Diskussion:Urkundenprozess

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Der Artikel sollte überarbeitet werden; er ist inhaltlich ungenau sowie unzureichend formatiert und verlinkt. -- Wolfgang Kopp 17:36, 22. Mär 2006 (CET)

Und was ist eine Urkunde?

Der entscheidende Link auf die Definition einer "Urkunde" fehlt. 2010-01-07 (nicht signierter Beitrag von 79.207.150.17 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 7. Jan. 2010 (CET))

"Urkunde im prozessualen Sinn ist jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt." http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde#Merkmale_einer_Urkunde_in_der_Rechtswissenschaft .. §§ 415 - 444 ZPO behandeln die Urkunde als Beweismittel im Zivilprozess. Kenn mich mit den Formalitäten & Formalia hier aber nicht gut aus, würde den Artikel daher ungern selbst bearbeiten. FMH (nicht signierter Beitrag von 217.7.239.198 (Diskussion) 10:09, 25. Jul 2011 (CEST))