Diskussion:Untersuchungshaftanstalt Hamburg

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Bildbeschreibung fehlt bei [[Bild:Hh-ug.jpg|thumb]]

Der Artikel enthält ein Bild, dem eine Bildbeschreibung fehlt, überprüfe bitte, ob es sinnvoll ist, diese zu ergänzen. Gerade für blinde Benutzer ist diese Information sehr wichtig. Wenn du dich auskennst, dann statte bitte das Bild mit einer aussagekräftigen Bildbeschreibung aus. Suche dazu nach der Textstelle [[Bild:Hh-ug.jpg|thumb]] und ergänze sie.

Wenn du eine fehlende Bildbeschreibung ergänzen willst, kannst du im Zuge der Bearbeitung folgende Punkte prüfen:
  • Namensraum Datei: Bilder sollte im Namensraum Datei liegen. Bitte ändere die alten Bezeichnungen Bild: und Image: in Datei:.
  • Skalierung: Außerhalb von Infoboxen sollten keine festen Bildbreiten (zum Beispiel 100px) verwendet werden. Für den Fließtext im Artikelnamensraum gibt es Thumbnails in Verbindung mit der automatischen Skalierung. Um ein Bild/eine Grafik in besonderen Fällen dennoch größer oder kleiner darzustellen, kann der „upright“-Parameter verwendet werden. Damit erfolgt eine prozentuale Skalierung, die sich an den Benutzereinstellungen orientiert. --SpBot 10:45, 2. Mär. 2009 (CET)
erledigt --AwOc 18:46, 2. Mär. 2009 (CET)

Strom in den Zellen/Kritik

fehlt leider die Quellenangabe. Habs daher mal zurückgesetzt.Solotoj 18:31, 27. Aug. 2010 (CEST)

Warum glaubst du das nicht? --Norbirt 18:41, 27. Aug. 2010 (CEST)
Ich wiederhole mich gerne. Es geht ja nicht darum, dass ich das nicht glaube. Nach meinen Informationen ist in den letzten Monaten viel renoviert worden, so dass jetzt wohl noch 1/4 der Zellen ohne Strom sind. Keine Ahnung ob das im Bundesvergleich viel ist. Wie auch immer fehlen hier aber relevante Quellen. Ich konnte im Internet keine finden. "Eigene Erfahrung" ist keine nachprüfbare Quelle. Lies bitte dies hier mal durch: Wikipedia:Belege. Achja, es wäre nett, wenn du den Artikel auch entsprechend anpasst. Danke! Solotoj 21:45, 27. Sep. 2010 (CEST)

Woher habt Ihr denn so etwas? Das Hauptsächlich nur in Hamburg, Festgenommene in Untersuchungshaft kommen, wenn ein Unterbringungsbefehl vorliegt oder es besteht Flucht bzw. Verdunklungsgefahr kommt derjenige in U-Haft, was allerdings eine Ermessensache des zuständigen Richters ist.