des § 6 Z 7 tritt nach Maßgabe eines besonderen Bundesgesetzes in Kraft.).
- --Peter Putzer 12:28, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Und wenn schon ein Postskriptum, dann bitte: Zwischen welchen Vertragsparteien wurde denn die aktuell gültige Leistungsvereinbarung zwischen Wissenschaftsministerium und Universität abgeschlossen? [2] --Alib 12:18, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Tja, dann kennst du dich schlecht aus. Ich empfehle dir den Blick in den ZVR. Dort findest du den offiziellen Namen des SK Sturm, woraus du schließen kannst, dass wenn sich der Hauptsponsor ändert, dass auch der ZVR-Eintrag geändert wird. Der Vergleich ist nicht absurd, da der Name Karl-Franzens-Universität Graz nur eine Eigenbezeichnung ist, auf den offiziellen Seiten wird immer nur der Name Universität Graz genannt, weswegen man davon ausgehen darf, dass dies auch der korrekte Name ist. Du findest die Universität Wien auch nur unter diesem Lemma, obwohl eine lateinische Bezeichnung exisiert. --لαçkτδ [1] [2] 12:21, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Und wenn schon ein Postskriptum, dann bitte: Zwischen welchen Vertragsparteien wurde denn die aktuell gültige Leistungsvereinbarung zwischen Wissenschaftsministerium und Universität abgeschlossen? [2] --Alib 12:18, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Erstens kann eine Verordnung nicht das Gesetz außer Kraft setzen, zweitens stimmt die Behauptung nicht, daß die Satzung der Universität Graz immer von "Karl-Franzens-Universität" spräche: Weder das Studienrecht, noch die Bestimmungen über Curricula-Kommissionen noch die über die Ethikkommission noch der Satzungsteil zur Evaluierung noch der Frauenförderungsplan noch die Habilitationsordnung noch die Bestimmungen über die Zweckwidmung der Studienbeiträge noch die Regelungen über Universitätslehrgänge. Vergleicht man die Satzungsteile quantitativ steht es 8:7 (Universität Graz : Karl-Franzens-Universität Graz).
- --Peter Putzer 12:20, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Ergänzung: Auch zB die Liste der Doktoratsstudien spricht nur von der Universität Graz. --لαçkτδ [1] [2] 12:25, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Quantitative Studien? Klingt sozialwissenschaftlich. Also gut – sehen wir uns die Zahlenverhältnisse einmal an: Es gibt bei Google 21,8 Millionen Treffer zu „Karl-Franzens-Universität Graz“. (Die Links zu den einzelnen Seiten reiche ich bei Gelegenheit nach.) Natürlich verwenden alle eine falsche Bezeichnung, nach der sich Wikipedia auf keinen Fall richten sollte. Auf 1,1 Millionen Seiten ist die Rede von einer „Universität Graz“, ohne dass von diesem ominösen Herrn Karl Franzens die Rede ist. Zieht man die Seiten ab, die von der „Technischen Universität“ oder der „Medizinischen Universität“ sprechen, bleiben immer noch satte 467.000 Treffer. Im Fußball, quantitativ nach Treffern: 21,800.000 zu 467.000 – wer gewinnt?
- PS: Der Anhang zum Satzungsteil Studienrecht spricht ebenfalls von der „Karl-Franzens-Universität Graz“, ebenso die Satzungsteile Ethikkommission, Habilitationsverfahren und Universitätslehrgänge. Steht es jetzt 4:11, oder wie? Ausführliche und seriöse philologische Lexikstudien der Satzung überlasse ich der wissenschaftlichen Nachwelt.
- PPS: Wie ich sehe, habe ich von Fußball wirklich keine Ahnung. Aber ich hatte das schon bisher vermutet. --Alib 12:49, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Hast du überhaupt eine Ahnung wovon du redest? Du weißt ja nicht mal, woraus sich der Name Karl-Franzens herleitet... Und deine Arumentation ist so wirrwarr, dass sie sich selbst lächerlich gemacht hat. Universität Graz ist der offizielle Name, der auf zahlreichen offiziellen (Ministeriums-)Seiten aufscheint, auch wenn die Universität sich Karl-Franzens-Universität Graz nennt. Weitere Hinweise:
- Hast du überhaupt eine Ahnung wovon du redest? Du weißt ja nicht mal, woraus sich der Name Karl-Franzens herleitet... Und deine Arumentation ist so wirrwarr, dass sie sich selbst lächerlich gemacht hat. Universität Graz ist der offizielle Name, der auf zahlreichen offiziellen (Ministeriums-)Seiten aufscheint, auch wenn die Universität sich Karl-Franzens-Universität Graz nennt. Weitere Hinweise:
- Auf meinem Studienausweis steht "UniGraz Card - Universität Graz".
- Auf meinem Stammdatenblatt steht Universität Graz.
- Auf meinem Studienblatt steht Universität Graz.
- Auf meinem Erlagschein für die Studiengebühren steht Universität Graz.
- Auf meinen Studienbestätigungen steht Universität Graz.
Noch mehr? --لαçkτδ [1] [2] 12:57, 24. Apr. 2009 (CEST)
Addendum: Die (frühere) Rechtsquelle für die Umbennenung war § 11 Abs. 2 UOG 1975 (2) Das oberste Kollegialorgan kann dem im Abs. 1 festgelegten Namen eine Bezeichnung beifügen, die auf die geschichtliche Entwicklung, den Gründer der Universität oder einen an ihr tätig gewesenen Gelehrten hinweist.
Diese Bestimmung wurde mit dem UOG 1993 und dem Universitätsgesetz 2002 nicht fortgeführt. Selbst damals ging es nur um die Beifügung einer Bezeichnung, nicht um eine Änderung des Namens.
--Peter Putzer 12:58, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Natürlich weiß ich, wo sich die Bezeichnung herleitet, eben von Karl Franzens, einem berühmten frühneuzeitlichen Enzyklopädisten, der skandalöserweise noch keinen eigenen Wikipedia-Artikel hat.
- Bitte, was ist mit meiner „Arumentation“? Ist das etwas Medizinisches?
- Ausweis für Studierende? Ich habe einen (orange), auf dem steht „Karl-Franzens-Universität Graz“. Offensichtlich ungültig. Und, o Graus, ich sehe gerade, mein Sponsionsbescheid ist auch ungültig!!!
- Oh, und noch eine Nachbemerkung zu „Erstens kann eine Verordnung nicht das Gesetz außer Kraft setzen“: Nun, so unfassbar das erscheinen mag, auch gesetzwidrige Verordnungen (und verfassungswidrige Gesetze) besitzen Rechtsgeltung, jedenfalls in Österreich. Sie können aber durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Vielleicht möchte ja jemand eine Verordnungsprüfung durch den Verfassungsgerichtshof anregen? Viel Erfolg! --Alib 13:05, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Rechtswidrige Verordnungen und Gesetze sind solange gültig, bis die Rechtswidrigkeit erklärt wird. Jedenfalls: Du kannst Peters Argumente oben gerne Übergehen, jedenfalls hast du bislang noch keine hieb- und stichfesten Beweise geliefert, dass du Recht hast. Und anscheinend kennst du die Seite WP:KPA noch nicht, du brauchst mich nicht papierln einen Schreibfehler von mir, das ist nicht besonders niveauvoll. --لαçkτδ [1] [2] 13:23, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Ich glaube diese überflüssige Diskussion können wir uns sparen. Alib, du kannst deine Änderungen bitte wieder rückgängig machen. --لαçkτδ [1] [2] 13:01, 24. Apr. 2009 (CEST)
- „[D]iese überflüssige Diskussion können wir uns sparen“? Sehr gerne.
- „[H]ieb- und stichfeste[] Beweise“? Könnte schwierig werden, und hauen und stechen wird sowieso immer irgendjemand. Aber warum soll ich eigentlich Beweise vorlegen? Ich habe nicht an einem seit über fünf Jahren (31. März 2004) und an die 200 Edits bestehenden Status quo gerüttelt!
- „Und anscheinend kennst du die Seite WP:KPA noch nicht, du brauchst mich nicht papierln einen Schreibfehler von mir“. Ich weiß nicht genau, wo ich einen „persönlichen Angriff“ (laut WP:KPA insbesondere Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, abwertende Äußerungen im Zusammenhang mit der mutmaßlichen oder tatsächlichen Zugehörigkeit des Benutzers zu einer Gruppe, Drohungen gegen Leib und Leben, Drohungen mit rechtlichen Schritten) unternommen hätte, bitte aber dennoch in aller Form um Entschuldigung.
- Danke auch für die gnädige Erlaubnis, meine „Änderungen“ rückgängig zu machen.
- „Das ist nicht besonders niveauvoll“. Niveauvoll? Etwa so wie im Folgenden? „Tja, dann kennst du dich schlecht aus.“ „Hast du überhaupt eine Ahnung wovon du redest?“ „Und deine Arumentation ist so wirrwarr, dass sie sich selbst lächerlich gemacht hat.“
- Mein Vorschlag: Lassen wir's einfach, wie es ist, und alles ist wieder gut. Srečno! --Alib 15:06, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Wenn du meine "Beweise" nicht akzeptierst ist es natürlich klar, dass du Beweise sehen willst. Ich weiß, für manche ist es schwer das Karl-Franzens zu streichen, aber faktum ist: Offizieller Name ist und bleibt Universität Graz. Da kannst du noch so meinen Argumenten aus dem Weg gehen. Bevor ich aber deine Änderungen wieder rückgängig mache werde ich mich noch mit einem Kollegen zusammensprechen. Im Übrigen: Ich habe gerade mit einem de VZÄs der Medizinischen Universität gesprochen, die wie du sicher weißt bis 2002 Teil der Uni Graz war, und er hat mir bestätigt, dass der offizielle Name Universität Graz ist. Und nein - beweisen kann ich es leider nicht, dass ich das Gespräch führte. --لαçkτδ [1] [2] 15:57, 24. Apr. 2009 (CEST)
Langsam wird's unerfreulich: Zur Einlassung bzgl. der generellen Normenkontrolle durch den VfGH - ja, schon klar, meine Formulierung war schlampig. Aber: Die Universitäten sind als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet, eine gesetzliche Grundlage für eine Namensergänzung gibt es nicht (mehr), die Senate wären daher offensichtlich unzuständige Organe (der Name ist ja keine "innere Angelegenheit"). IMHO wäre eine Verordnung eines offensichtlich unzuständigen Organs absolut nichtig, aber in dieser Frage beuge ich mich selbstverständlich den Juristen :-)
Aber zur konkreten Causa: zeig mir eine Verordnung bzw. zumindest einen Senatsbeschluß, der tatsächlich eine Namensänderung/Beifügung o.ä. festlegt. Ich hab gesucht, aber leider nichts gefunden. Was es gibt, sind ein paar mehr oder weniger schlampig geschriebene Satzungsteile (=Verordnungen), die wahlweise einen historisch üblichen Namen verwenden. Universitätssatzungen enthalten oft alle möglichen terminologischen Unschärfen, wie daraus eine rechtsgültige Änderungen des Namens erwachsen soll, ist mir schleierhaft. --Peter Putzer 16:05, 24. Apr. 2009 (CEST)
Jetzt einmal runter vom Gas, etwas zivilisierter kann man auch diskutieren. Es mag jeder von euch mehr oder weniger Recht haben. Das was auf jeden Fall mehr als unschön ist, alle vor vollendete Tatsachen stellen und einfach drauf los ändern, was schon fünf Jahre gahalten hat. Ihr seid ja alle keine mehr die Newbies hier bei Wikipedia, bei denen sowas schon vorkommt. Also üblicherweise diskutiert man so etwas im Vorhinein.
Soviel zum Ablauf: zum neuen Namen - wie der gesetzlich heißt weiß ich nicht, ich war weder dort Student noch kenne ich die Gesetze. Ich halte auch den Vergleich mit dem Fußballverein etwas sagen wir gewagt ;-) - Ich glaube nicht dass die Benennung der Uni nach dem Vereinsgesetz geht - wobei ich auch beim Fußballverein, die ja heute alle Unternehmen sind, auch nicht sicher bin - Was mich stutzig macht, dass zwar alle anderen Unis in Österreich, allen voran die Alma mater eigene Namen haben aber unter dem Namen Universität xy den Artikel haben. Wobei ich bei Wikipedia eine revolutionäre Entdeckung gemacht habe - das ist das redirect - mit dem kann sich wahnsinnig viel helfen </ironie> Also bitte ein etwas sachlicherer Ton wäer angesagt. --gruß K@rl 20:59, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Naja, lange Verweildauer sagt nichts über Korrektheit. Mir persönlich ist die Sache relativ wurscht (rechtlich ist die Sache klar, daß die Unis im Außenauftritt andere Namen verwenden auch). لαçkτδ wurde im Zuge eines Reviews seiner Liste der Universitäten und Fachhochschulen in Österreich darauf angesprochen, daß die Lemmata der verlinkten Unis falsch wären und hat nach einiger Diskussion dann begonnen, die Artikel zu verschieben. Ob man Eigenbezeichnung oder gesetzlichen Namen benutzt, ist mir egal, nur sollte das eine wie das andere im Artikel festgehalten werden. Persönliche Präferenz: Firmenwortlaut vor Markenname.
- --Peter Putzer 21:13, 24. Apr. 2009 (CEST)
Die staatlichen Universitäten sind durch das Gesetz eingerichtet und haben auch ihren Namen durch das Gesetz erhalten. Zwar fügen manche Universitäten (hauptsächlich aus Tradition) ihrem Namen (was nicht verboten ist) weitere Bezeichnungen bei, aber diese Bezeichnungen werden dadurch nicht Teil des Namens, und die Universitäten können ihren offiziellen Namen, der durch das Gesetz festgelegt wird, nicht ändern. Das ist nicht neu, das war auch schon früher so, siehe den oben zitierten § 11 UOG [1975].
Das Argument mit der Satzungsfreiheit trifft aus zumindest zwei Gründen hier nicht: Zum einen kann die Satzung das Gesetz nicht ändern („im Rahmen der Gesetze“), und überdies legt auch die Satzung der Universität Graz nicht fest „Der Name dieser Universität soll 'Karl-Franzens-Universität lauten“ (was in dieser Form gesetzwidrig wäre), und auch nicht einmal „Die Universität Graz führt die Bezeichnung 'Karl-Franzens-Universität Graz'“, sondern verwendet nur mancherorts die historisch gebräuchliche Bezeichnung „Karl-Franzens-“ als Zusatz zum Namen „Universität Graz“.
Das korrekte Lemma müsste daher „Universität Graz“ lauten. Selbstverständlich soll die gebräuchliche und traditionsreiche Alternativbezeichnung „Karl-Franzens-Universität Graz“ prominent im Einleitungsabsatz genannt werden, und selbstverständlich soll auch ein Redirect Karl-Franzens-Universität Graz zu diesem Artikel führen. --UV 21:40, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Mich hat die Umbennenung auch gestört, habe daher im RIS die Begriffe Karl-Franzens Universität und Universität Graz gesucht und das Ergebnis war niederschmetternd klar: KFUG kommt im Bundesrecht nur einmal vor und da hat es mit der Universität Graz so gut wie nichts zu tun. Habe daher akzeptiert, das KFUG jetzt Uni Graz heißt. Allerdings hätte es meiner Meinung nach ein #R auch getan. Man wird sich auch an das neue Lemma Universität Graz gewöhnen. -- Milchmariandl 23:40, 24. Apr. 2009 (CEST)
OKay, verstehe, wollte niemanden auf die Zehen steigen, sondern nur etwas bremsen, bevor es zu unnötigen vielleicht Beleidigungen kommt. Im ganzen gesehen, stehe ich auch hinter der Uni Graz und hoffe dass das in diesem Licht auch von den anderen mitgetragen wird. Frage ist natürlich die Arbeit mit den Links verbiegen ;-) --gruß K@rl 23:27, 24. Apr. 2009 (CEST)
Quellen
So, nun meld ich mich noch einmal (heute nur kurz) zu Wort: Hab mir den Bast-Kommentar zum UOG 1993 und zum Universitätsgesetz 2002 rausgesucht und - voilà - er vertritt genau die von لαçkτδ und mir argumentierte Rechtsmeinung (Mayer äußert sich in seinem Kommentar zu der Frage nicht). Nachdem's mir heut zu spät ist, werd ich die entsprechenden Zitate morgen nachliefern. Damit sollte das ganze Theater im Sinne von WP:Q beendet sein. Wünsche noch eine gute Nacht allseits! --Peter Putzer 01:07, 25. Apr. 2009 (CEST)
So, nun wie versprochen die Quellen (alle Hervorhebungen im Original):
Bast, UOG 19932 (1998), Anm. 3 zu § 5:
3) Die Möglichkeit zur Beifügung einer besonderen Bezeichnung zum gesetzlich festgelegten Namen der Universität ist nicht mehr ausdrücklich im Gesetz geregelt. Da einer solchen Beifügung ohnedies keine rechtliche Qualität im Außenverhältnis zukommen kann (und auch bisher aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs 2 UOG 1975 nicht zugekommen ist), wird es zulässig sein, derartige, den historischen Hintergrund der Universität betreffende Beifügungen zum Universitätsnamen (zB Johannes Kepler Universität Linz) in der Satzung zu verankern.
Bast, UG 2002 (2003), Anm. 1 zu § 6:
1) Die Möglichkeit zur Beifügung eines Zusatzes zum gesetzliche festgelegten Namen der Universität (zB Johannes Kepler Universität Linz) ist nicht ausdrücklich geregelt und wird somit weiter zulässig sein, ohne dass diesem Namenszusatz eine rechtliche Qualität zukäme. Zuständig für die Festlegung eines derartigen Namenszusatzes ist mangels ausdrücklicher Erwähnung aufgrund der Auffangkompetenz des § 22 Abs 1 das Rektorat.
Damit ist aus meiner Sicht EOD (ich werde den Artikel nun also zurückverschieben, vor einem allfälligen Revert dieser Entscheidung erwarte ich mir rechtswissenschaftliche Quellen, die die Meinung von Bast widerlegen). --Peter Putzer 09:11, 25. Apr. 2009 (CEST)
Gebräuchliches Lemma
Es ist mir schnurzpiepegal, was nach irgendwelchen für mich völlig irrelevanten Rechtsvorschriften der korrekte Name dieser mehr oder minder unwichtigen österreichischen Bildungseinrichtung ist. Für mich ist der historische Name Karl-Franzens-Universität der allgemein gebräuchliche Name, unter dem man das Lemma auch sucht. http://www.kfunigraz.ac.at/ spricht doch für sich. Wir machen diese Enzyklopädie nicht für Hochschuljuristen, sondern für die Allgemeinheit --Historiograf 17:49, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Tja, schön daß Dir das alles egal ist, aber dafür gibt's ja Redirects. Sonst noch was? Ah ja, http://www.uni-graz.at/ gibt's übrigens genauso.
- --Peter Putzer 18:46, 26. Apr. 2009 (CEST)
Nun, das ging ja schnell, wie schon die ursprüngliche Verschiebung. Herzliche Gratulation zu der gelungenen Durchführung!
In der Sache bin ich freilich immer noch nicht überzeugt, und zwar aus verschiedenen Gründen, die ich großteils bereits dargelegt habe. Ich hoffe, dies wird nicht als Justamentstandpunkt missverstanden; vielleicht kann ich im Folgenden mit einigen abschließenden Bemerkungen von meiner Seite glaubhaft vermitteln, dass es mir wirklich um die Sache gegangen ist.
Ich bestreite nicht, dass die Bezeichnung „Universität Graz“ richtig ist, ich bestreite, dass die Bezeichnung „Karl-Franzens-Universität Graz“ unrichtig, rechtlich irrelevant oder sonst von untergeordneter Bedeutung ist.
Ich halte fest, dass folgende Tatsachen offenbar nicht genügt haben, um ein Festhalten an einer seit fünf Jahren in der Wikipedia und seit 180 Jahren an der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: KFUG) geübten Praxis zu rechtfertigen:
- Akademische Grade werden von der „KFUG“ verliehen, insbesondere ergehen auch die entsprechenden Bescheide unter dieser Bezeichnung. Die KFUG tritt mithin öffentlichrechtlich als „KFUG“ auf.
- Die Leistungsvereinbarung der Universität gemäß § 13 Universitätsgesetz 2002 für die Jahre 2007 bis 2009 wurde zwischen der „KFUG“ und dem damaligen BMBWK abgeschlossen. Die KFUG tritt also auch im Verhältnis zu ihrer Aufsichtsbehörde und in rechtlich verbindlichen, mit dem zuständigen Ministerium ausverhandelten öffentlichrechtlichen Verträgen als „KFUG“ auf.
- Der Rektor der Universität schließt Arbeitsverträge namens der „KFUG“ ab. Auch Stellenausschreibungen in Tageszeitungen und auf der Universitätswebsite erfolgen im Namen und auf Stellen der „KFUG“. Die KFUG tritt somit auch privatrechtlich als „KFUG“ auf.
- Der Webauftritt der Universität firmiert unter dem Titel „KFUG“. Presseinformationen und für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmte Dokumente werden durchgehend mit dieser Bezeichnung ausgegeben. Die Universität gibt als ihre Postanschrift „KFUG, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz“ an.
- Das amtliche Verlautbarungsorgan der Universität trägt die Bezeichnung „Mitteilungsblatt der KFUG“. In der vom Senat erlassenen Satzung, die die Normqualität einer Verordnung hat (§ 19 Universitätsgesetz 2002), werden die Bezeichnungen „Universität Graz“ und „KFUG“ offenbar synonym verwendet, zum Teil sogar in den Titeln der Satzungsteile – übrigens in ganz ähnlicher Weise, wie dies an anderen österreichischen Universitäten (z. B. Linz, Salzburg) gehandhabt wird.
- Auch nach Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes 1993, also nach dem Außerkrafttreten jener Gesetzesbestimmung, die die Universitäten ausdrücklich zur Führung eines Namenszusatzes ermächtigt hatte (§ 11 Absatz 2 Universitäts-Organisationsgesetz 1975), gab die Universität Ausweise für Studierende mit der Aufschrift „KFUG“ aus. Die später eingeführte UNIGRAZcard im (wesentlich kleineren) Scheckkartenformat verwendet nur noch die Kurzbezeichnung „Universität Graz“; andere österreichische Universitäten halten hingegen auch auf neuen Studierendenausweisen im Scheckkartenformat weiterhin an den tradierten Bezeichnungen fest, etwa die „Kepler Card“ an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
Aus den genannten und einigen anderen Gründen erscheint es mir weiterhin äußerst fragwürdig, von der Bezeichnung „KFUG“ abzugehen.
Übrigens scheint es in der Wikipedia auch bei Universitäten außerhalb Österreichs üblich zu sein, im Artikelnamen die „Langbezeichnung“ wiederzugeben. Die Beispiele dafür sind Legion – wahllos angeführt seien hier nur Bonn, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Greifswald, Heidelberg, Jena, München, Würzburg, Olmütz, Hermannstadt. Ob jede einzelne in Wikipedia als Artikellemma verwendete Langbezeichnung gesetzlich definiert ist oder nicht, kann ich nicht sagen; natürlich sind auch die Rechtsgrundlagen andere als in Österreich. Dieser Punkt ist aber auch nicht als juristisches, sondern gewissermaßen als „empirisches“ Argument gedacht. Mir erscheint es nicht unplausibel, dass es den Erwartungen der Wikipedia-Benutzerin entspricht, im Artikel an erster Stelle jenen Namen zu finden, unter dem die Universität in der Öffentlichkeit bekannt ist (und unter dem sie auftritt), auch wenn es sich dabei „nur“ um einen traditionellen Langnamen ohne eindeutige gesetzliche Grundlage handelt.
Dabei gäbe es durchaus auch noch weitere rechtliche Argumente, die in einer breiter angelegten Diskussion hätten erwähnt werden können. So ist in § 6 Universitätsgesetz 2002 nicht nur der bereits im Universitäts-Organisationsgesetz 1993 entfallene frühere § 11 Absatz 2 Universitäts-Organisationsgesetz 1975 nicht wieder aufgenommen worden, es wurde auch der Grundsatz der Satzungsfreiheit entscheidend abgeändert, und zwar zugunsten einer wesentlichen weiteren Autonomie der Universitäten: Die Grundregel der Bundesverfassung, die die Verwaltung zur Erlassung von Verordnungen „auf Grund der Gesetze“ ermächtigt (Artikel 18 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz), wurde schon im Universitäts-Organisationsgesetz 1993 durch die Formulierung „im Rahmen der Gesetze“ ersetzt. Das bedeutet, dass die Universitäten nunmehr auch praeter legem handeln können, also – ganz anders als etwa die (übrigen) Organe der Vollziehung – auch ohne eigene und ausdrückliche Rechtsgrundlage, selbstverständlich aber nicht contra legem.
Überhaupt erscheint es mir nicht ganz einsichtig, warum mit der Erlangung der „Vollrechtsfähigkeit“ durch das Universitätsgesetz 2002 die Universitäten in ihren Möglichkeiten, ihre Langbezeichnung selbst zu bestimmen, sogar hinter den Stand von 1975 (und womöglich davor) zurückgefallen sein sollen. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Koautorin des berühmten von Robert Walter und Heinz Mayer begründeten Verfassungsrechtslehrbuchs, schreibt in ihrer Kommentierung des Artikels 81c Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unter I.4: „Mit seiner systematischen Platzierung unter einem eigenen Titel im Dritten Hauptstück des B-VG (‚Vollziehung des Bundes‘, ‚A. Verwaltung‘) wird auch die Sonderstellung der Universitäten im Gefüge der staatlichen Institutionen betont: Sie sind zwar vom Bund einzurichten und besorgen öffentliche Aufgaben, die der Staatsfunktion Bundesverwaltung zuzurechnen sind; dennoch ist ihre organisatorische und funktionelle Unabhängigkeit gegenüber staatlichem Einfluss zu sichern.“ Und weiter unter III.1: „Die Regelung in Art[ike] 81c Abs[atz] 1 zweiter Satz B-VG, dass die Universitäten autonom handeln und im Rahmen dieser Autonomie Satzungen erlassen können, ist – entsprechend den Vorgängerbestimmungen in § 2 Abs[atz] 2 [Universitäts-Organisationsgesetz] 1993 und [Kunstuniversitäts-Organisationsgesetz] – als umfassende Verfassungsgarantie zu Gunsten autonomer öffentlicher Universitäten zu werten. Diese sind vom Gesetzgeber als vom Staat unabhängige Institutionen einzurichten (‚institutionelle Autonomie‘; vgl I.3. sowie Berka, ZÖR 2008, 308). Primärer, wenn auch nicht ausschließlicher Gehalt dieser Autonomie sind die Freiheit der Universitätsorgane von staatlichen Weisungen (vgl Art[ikel] 20 Abs[atz] 1 B-VG) sowie ihre Unüberprüfbarkeit im Instanzenzug (einzige Ausnahme im Dienstrechtsverfahren: […]). Damit eng verbunden ist aber auch ein gewisses Maß an inhaltlicher Entscheidungsfreiheit bei der Aufgabenbesorgung. Diese bezieht sich auf den gesamten Wirkungsbereich der Universitäten: also nicht nur auf Forschung, Lehre und Erschließung der Künste, sondern insb[esondere] auch auf die gesamte akademische Verwaltung.“ Dann unter V: „Mit der Befugnis zur Erlassung von Satzungen ist den Universitäten wie bisher die Befugnis zur Erlassung genereller interner Normen und damit Rechtssetzungsautonomie eingeräumt. Nach den früheren Verfassungsbestimmungen § 7 Abs[atz] 1 [Universitäts-Organisationsgesetz] 1993 u § 8 Abs[atz] 1 [Kunstuniversitäts-Organisationsgesetz], die nunmehr in einfachgesetzlichem Rang gelten ([…]), handelt es sich dabei um eine Ermächtigung zur Erlassung selbständiger Verordnungen, die sich auf alle – nicht bereits durch G[esetz] oder V[erordnung] des [Bundesministers] geregelten – universitätsinternen Angelegenheiten bezieht.“ Und schließlich unter VI: „Die Bestimmung in Art[ikel] 81 c Abs[atz] 1 zweiter Satz B-VG, dass Universitäten im Rahmen der Gesetze autonom handeln, soll die Universitäten wie bisher von der strengen Gesetzesbindung in Art[ikel] 18 Abs[atz] 1 u 2 B-VG befreien und ihren Handlungsspielraum damit im Bereich der Hoheitsverwaltung vergrößern („Schrankenvorbehalt“; näher Mayer, Universitäten im Verfassungsgefüge 186). Dies gilt für alle Bereiche, in denen die Universität hoheitlich tätig wird, insb[esondere] etwa auch für die Erlassung der Satzung und der Curricula. Die Einhaltung der Gesetze kann im Weg der Rechtsaufsicht vom [Bundesminister] überprüft werden ([…]).“
Bitte mich nicht misszuverstehen: Keines der von mir jemals in der Diskussion angeführten Argumente eignet sich als das „Killer-Argument“, das unwiderlegbar wäre und damit jede weitere Diskussion überflüssig machen würde. Ich verstehe, dass es zu jedem genannten Argument Gegenargumente gibt. Aber nach meiner Auffassung gibt es auch kein Gegenargument, das sich dazu eignen würde, verabsolutiert zu werden und damit die eine wahre, allein seligmachende Lösung verspräche. „Killer-Argumente“ sind allerdings gerade in der Wissenschaft vom Recht, auf das sich (durchaus legitim) jene berufen, die eine „gesetzeskonforme“ Bezeichnung dieses Wikipedia-Artikels verlangen, äußerst spärlich gesät.
Überhaupt erscheint mir die bloße Berufung auf eine Gesetzesbestimmung, die dazu bestimmt ist, den Geltungsbereich ebendieses Gesetzes zu umschreiben, und der Hinweis auf die Rechtsauffassung eines Autors eher unbefriedigend – umso mehr, als dieser Autor, Gerald Bast, Namenszusätze sowohl nach dem Universitäts-Organisationsgesetz 1993 als auch nach dem Universitätsgesetz 2002 für weiterhin „zulässig“ (d. h. vom Gesetzgeber nicht für unerwünscht erklärt) erachtet. Ich denke, die Wikipedia ist kein Rechtswörterbuch, sondern eine Enzyklopädie, die die Welt abbilden sollte, wie sie ist, und nicht wie sie sein soll – deskriptiv, nicht normativ. Und die Wirklichkeit ist eben oft kompliziert, besteht aus mehr als Schwarz und Weiß. Näher an der Realität wäre aus meiner Sicht eine Gesamtbetrachtung mehrerer Faktoren, zu denen natürlich auch § 6 Universitätsgesetz 2002 gehört – ein holistischer Ansatz, wie er nach meinem Dafürhalten ganz allgemein eher der Wikipedia-Philosophie entspricht. Ein Hinweis auf eine (vermeintlich) juristisch „korrekte“ Bezeichnung kann durchaus auch anders und dabei nicht weniger gut lesbar untergebracht werden als in der Benennung eines Artikels, etwa in einem (gegebenenfalls durch erläuternde Fußnoten ergänzten) Klammerausdruck.
(In diesem Zusammenhang noch eine kleine Anregung zur Herstellung der „Gesetzmäßigkeit“ des Wikipedia-Artikels Donau-Universität Krems: dieses ehemalige „Universitätszentrum für Weiterbildung“ führt ausweislich des § 2 Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems, BGBl I Nr. 22/2004, nunmehr die Bezeichnung „Universität für Weiterbildung Krems“.)
Ich bedaure sehr, dass es nicht möglich war, vor einer Verschiebung und Editierung des Artikels zu einem umfassenden Meinungsbild unter Einbeziehung möglichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Artikel im Laufe von fünf Jahren entstehen haben lassen, zu kommen. Auch war es anscheinend nicht möglich, mit der erneuten (und wohl gewollt endgültigen) Verschiebung eines organisch über Jahre (und erstaunlich friktionsfrei) gewachsenen Artikels einige Tage (zum Beispiel bis zum Ende des nächsten Werktages) zu warten, bis sich die Situation klärt oder sich ein repräsentatives Meinungsbild ergibt. Leider bestärkt mich diese Erfahrung in einigen Beobachtungen zur Entwicklung der deutschsprachigen Wikipedia in deren jüngerer Geschichte. Die Lemmata Karl-Franzens-Universität Graz und Universität Graz werden damit wohl nach über fünf Jahren von meiner Beobachtungsliste verschwinden, was niemand annähernd so bedauern wird wie ich. Ich bin aber überzeugt – vor allem in Erwägung dieser intensiven Diskussion –, dass sich trotzdem auch in Zukunft genügend engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden werden, die sich dieses Artikels engagiert annehmen werden. Möge die Arbeit an diesem Artikel mit ungebremstem Feuereifer fortgeführt werden. Srečno und alles Gute! --Alib 09:18, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Und warum musst du jetzt so beleidigt reagieren? Starte doch ein MB, wenn du der Meinung bist, dass das Cognomen wichtig ist. Wenn jeder so angefressen reagieren würde, dann hätten wir vermutlich keine Autoren mehr. Wikipedia ist, wie das ganze Leben, von Kompromissen geprägt.
- Zu deiner Aussage Ich denke, die Wikipedia ist kein Rechtswörterbuch, sondern eine Enzyklopädie, die die Welt abbilden sollte, wie sie ist, und nicht wie sie sein soll […]: Es ist ja auch so, dass der österreichische BO unter Heinz Fischer und nicht unter Dr. Heinz Fischer zu finden ist, obwohl ich finde, dass ein Doktortitel durchaus seine Berechtigung hätte. Warum bist du jetzt so in deinem Ego verletzt, dass du die Mitarbeit am Artikel einstellen musst? So bewirkst du wenig für die Qualität des Artikels. --لαçkτδ [1] [2] 10:07, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Naja, er hat schon recht, daß die rechtliche Betrachtung alleine nicht die Welt ist (wenn auch bei den Unis etwas mehr als anderswo, immerhin sind sie hoheitlich tätig). Die Sache ging ja wirklich sehr schnell über die Bühne - hauptsächlich deshalb, weil ich mich durch den - im Gegensatz zu obigem Beitag jetzt - eher polemischen Diskussionsstil angestachelt fühlte und die Sache - wie offenbar auch die Befürworter/innen des Beinamens - zeitweilig etwas emotionaler gesehen, als der Sache vielleicht gut tut. Wikipedia:Lemma#Organisationen_und_Einrichtungen ist zwar eindeutig, wird aber möglicherweise wikipediaweit bei den Hochschulen ignoriert. Außerdem ist - wie Alib zu recht feststellt - fraglich, ob diese rein rechtlich orientierte Lemmatisierung wirklich sinnvoll ist. Der historische Name wäre jedenfalls adäquat darzustellen (oder umgekehrt der "amtliche Name") - ich könnte an sich mit beidem Leben, sofern beides angemessen in der Einleitung erwähnt wird. Ob das Cognomen tatsächlich weiter verbreitet ist, als der gesetzliche Name, wage ich allerdings auch zu bezweifeln (ein Beweis in dier Sache dürfte aber so oder so unmöglich sein).
- --Peter Putzer 10:20, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Korrekt, beide Seiten haben Recht. Auch dass das Cognomen traditionsreich ist und auch auf zahlreichen Auszeichnung etc. aufscheint. Allerdings ist WP:NK auch nicht zu umgehen. Hitzige Diskussionsbeiträge sind immer „beflügelnd“, deswegen sage ich: Ich würde ein Meinungsbild sogar sehr befürworten. Es ist nicht abstreitbar, dass das Cognomen (inbesondere bei der Grazer Uni) wirklich fest verankert ist in den Köpfen, jedoch ist Wikipedia kein rechtsfreier Raum. WP:NK ist da eindeutig und wenn ein MB was anderes hervorbringt dann ist das in Ordnung. --لαçkτδ [1] [2] 10:31, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Ich vermute mal, dass die derzeit stark rechtlich orientierten Lemma-Regeln von WP:NK insbesondere auch den Grund haben, ein klares, eindeutiges und praktisch immer anwendbares Kriterium zu finden. Nicht jede traditionsreiche Bezeichnung einer Universität wird auch heute noch so häufig verwendet wie die „Karl-Franzens-Universität Graz“ - die Universität Innsbruck wird (Achtung - Einschätzung aus dem Bauch heraus) vermutlich häufiger ohne Beinamen verwendet (häufiger Universität Innsbruck als Leopold-Franzens-Universität Innsbruck). Und bei der Erzherzog-Johann-Universität werden wohl viele Leute in Österreich nicht wissen, welche österreichische Universität sich dahinter verbirgt. Aber nach der Anzahl der Google-Hits will man wohl zu Recht das Lemma nicht entscheiden (man kann sich das ja weiter ausmalen: Was ist, wenn eine Universität sich einen neuen Beinamen zulegen will und diesen partout versucht zu platzieren, die Universität aber von kaum jemandem mit diesem Namen assoziiert wird, ähnlich wie sich die heutige Telekom Austria vor einiger Zeit unbedingt den Markennamen Jet2web zulegen wollte, ein Name, den viele Leute auch damals nicht mit der Telekom Austria in Verbindung gebracht haben). Eine rechtlich orientierte Lemmatisierung bietet hier den Vorteil eines klaren Kriteriums, das nicht einfach mit einer anderen Zählweise von heute auf morgen (was ist, wenn Google seinen Suchalgorithmus ändert?) zufällig umschwenken kann. --UV 23:12, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Korrekt, beide Seiten haben Recht. Auch dass das Cognomen traditionsreich ist und auch auf zahlreichen Auszeichnung etc. aufscheint. Allerdings ist WP:NK auch nicht zu umgehen. Hitzige Diskussionsbeiträge sind immer „beflügelnd“, deswegen sage ich: Ich würde ein Meinungsbild sogar sehr befürworten. Es ist nicht abstreitbar, dass das Cognomen (inbesondere bei der Grazer Uni) wirklich fest verankert ist in den Köpfen, jedoch ist Wikipedia kein rechtsfreier Raum. WP:NK ist da eindeutig und wenn ein MB was anderes hervorbringt dann ist das in Ordnung. --لαçkτδ [1] [2] 10:31, 27. Apr. 2009 (CEST)
ReSoWi
Zusammengefasst nennen sich die sechs Fakulitäten ReSoWi, wobei Re für Rechtswissenschaften, So für Sozialwissenschaften und Wi Wirtschaftswissenschaften steht. (Edit von Jacktd) – Das ist natürlich Unsinn. ReSoWi steht nur für zwei, nicht für sechs Fakultäten, und ist auch nur die Bezeichnung für das gemeinsame Gebäude der Rechtswissenschaftlichen sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Ich habe diesen Satz daher (inklusive Tippfehler) entfernt. --Alib 09:53, 22. Jul. 2009 (CEST)
Reichsuniversität
Im Internet führen Vorlesungsverzeichnisse die Karl-Franzens-Reichsuniversität ab WS 1942/43 auf. Offenbar war sie aber schon 1939 (oder sogar eher) Reichsuniversität. Wer weiß Genaues?--Mehlauge 12:08, 27. Feb. 2010 (CET)
ÖH-Wahlen 2015
Neue Fraktionen in der HA-Exekutive. --Helium4 (Diskussion) 07:53, 24. Jun. 2015 (CEST)
- Die Angaben zu den Fraktionen wurden in der Zwischenzeit aktualisiert - allerdings noch nicht gesichtet.
- Die Mandatszahlen und die Namen der Referate sind immer noch falsch. Momentan ist aber nicht einmal die homepage der ÖH (oehunigraz.at) erreichbar.
- Allerdings würde ich das gar nicht unbedingt aktualisieren, sondern eher den ganzen Abschnitt entfernen!
- Der erste Abschnitt ("Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz[...]") gehört in den Hauptartikel der ÖH.
- Und die drei folgenden Abschnitte ändern sich alle 2 Jahre und können auf der jeweiligen Homepage abgerufen werden. Wenn jemand diese Daten stets aktuell hält, okay. Ich empfinde sie eher als überflüssig bzw. als in diesem Artikel nicht notwendig.
- 3fachesIntegral (Diskussion) 00:18, 19. Sep. 2015 (CEST)
Berufungsverfahren für den Lehrstuhl für Zeitgeschichte
Bei diesem überaus ausführlich dargestellten Vorfall einer Berufung handelt es sich um die Beschreibung eines einzelnen Falles. Es erschließt sich kein Zusammenhang zur 433-jährigen Universitätsgeschichte. Der Absatz steht weder in Beziehung zur Universitätsgeschichte noch steht der Umfang im Verhältnis zum Gesamtartikel.
„Anfang 2017 kam es zu Auseinandersetzung im Zuge des Berufungsverfahrens für den Lehrstuhl für Zeitgeschichte nach der Emeritierung von Helmut Konrad. Der Gutachter Pieter M. Judson kritisierte, dass nicht die kompetentesten Bewerber in Betracht gezogen wurden, und trat schließlich aus Protest zurück. „Deutsche Seilschaften“ bzw. eine „Tübinger Runde“ seien am Zug. Es wurde auch kritisiert, dass nur deutsche und Schweizer Bewerber, aber keine Österreicher, in die engere Auswahl kamen. Klaus Hödl sprach von einer „Germanisierung“ der Zeitgeschichte an der Universität Graz, Klaus Zeyringer von einem „stillen Anschluss“. Von den sechs Professuren für Zeitgeschichte in ganz Österreich sind bereits vier mit Deutschen besetzt. Heidemarie Uhl hingegen betonte, dass nicht die Staatsangehörigkeit der Bewerber problematisch sei, sondern dass nicht die bestqualifizierten zum Zug kommen. Oliver Rathkolb kritisierte das Verfahren und die Gutachterbesetzungen. In den Medien wurde kolportiert, dass 33 der 39 Professoren Deutsche seien bzw. dass nur 3 von 35 Professoren an der Universität Österreicher seien; Rektorin Neuper erklärte dagegen, dass im Dezember 2016 an der Universität Graz nur 19 der 35 Professoren Deutsche und insgesamt 25 Professoren „internationale« seien. Neuper betonte: »Wir sind angehalten, die Professuren international auszuschreiben. Die Besetzungen erfolgen aber nicht im auf der Basis der Herkunft, sondern der Qualifikationen“.[8] Einige Wochen später reagierte die Rektorin auf die Kritik und brach das Berufungsverfahren ab, da eine Überprüfung ergeben habe, dass „nicht alle geeigneten Bewerber und Bewerberinnen die Möglichkeit erhalten hatten, sich dem externen Begutachtungsprozess zu stellen“.[9]“ (nicht signierter Beitrag von Schweiger Andreas (Diskussion | Beiträge) 20:46, 21. Nov. 2018)
- Ich empfinde das detaillierte Ausbreiten des Vorganges auch als übertrieben/unnötig/skandalierend. Schlage folgende Kürzung aufs Wesentliche vor:
Anfang 2017 kam es zu Auseinandersetzung im Zuge des Berufungsverfahrens für den Lehrstuhl für Zeitgeschichte nach der Emeritierung von Helmut Konrad. Der Gutachter Pieter M. Judson stellte fest, dass nicht die kompetentesten Bewerber in Betracht gezogen wurden, und trat schließlich aus Protest zurück. Verfahren, Kandidatenauswahl und Gutachterbesetzungen wurden von anderen Wissenschaftlern ebenso kritisiert. Verschiedene Medien berichteten zu dem Vorgang. In Folge reagierte die Rektorin auf die Vorwürfe und brach das Berufungsverfahren ab, da eine Überprüfung ergeben habe, dass „nicht alle geeigneten Bewerber und Bewerberinnen die Möglichkeit erhalten hatten, sich dem externen Begutachtungsprozess zu stellen“.[9]
- --Wistula (Diskussion) 16:13, 28. Jan. 2020 (CET)
- Danke dir Wistula für den konstruktiven Vorschlag und Zustimmung dafür. --Johannnes89 (Diskussion) 23:22, 28. Jan. 2020 (CET)
Zitat
"Wir sind angehalten, die Professuren international auszuschreiben. Die Besetzungen erfolgen aber nicht im auf der Basis der Herkunft, sondern der Qualifikationen."
Ist das Österreichisches Deutsch oder gilt das auch in Österreich als falsches Deutsch? Falls falsch, wäre es wohl besser Frau Neuper sinngemäß zu zitieren? --Kurpälzer (Diskussion) 14:46, 14. Aug. 2019 (CEST)
- Ja da ist entweder etwas zu viel oder zu wenig: im gehört entweder gestrichen oder es sind ein paar Buchstaben verlorengegangen und es sollte immer heißen? Der Rest des Satzes ist mM nach Standarddeutsche. --TheRunnerUp 18:16, 28. Jan. 2020 (CET)