Diskussion:Urkundenbeweis

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Lemma

Müsste das Lemma nicht Urkundenbeweis heißen? --Forevermore 13:41, 18. Apr. 2009 (CEST)

Ja, in § 595 Abs. 3 ZPO sieht das auch die ZPO so, obwohl sie an anderer Stelle auch zu solchen sprachlichen Schönheiten wie Urkundsperson fähig ist (§ 415 Abs. 1). Überhaupt scheint manchmal auch heute noch ein Bestreben zu bestehen, die Juristensprache von der Sprache normaler Menschen etwas abzusondern. So liest man ab und zu auch so Absonderlichkeiten wie "Klagsbegründung" oder "Klagsantrag" in Schriftsätzen. --wau > 01:08, 20. Apr. 2009 (CEST)
Ich verschiebs mal. --Forevermore 19:03, 22. Apr. 2009 (CEST)