Diskussion:Useware

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In Österreich, speziell in der Österreichischen Rechtsinformatik, hat der Begriff Useware eine völlig andere Bedeutung und wird vom Bundesministerium für Justiz (http://www.edikte.justiz.gv.at/erv) und vielen Softwareherstellern für kommerzielle Softwareprodukte verwendet die ohne Kauf (Lizensierung) genützt werden können, wobei aber im Rahmen der Nutzung vorher definierte Nutzungsentgelte für bestimmte Nutzungen (pay per use, daher Useware) anfallen.

Beispiel: Eine derartige Software übermittelt Jahresabschlüsse von Steuerberatern an Gerichte. Pro Nutzung verrechnet der Softwarehersteller vom Anwender einen Euro. Die Einhebung derartiger Usewareentgelte erfolgt entweder über ein Portal des Softwareherstellers (Abbuchung auf den Kundenaccount) oder über Dritte (öffentliche Onlinedienste mit Bezahlkomponente).

Useware war in Österreich bereits zu BTX-Zeiten verbreitet und nahm hier eine der ersten relevanten Anwendungen im Bereich von Micropayment ein.

Wie wärs mit einem Beitrag Useware(Österreich) ? --Dieter Zoubek 21:40, 23. Aug. 2008 (CEST)


Ich habe gerade die Seite Useware_(Österreich) angelegt. Es wäre prima, wenn Sie (Dieter Zoubek) den Artikel anfangen könnten auszuarbeiten, so dass der eigentliche Useware Artikel mit seiner Bedeutung fertig gestellt werden kann. -- DaijDjan 11:35, 14. Okt. 2008 (CEST)

Mach ich, bitte aber um einen Verweis vom Hauptartikel (vorzugsweise ganz oben) auf Useware_(Österreich). --Dieter Zoubek 18:22, 14. Okt. 2008 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 18:09, 10. Jan. 2016 (CET)