Diskussion:Unternehmensbeirat
Frage zur Beiratsrechten
Hallo. Vertritt ein Beirat sog. "Gesellschafterstämme", so kann er die genannten Rechte der Gesellschafter übertragen bekommen. Hintergrund ist der, daß die Anzahl der Gesellschafter unüberschaubar groß ist. Was heißt das in der Praxis normalerweise? Sind 40 Gesellschafter oder erst 400 Gesellschafter eine unüberschaubar große Anzahl? Ich bin gerade damit beschäftigt, die Rechtevergabe für einen Beirat neu vorzuschlagen, der einen Gesellschafterpool von 40+ (wachsend) vertreten soll und habe wenig Erfahrungen. Im Vorfeld zu diesem ersten Vorschlag erschien mir die Lobby-Arbeit bei allen Gesellschaftern aber schon recht aufwendig. Danke für das Mitteilen von Erfahrungen. Gruß, Haltalt (10:15, 1. Apr. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)