Diskussion:Unterpfand

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Die Löschung der Seite „Unterpfand“ wurde ab dem 9. April 2009 diskutiert. In der Folge wurde der Löschantrag entfernt, und aus dem Artikel wurde anschlieVorlage:SSend eine Weiterleitung erstellt. Bitte vor einem erneuten Löschantrag die damalige Diskussion beachten.

Unterpfand als sachenrechtlicher Begriff?

Die Verortung des Unterpfands im Sachenrecht erscheint mir irreführend. Ein Unterpfand kennt das deutsche Sachenrecht jedenfalls heute nicht mehr.

Außerdem gibt einem die Stelle im Artikel "...belässt der Pfandempfänger das Unterpfand beim Verpfänder..." zu denken: Gem. § 1205 Abs. 1 BGB ist "zur Bestellung des Pfandrechts [...] erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger das Pfandrecht zustehen soll." Unterpfand meint dann wohl eher eine Art Sicherungsübereignung?

Hier ist jedenfalls Aufklärung/Klarstellung erforderlich.

Wahnfried 20:50, 9. Jul 2006 (CEST)

Zum Redirect

Ich habe ein Redirect auf Fiduziarität daraus gemacht, wo die juristische Seite besser erklärt scheint. (Kursiv und klein folgt hier noch der von mir rausgenommene und am 9.4.2009 zur Löschung vorgeschlagene Text, wo eine Sinnverbindung zur dt. Nationalhymne geschlagen wird, die aber ganz unbelegt bleibt; der Dichter Hoffmann war meines Erinnerns auch nie Jurist. -- €pa 01:51, 10. Apr. 2009 (CEST)
Der Begriff Unterpfand bezeichnet einen Wert oder Gegenstand, der eine Forderung absichert, wie beim Pfand. Einem Unterpfand wird jedoch, im Vergleich zu einem normalen Pfand, ein wichtigerer, fundamentaler Wert zugesprochen. Ein Beispiel hierfür findet man in der Deutschen Nationalhymne, dort heißt es: „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand“.
Daneben besteht noch ein weiterer Unterschied zum herkömmlichen Pfandbegriff: Während üblicherweise ein Verpfänder das Pfand zum Pfandempfänger bringt und als Garantie dort lässt, um dafür eine Gegenleistung zu erhalten (also z.B. eine Uhr abgibt, um eine Summe Geld zu erhalten), belässt der Pfandempfänger das Unterpfand beim Verpfänder. Auf das Beispiel der Deutschen Nationalhymne übertragen heißt das: „Einigkeit und Recht und Freiheit“ gelten als Garantie für Glück und Wohlergehen, werden dem Glücklichen aber nicht abgenommen, sondern ihm belassen.

Unterpfand wieder als eigenständiger Artikel

(Neu-Wikianer hier, ich wusste nicht, wie ich auf den vorigen Abschnitt im Kontext antworten konnte, deswegen ein eigener neuer Abschnitt.)

Ich denke, Unterpfand sollte wieder ein eigener Artikel werden. Unter "A." möchte ich zeigen, was ein Unterpfand ist, und unter "B.", warum die Weiterleitung auf Fiduziarität falsch ist.

A. Wie ich meine hat Unterpfand 3 Bedeutungen (bzw. kann haben):
1. "Beweis, Pfand (2) dafür, dass etwas anderes besteht, Gültigkeit hat" ( http://www.duden.de/rechtschreibung/Unterpfand ), ">etwas, das als sicheres Zeichen, Garantie für etwas dient‹, vgl. Klappenbach, Ruth; Steinitz, Wolfgang (Hgg.): »Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache«, Berlin 1969 ff. Dies ist wohl die Bedeutung, die in der Nationalhymne angedacht ist. So sind eben Einigkeit und Recht und Freiheit Garanten für das Glück." ( http://gfds.de/unterpfand/ )
2. Als Synonym für Pfand.
3. Ein besitzloses Pfandrecht.

Die Bedeutung zu 1. müsste stimmen und hinreichend belegbar sein. Die Bedeutung zu 2. habe ich mehrfach gefunden, dürfte aber nicht (ganz) stimmen. Richtiger dürfte die Bedeutung zu 3. sein, wie auch im ursprünglichen Artikel vermerkt.

Besonders zu 3. ist, teilweise in Anknüpfung an den ursprünglichen Artikel, folgendes zu sagen: Grundsätzlich ist heute im Recht ein Pfandrecht ausschließlich ein Faustpfandrecht (mit wenigen Ausnahmen, zB Vermieterpfandrecht): Dies bedeutet, damit das Pfand entstehen kann, muss der Verpfänder die zu verpfändende Sache dem Pfändungsempfänger übergeben und dieser muss sie behalten (vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html ). Wenn ich eine Sache (umgs) "verpfänden" will, muss ich sie dem (umgs) "Pfandleiher" übergeben.
Ich kann kein Pfand bestellen und gleichzeitig im Besitz der verpfändeten Sache bleiben. Dieses dürfte aber gerade beim Unterpfand, im Gegensatz zum Pfand, möglich gewesen sein. Auf http://www.duden.de/rechtschreibung/Unterpfand findet sich nämlich unter Herkunft: "mittelhochdeutsch underphant, eigentlich = Pfand, das der Pfandempfänger dem Verpfänder (»unter dem Verpfänder«) belässt" (ebenso angeführt auf http://gfds.de/unterpfand/ ).
Dies zeigt zunächst, dass in der ursprünglichen Bedeutung bzw. Verwendungsweise Unterpfand und Pfand nicht einfach das gleiche waren, weswegen die Bedeutung zu 2. auch falsch sein dürfte. Vielmehr muss Unterpfand ein Unterfall des (allgemeineren) Pfands gewesen sein - ansonsten würde es keinen Sinn machen, zur Definition des Unterpfandes auf das Pfand zurückzugreifen und dieses dann näher einzuschränken.
Daher dürfte mit Unterpfand ein besonderes, besitzloses Pfandrecht gemeint gewesen sein. Der Pfandempfänger (der, dem die Sache verpfändet wird) belässt die Sache beim Verpfänder im Gegensatz zum Pfand, wo der Verpfänder die Sache an den Pfandempfänger hätte übergeben müssen.

B. Daher dürfte die Weiterleitung auf Fiduziarität auch falsch sein. Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Fiduziarit%C3%A4t findet nämlich eine Fiduziarität entweder in einem 3-Personen-Verhältnis statt: A gibt eine Sache an einen Treuhänder B, der die Sache später an einen Dritten C herausgeben muss. (Oder die Definition ist mehrdeutig.) Oder Fiduziarität meint allgemein Treuahnd.
Das Unterpfand ist aber weder noch, es läuft nur im 2-Personen-Verhältnis zwischen Verpfänder und Pfändungsempfänger ab und ist typischerweise keine Treuhand, sondern ein Sicherungsmittel einer Forderung. Treuhand ist aber gerade kein Sicherungsmittel

Anhang: Bezugnehmend auf den ursprünglichen Artikel, dass dem Unterpfand "im Vergleich zu einem normalen Pfand, ein wichtigerer, fundamentaler Wert zugesprochen" wurde, konnte ich nicht nachvollziehen.

--Hbvcqg (Diskussion) 12:40, 9. Nov. 2014 (CET)

(nicht signierter Beitrag von Hbvcqg (Diskussion | Beiträge) 09:00, 9. Nov. 2014 (CET))