Diskussion:Urheberrecht in Bibliotheken (Deutschland)

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Einleitung

Ich habe die Einleitung mal etwas eingekocht, weil:

  • "gegenüberstehende Interessen...[müssen] versöhnt werden" klang mir etwas zu stark --> lieber: Einräumung der Grundrechte der Nutzer im Einklang mit den Interessen der Urheber.
  • es sollte in der Einleitung mMn klar werden, dass das UrhR in der "analogen" Bibliothek bisher kaum eine Rolle gespielt hat (bzw. durch Erschöpfungsgrundsatz und Bibliothekstantieme abgefrühstückt war), jetzt aber durch digitale Ressourcen überhaupt relevanter wird. Diesen Punkt macht bspw. E. Steinhauer in seinen Texten und ich finde das als "Aufhänger" für den ganzen Artikel eig. ganz gut.
  • "Bibliothekstantieme vs. Schranken" zur Auflösung des Interessenkonflikts war mir zu ungenau. Klar, die Urheber werden vergütet, als Gegenleistung dafür, dass durch Schranken in ihre Verwertungsrechte eingegriffen werden. Aber die "Bibliothekstantieme" wird nur fällig für die Ausleihe von physischen Medien [siehe hier] und hat mit den Schranken mMn erst mal wenig zu tun. --Phi1free (Diskussion) 14:48, 30. Apr. 2020 (CEST)