Diskussion:Urheber

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Quelle

Meyers Konversationslexikon 1888

(nicht signierter Beitrag von Head (Diskussion | Beiträge) 16:14, 14. Jul. 2003 (CEST))

Überarbeiten

Der Artikel reduziert in der ersten Hälfte den Urheber auf das Urheberrecht. Der Begriff ist aber älter. Die zweite Hälfte des Textes ist eine Kopie aus meyers 18?? ... Hafenbar 19:52, 26. Jul. 2008 (CEST)

Überarbeiten im weiteren

Der Artikel ist m.E. überarbeitensbedürftig.

Ich bin über Deutsches_Urheberrecht gekommen; der Artikel behandelt aber m.E. weitergehende (mögliche) Bedeutungen, dies sollte, in Abrgrenzung zum Urheberrechtsartikel, mehr hervorgehoben werden. Dies könnte m.E. durch eine Trennung erfolgen:

Bisheriger zweiter Absatz an den Beginn setzen:

"Für die Bundesrepublik Deutschland definiert § 7 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): „Urheber ist der SchöpferBKL des „Werkes“.“[1] Urheber kann nur eine natürliche Person sein; die Bestimmungen des LitUrhG und des Kunsturheberrechtsgesetzes, nach denen auch juristische Personen Urheber sein konnten, gelten gem. § 134 UrhG[2] nur noch für Altfälle. Von zentraler Bedeutung für die Urhebereigenschaft ist das Vorliegen eines Werkes im urheberrechtlichen Sinne."

Einfügen einer Überschrift:

""Urheber" in strafrechtlicher Hinsicht"

Dann die bisherige Formulierung hierzu.

Den bisherigen ersten Absatz "Urheber im privatrechtlichen Sinne (Autor) ..." schlage ich vor zu streichen. Er ist m.E. redundant und (zumindest) mißverständlich: "Autor" reduziert unzulässig auf die Urheber von Textwerken, "Erzeugnisse" ist m.E. begrifflich eher irreführend, im Urheberrecht (und insoweit auch bzgl. des Urhebers) kommt es auf Werke an, der Begriff des Erzeugnisses ist m.E. von eher gegenständlicher, nicht an das Schöpfen eines Werkes gebundener Bedeutung.

Neu zu formulieren wäre m.E. der dritte Absatz ("Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so ist der Tod des letzten der beteiligten ausübenden Künstler bei Berechnung der Schutzfristen maßgeblich.") Zum einen ist er so sehr verkürzend, da er nur auf "Darbietungen" abstellt (und insoweit auf verwandte Schutzrechte), zum anderen wirkt für mich das Erwähnen der Schutzfristen hier fremd und unbegründet, diese Thematik ist m.E im Hauptartikel gegenständlich, und hier in Bezug auf eine Erläuterung des "Urhebers" nicht angemessen; vielmehr könnte formuliert werden:

"Besteht ein Werk aus Bestandteilen, die nicht gesondert verwertet werden können, so sind die Schöpfenden Miturheber dieses Werkes.§ 8 Urhebergesetz"

Bitte, wäre eine solche Änderung Eures Erachtens verbessernd?

Ich habe eine m.E. fehlerhafte Verwendung von " " („Urheber ist der SchöpferBKL des „Werkes“.“[1]) entfernt, da im verlinkten Gesetzestext Werk nicht in Anführungszeichen gesetzt ist. +verneig+ Botulph 21:24, 8. Jul. 2011 (CEST).

Nunmehr so in etwa wie o.g. geändert, einige kleinere Änderungen noch vorgenommen. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 19:49, 1. Aug. 2011 (CEST).


Hallo Benutzer:Botulph, das Grundproblem des Textes ist noch nicht behoben: Die Differenzierung bzw. der etymologische Wandel vom "Täter" zum "Schöpfer" sollte bereits einleitend auftauchen. Bevor ich das jetzt hier auf der Disk weiter ausbreite, und weil Du dich schon auf meine Benutzerdisk bemüht hast;-), kümmere ich mich selbst darum. Da ich zur Zeit wenig Zeit habe, kann das noch ein paar Tage dauern. Ich melde mich nach getaner Überarbeitung nochmal hier auf der Diskussionsseite ... einstweilen Grüße ... Hafenbar 22:12, 1. Aug. 2011 (CEST)
Danke, Hafenbar; in der Tat: dies hatte ich nicht gesehen bzw. so nicht verstanden; eben zu einfach strukturiert, ich, zu, beruflich bedingt, beschränkte Sicht. Hrmm. Und auch ja: spannend. Mithin interessant. Latent begleitend möchte ich auch etwas betrachten. Danke für die Erweiterungen meiner Sicht hier, und freundlicher Gruß.+verneig+ Botulph 23:46, 1. Aug. 2011 (CEST).

Stand 2011-08-04

Habe den Artikel zum Lemma Urheber neu bzw. erstmals geschrieben. Dabei habe ich den vorhandenen Textteil zum Urheber als *aktuellen* Rechtsbegriff im Urheberrecht weitgehend übernommen und nur geringfügig angepaast.

Ich bin offen gestanden entsetzt, dass 100 Jahre alte Definitionen aus Meyers dem Leser hier seit Jahren als "freies Wissen" vorgesetzt werden, ohne auf den historischen Kontext hinzuweisen. ... Hafenbar 22:45, 4. Aug. 2011 (CEST)

Danke, Hafenbar; jetzt sind mir die Möglichkeiten, die eine Enzyklopädie bieten kann, mehr gegenwärtig geworden. Fein. +verneig+ Botulph 00:44, 5. Aug. 2011 (CEST).

Bearbeitung vom 15. November 2012

Ich habe die Gliederung nun geändert (Urheber nach UrhG vor den "Urheber Histor. Strafrecht"), m.E. wird der Begriff nach dem Urheberrecht hier häufiger gesucht; sodann habe ich die IP-Formulierung ändernd übernommen, einige Redundanzen im alten Text entsprechend gelöscht, die IP-Formulierung ist m.E. mehr für Laien verständlich. Es bestehen ja gewisse Überschneidungen zum Abschnitt Urheberrecht, Werk etc im Artikel Urheberrecht (Deutschland), diese habe ich versucht zu mindern und den "Hauptartikel"-Hinweis aufgenommen. Bei Zeit und Konzentrationsreserven mag eine weitere Überarbeitung sinnvoll sein. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 20:43, 15. Nov. 2012 (CET).

natürliche Person

Im Text steht "Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes, § 7 UrhG[3], ist ein menschlicher Schöpfer".
Das klingt so, als könnte es nur eine einzelene natürliche Person sein. Ist das so? Gibt es dazu Belege? --2.246.114.48 (Diskussion) 15:14, 10. Nov. 2016 (CET)

Grammatisches Geschlecht des Wortes "Person?

@Georg Hügler: Nach dem wir ja jetzt "Autor" günstig untergebracht haben, wundere ich mich, warum in der Einleitung der folgende Satz:

  • „Allgemein bezieht sich die Bezeichnung auf eine Person, die … als … wirkt.“

…mit generischen Maskulina bestückt wird?

  • „…eine Person, die als Anstifter, Initiator, Verfasser, Autor oder Verursacher wirkt.“

Hältst du die Aussage: "eine Person ist ein Anstifter" für grammatisch stimmig? Meiner Ansicht nach ist die Personenbezeichnung auf "die Person" zu beziehen, also "Person = Anstifterin", oder nicht?

Und helf mir mal eben weiter und sag mir, was die folgenden 2 Ausdrücke unterscheidet:

  • der Abgeordnete
  • ein Abgeordneter

… wenn doch beides (auch) den maskulinen Nominativ im Singular bedeuten kann?
"Abgeordneter" ist ja das Lemma – ist das ein "absoluter Nominativ"?
Gruß --Chiananda (Diskussion) 22:34, 17. Apr. 2020 (CEST)

Bei "eine Person, die als Anstifter [...] wirkt" sehe ich keine Unstimmigkeit. Zur zweiten Frage: Der Unterschied zwischen "der Abgeordnete" und "ein Abgeordneter" besteht vor allem darin, dass dieser ein unbestimmter und jener ein bestimmter Abgeordneter ist. Für ein Lemma benutzt man zwar im Allgmeinen den Nominativ, aber von einem absoluten Nominativ wird wohl nur im Zusammenhang eines Satzes gesprochen. --Georg Hügler (Diskussion) 07:12, 18. Apr. 2020 (CEST)