Diskussion:Unternehmenszusammenschluss

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Der Unterschied zwischen Zusammenschluss und Unternehmenszusammenschluss sollte deutlicher ausgearbeitet werden. Oder aber beides zusammenfassen? ---Kleinvieh macht auch Mist 16:02, 25. Nov 2005 (CET)

Def. Unternehmensgruppe

Man wird vom Artikel "Unternehmensgruppe" durch einen redirekt hier her geleitet. Hier kann ich jedoch keine Definition von Unternehmensgruppe finden. Ich sehe auch nicht, dass Unternehmenszusammenschluss mit Unternehmensgruppe identisch ist. Unternehmensgruppen koennen zum Beispiel durch Aufteilung einer Firma in Mutter und Tochtergesellschaften entstehen und nicht nur durch Zusammenschluesse.

Auf jeden Fall sollte "Unternehmensgruppe" hier so definiert werden, dass nachvollziehbar ist, was eine Unternehmensgruppe ist. Berlinschneid 17:30, 5. Okt 2006 (CEST)

Unternehmensgruppe war inhaltlich voll redundant zu Unternehmenszusammenschluss und Unternehmensverbindung; daher hatte ich den Redirect gesetzt. Habe ihn nun wieder rückgängig gemacht und die Unternehmensgruppe mit in die Redundanz aufgenommen.
In den Artikeln Unternehmenszusammenschluss und Unternehmensverbindung gehr es inhaltlich weniger um den Prozess des Zusammenschlusses sondern um die Organisationsform. --Gratisaktie 18:30, 5. Okt 2006 (CEST)

Danke, gute Idee so. Ich denke, daraus wird eine fruchtbare Diskussion entstehen und am Ende sinnvolle Artikel. Berlinschneid 23:12, 5. Okt 2006 (CEST)

Unternehmensverbände

Weshalb wird man beim Suchbegriff "Unternehmensverbände" hierher geleitet? Das hat alles andere als mit Unternehmenszusammenschlüssen zu tun! (nicht signierter Beitrag von Phantom62 (Diskussion | Beiträge) 07:41, 25. Jul. 2007)

Wahrscheinlich, weil es keinen ausreichend guten und abgegrenzten Artikel zum Thema Unternehmensverband gibt. Zudem ist ein Unternehmensverband meiner Meinung nach sehr wohl eine Art von Zusammenschluss. Möglicherweise meinst du aber Unternehmerverband, aber das gibt es ja. Yotwen 18:29, 25. Jul. 2007 (CEST)

Definition Unternehmenszusammenschluss

M. E. sollte die Definition des Unternehmenszusammenschlusses allgemeiner gehalten werden, schließlich ist der Begriff "Unternehmenszusammenschluss" recht unspezifisch und bezeichnet je nach Zusammenhang eine Vielzahl denkbarer Konstellationen. Ich schlage deshalb vor, den Unternehmenszusammenschluss wie folgt zu definieren: "Als Unternehmenszusammenschluss wird unabhängig von der rechtlichen Gestaltung im Einzelfall eine enge Zusammenarbeit bzw. Vereinigung verschiedener Unternehmen bezeichnet, deren primäres Ziel die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist." -- Just E Fire 09:38, 26. Jul. 2007 (CEST)