Diskussion:Unteres Mittelrheingebiet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unteres Mittelrheingebiet oder Unteres Mittelrheintal

Das Lema lautet auf -gebiet, in der Einleitung steht aber -tal. Was ist denn nun gemeint bzw. richtig? --Schaengel 15:18, 2. Sep. 2009 (CEST)

Danke für den Hinweis - "-gebiet" ist richtig. Das Tal ist nur der zentrale Teil davon. Bei der Haupteinheit Oberes Mittelrheintal ist es so, daß jenes ausschließlich aus den Tälern besteht (die unmittelbar an die Mittelgebirge Taunus und Hunsrück grenzen). Hier aber gehören ja auch noch Hügelländer dazu. --Elop 15:24, 2. Sep. 2009 (CEST)

(Alternative) Gliederung nach Müller-Miny

Die hier abgebildete Gliederung des Unteren Mittelrheingebiets beruht einschließlich der Benennung der einzelnen Naturräume vermutlich ausschließlich auf der Darstellung von Heinrich Müller-Miny aus dem Jahre 1958 (Berichte zur Deutschen Landeskunde, 21. Band, 2. Heft). Jedoch wurde zum Einen eine Gliederungsebene, die er damals vorgesehen hatte, weggelassen (die Mittelrheinische Bucht), zum Anderen hat Müller-Miny die Gliederung in den nachfolgenden Jahren nochmals präzisiert, offenbar ohne die überarbeitete Gliederung als Ganzes noch einmal ausführlich darzulegen. Einerseits betrachtete er letztendlich offenbar die Swistbucht und den Godesberger Rheintaltrichter als Bestandteile der Mittelrheinischen Bucht, wobei er beide schon 1958 im Zusammenhang mit dieser beschrieben hatte, die Zugehörigkeit aber lediglich als eine von zwei in Betracht kommenden Abgrenzungs-Möglichkeiten offen gelassen hatte. Kompliziert und für eine mögliche Übernahme in den Artikel (ggf. als alternative Gliederung) problematisch ist dabei, dass aus Müller-Minys Aussagen nach meiner Interpretation nicht eindeutig hervorgeht, ob er bei Swistbucht und Taltrichter hinsichtlich der großregionalen Zuordnung auch Berglands- statt Tieflandsgefüge feststellte und somit die erweiterte Mittelrheinische Bucht grundsätzlich auch eins zu eins in die hierarchische Gliederung nach dem System des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands übernommen werden kann. Die zweite Präzisierung nahm Müller-Miny 1962 (Berichte zur Deutschen Landeskunde, 23. Band, 2. Heft) vor, als er mit der Mittelrheinischen Gebirgsbucht, bestehend aus Mittelrheinischer Bucht, Pleiser Hügelland und Siebengebirge, eine weitere Gliederungsebene einführte. Dass es eine weitere ist, schließe ich vor allem daraus, dass er die Laacher Vulkane hier nicht miteinbezieht, sodass das Untere Mittelrheingebiet nicht mit der Gebirgsbucht identisch wäre, sondern sich in Mittelrheinische Gebirgsbucht und Laacher Vulkane gliedern würde. Ob Müller-Miny mit den Laacher Vulkanen womöglich auch noch etwas anderes „vor hatte“ (sie z.B. anders als 1958 der Eifel zuschlagen wollte), kann ich nicht beurteilen, nehme ich aber vorerst nicht an. Unter [1] habe ich die von Müller-Miny offenbar letztlich intendierte Gliederung mal am Beispiel des Grafschafter Lösshügellandes umgesetzt. Für diesen Artikel gewinnt Müller-Minys Gliederung m.E. Relevanz, weil er ja selbst maßgeblich zu der bestehenden Gliederung beigetragen hatte. Ob man sie in geeigneter Weise, etwa in Klammern, in die Gliederung in diesem Artikel übernehmen könnte, ist mir unklar. Außer rein begrifflichen Erwähnungen der Mittelrheinischen Bucht und Gebirgsbucht von Müller-Miny, so in den Erläuterungen zu Blatt 122/123 von 1978 (dort nur die „einfache“ Bucht mit Verweis auf Müller-Miny 1956 und 1958), gibt es anscheinend keine Indizien dafür, ob die Fachwelt ihm bei dieser Gliederung zustimmte oder widersprach. Letzteres kann man nur vermuten, wenn man davon ausgeht, dass der Bearbeiter von Blatt 122/123 (Ewald Glässer) Müller-Minys Gliederung in Teilen bewusst nicht gefolgt ist anstatt dass er sich mit ihr aus zeitlichen wie anderweitigen Gründen nicht auseinandersetzen konnte oder sie etwa aufgrund der vielen Gliederungsstufen nicht ins System bzw. ins Gesamtbild der anderen zugleich bearbeiteten Regionen passte.--Leit (Diskussion) 19:12, 18. Feb. 2019 (CET) Die Rangfolge Unteres Mittelrheingebiet = Mittelrheinische Gebirgsbucht + Laacher Vulkane wird in Müller-Miny: Die Topographische Karte 1: 50 000 in der Erdkunde und im Erdkundeunterricht am Beispiel des Blattes Ahrweiler (1965) bestätigt: Wegen der Höhenlage und des Klimas muß man das Engeln-Weiberner Vulkangebiet zur Eifel und die Laacher Vulkane zum Mittelrheingebiet rechnen, dem auch die Mittelrheinische Gebirgsbucht angehört.--Leit (Diskussion) 20:34, 18. Feb. 2019 (CET) Ein einziges Mal schreibt Müller-Miny (1958) auch von der Mittelrheinischen Terrassenbucht, allerdings nur beiläufig im Zusammenhang mit deren Abgrenzung vom Rhein-Eifelfuß. Dabei scheint dieser Begriff sich eher anzubieten als das weniger genaue Mittelrheinische Bucht, zumindest wenn man ihr noch eine Mittelrheinische Gebirgsbucht überordnet. Was ich ebenfalls noch nicht ganz verstanden habe, ist, warum das Pleiser Hügelland nicht auch zu den Rhein-Ahr-Terrassen zur (Terrassen)Bucht gehören soll, da es ebenfalls ein Terrassenriedelland ist. (Wohl da die Bucht sonst nicht einfach zusammenhängend wäre, da, zumindest ohne den Rheintaltrichter, durch das Siebengebirge getrennt. --Leit (Diskussion) 19:55, 6. Jul. 2021 (CEST)) Fragen kann man das Müller-Miny ja leider nicht mehr.-Leit (Diskussion) 15:23, 20. Feb. 2019 (CET) Auf dem Blatt 138 Koblenz bzw. in den zugehörigen Erläuterungen Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 138 Koblenz wurde die Mittelrheinische Bucht (nicht die Gebirgsbucht) 1971 von den Bearbeitern Müller-Miny und Martin Bürgener auch in die „offizielle“ naturräumliche Gliederung mit Ordnungszahlen übernommen. Zwar liegen auf Blatt Koblenz nur die Einheiten Laacher Vulkane (Ordnungszahl unverändert) und als Untereinheiten der Mittelrheinischen Bucht (292.1) und des Unteren Mittelrheintals (292.10) die Andernacher Pforte (292.100) und die Linz-Hönninger Talweitung (292.101), die Ordnungszahlen der weiteren Einheiten der Mittelrheinischen Bucht lassen sich jedoch daraus ableiten. Somit ließe sich diese auch in diesem Artikel als naturräumliche Gliederungsebene übernehmen, wenn man Blatt Koblenz den Vorzug vor Blatt Köln/Aachen gibt. Da der zumal vor Ort (Remagen) ansässige Müller-Miny wie bereits erwähnt ohnehin für die nur in diesem einen Punkt nicht übernommene Gliederung des Mittelrheingebiets verantwortlich war und am meisten dazu publiziert hat, ließe sich das ggf. vertreten.--Leit (Diskussion) 20:13, 6. Mär. 2019 (CET) Habe ich jetzt unter Hinweis auf Blatt Koblenz so umgesetzt.--Leit (Diskussion) 17:14, 17. Mär. 2019 (CET) Terrassenbucht auch bereits in der 4./5. Lieferung des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung von 1957 im Text zur später aufgelösten Haupteinheit Rheineifel.--Leit (Diskussion) 14:32, 13. Aug. 2021 (CEST)

Zugehörigkeit der Andernacher Pforte

Ich vermute, dass sich diese Frage wie manch andere naturräumliche nie ganz klären lassen wird, sodass ich sie hier nur zu Dokumentationszwecken darlegen will. Die Andernacher Pforte unterscheidet sich ja trotz einer Gemeinsamkeit – den drei von ihr eingeschlossenen Halbmonden, den kleinen von Namedy und Leutesdorf und dem fast nur angedeuteten von Niederhammerstein – dadurch grundlegend vom restlichen Unteren Mittelrheintal, dass sie beiderseits ohne vermittelnde Terrassenhochflur direkt in das Grundgebirge von Westerwald und Laacher Vulkanen eingeschnitten ist. Sie fügt sich also, wie bereits im Artikel dargelegt, in das allgemeine Grundgefüge des Rheinischen Schiefergebirges ein, und zwar nicht nur als einziger Talabschnitt, sondern einziger Naturraum des Unteren Mittelrheingebiets überhaupt (wäre demnach also eine Singularität zwar nicht der Großregion, aber der Haupteinheit). Da das Untere Mittelrheintal zur Mittelrheinischen Bucht gezählt wird, ist die Andernacher Pforte in der Gliederung von Müller-Miny (1958) auch in die Bucht einbezogen. Hier heißt es zwar: Nach Süden sperrt der „Andernacher Riegel“ die Bucht vom Mittelrheinischen Becken ab. Es ist die schon vorher erwähnte Höhenbarriere des Grundgebirges zwischen Bucht und Becken. (…) Die durch die Talstrecke der Andernacher Pforte entstehende Riegellücke ist oben etwa 2,5 km, im Talgrund jedoch nur 750 m bis 1250 m breit. Die Riegellücke selbst ist aber eben noch in die Bucht einbezogen. In Die Abgrenzung der Kölner Bucht als geographisches Problem (Müller-Miny 1961) ist hingegen die Andernacher Pforte als (nicht mehr dazugehörige) Südgrenze der Rheinischen Bucht, somit auch der Mittelrheinischen Bucht, beschrieben und auch kartiert worden. Nur ein Jahr später reichten erstere und folglich auch letztere in der Meynen/Müller-Miny-Karte Die Rheinische Bucht allerdings wieder bis einschließlich zur Andernacher Pforte. Die Schwierigkeit bei der Einordnung der Pforte in die Gliederung besteht wohl darin, dass sie nur von der Bucht getrennt werden könnte, wenn sie zugleich auch vom Unteren Mittelrheintal losgelöst würde – dann würde sie einen eigenen vierten Talabschnitt des Mittelrheins bilden, was sich kaum vertreten lässt. Das obere Mittelrheintal besitzt zwar auch nur zwei Pforten mit unvermitteltem Gebirgsabfall, aber die Terrassenfluren der mittleren Talstücke fügen sich eben in das Talsystem ein.--Leit (Diskussion) 01:59, 29. Jul. 2021 (CEST)

Alternative Gliederung nach Fischer 1989 und 2003

Dieser Dissertation von 2009 (S. 22 ff.) zufolge hat Heinz Fischer, der u.a. auch das Blatt Cochem bearbeitete, das Mittelrheingebiet anders gegliedert, nämlich zunächst 1989 die frühere (1958 von Müller-Miny aufgegebene) Rheineifel als (Rheinisches) Eifel-Vorland (einschließlich Münstereifeler Wald und Mechernicher Voreifel) reaktiviert und somit die Haupteinheit Unteres Mittelrheingebiet anscheinend wieder auf das Untere Mittelrheintal reduziert und umbenannt sowie 2003 die Laacher Vulkane ohne Ettringer Vulkankuppen als Laacher Vulkanbergland dem Mittelrheinischen Becken angegliedert. In der von H. Fischer unterstützten Dissertation wird zumindest letztere Neugliederung bestätigt, nur dass auch die Ettringer Vulkankuppen wieder als Teil des Laacher Kuppenlands gelten und somit ebenfalls dem Mittelrheinischen Becken zugeordnet sind und die Grenze des Vulkankuppenlands nach nördlich des Brohlbachs verlegt wurde. Ohne diese Quellen eingesehen zu haben, kann ich den Gültigkeitsumfang dieser ggf. auf rheinland-pfälzisches Gebiet beschränkten Änderungen nicht vollumfänglich einschätzen, vor allem da auf den Karten in der Diss. nur das linksrheinische Gebiet abgebildet ist. --Leit (Diskussion) 10:27, 15. Sep. 2021 (CEST) Fischers Umgliederungsvorschlag von 1989 liegt mir nun in Text und Karte vor. Allerdings ist dieser kaum praktikabel umzusetzen, selbst wenn man von seiner Sinnhaftigkeit ausgehen sollte. Er gliedert nur bis zur Ebene der Haupteinheiten neu, sodass einige derzeitige Einheiten niedrigerer Ordnungsstufen (z.B. die Rhein-Ahr-Terrassen) aufgelöst bzw. zerschnitten würden, ohne neue an ihre Stelle setzen zu können. Seine Erläuterungen beziehen sich nur auf die Abschaffung bzw. Umbenennung und Neugründung bestimmter Haupteinheiten, während einige Änderungen bei der Grenzziehung der Regionen (deren Deutung auch durch den kleinen Kartenmaßstab erschwert wird) untereinander nicht erläutert werden. Fischer begründet zwar die Neuschaffung der Einheit Rheinisches Eifel-Vorland und die entsprechende Reduzierung und Umbenennung des Unteren Mittelrheingebiets auf das -tal aus einer landschaftsplastischen Sichtweise und mit einem Vorrang morphographisch-orographischer über morphogenetische Überlegungen. Auf die (gar nicht erwähnte) Mittelrheinische Bucht, die ja auch einen rechtsrheinischen Flügel besitzt, und deren naturräumlichen Zusammenhang als Südteil der Rheinischen Bucht mit der Niederrheinischen/Kölner Bucht geht er nicht ein. Müller-Minys Publikationen zu dieser Gesamtbucht sind auch nicht in Fischers Literaturverzeichnis enthalten, wenn man von den Erläuterungen zu Blatt Koblenz aus dem Jahre 1971 von Müller-Miny und Martin Bürgener absieht, die dazu aber nicht viel besagen. Fischer kritisiert verwirrenderweise Mittelrheingebiet als vom Namen her wenig aussagend, behält aber diesen Namen für die Haupteinheitengruppe 29 bei (nur nicht für die Untereinheit 292) und gliedert ihr auch als neue Haupteinheit 293 das Rheinische Eifel-Vorland an, sodass das Mittelrheingebiet nun vierteilig ist und aus drei auf das Rheintal bezogenen Haupteinheiten zuzüglich eines nur linksrheinischen Gebirgsvorlands im Norden besteht. Diese Asymmetrie in der Gliederung ist bereits fragwürdig, aber da das Rheinische Eifelvorland nicht nur die kurzweilige ehemalige Rhein-Eifel, sondern auch die nördlichen Teile des Münstereifeler Walds und der Mechernicher Voreifel umfasst, reicht demnach das Mittelrheingebiet bis südlich von Düren und wird nur durch einen vergleichsweise kurzen Abschnitt der Rureifel vom Vennvorland abgetrennt. Eine solch weitreichende Umgliederung, nämlich Verkleinerung der (Ost)Eifel bzw. Erweiterung des Mittelrheingebiets (das andererseits ohne Begründung um den Kottenforst beschnitten wurde) auf weit vom Fluss entferntes Land bedürfte sicher einer detaillierteren Begründung. Fischer macht zudem aus dem Siebengebirge laut Textteil eine eigene Haupteinheit, laut Karte aber wiederum verwirrenderweise gemeinsam mit dem völlig anders beschaffenen Pleiser Hügelland und auch das Siegtal wird zu einer neuen Haupteinheit, wobei diese Änderungen in der tabellarischen Auflistung der naturräumlichen Einheiten nur teilweise nachvollzogen wurden (ohne neue Haupteinheitennummern), vielleicht weil sie das nicht zum Themenumfang des Buchs (Rheinland-Pfalz+Saarland) gehörende Landesgebiet Nordrhein-Westfalens betreffen. Zu den Ausführungen Fischers könnte man noch einiges mehr schreiben, aber vielleicht ist es vordringlicher, seinen weiteren Umgliederungsvorschlag von 2003 zu den Laacher Vulkanen zu erörtern. Dieser liegt mir zwar noch nicht vor, aber da er nur einen untergeordneten Naturraum betrifft und überdies durch eine ihn nochmals abändernde spätere Dissertation unterstützt wird, könnte er ggf. praktikabler umzusetzen sein (jedenfalls wenn nicht das Problem der Nummernvergabe bestünde).--Leit (Diskussion) 23:54, 18. Sep. 2021 (CEST) --Leit (Diskussion) 00:18, 19. Sep. 2021 (CEST)