Diskussion:Uwe Witt (Fußballspieler)

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Bundesligaskandal

Im Artikel steht: "Im Zuge des Bundesliga-Skandals wurde er 1972 gesperrt, hat seine Strafe aber bislang nicht bezahlt." Was hat das eine (Sperre) mit dem Anderen (Nichtzahlung) zu tun? Eine Sperre ist doch nicht automatisch mit einer Geldstrafe verbunden. Dies müsste näher ausgeführt und vor allem auch begründet werden. --84.142.39.167 22:59, 11. Sep. 2010 (CEST)

Das Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Uwe Witt lautete Sperre auf Lebenszeit und 15.000 DM Geldstrafe. Fast alle im Zuge des Bundesliga-Skandals Verurteilen wurden, da sie ihre Urteile akzeptierten und die Geldstrafe bezahlten, nach wenigen Jahren vom DFB begnadigt. Uwe Witt zeigt jedoch bis heute keinerlei Reue (Link), weshalb er als einzigster der Verurteilten von damals (alle anderen nicht begnadigten sind inzwischen verstorben) bis zum heutigen Tag gesperrt ist und wohl auch bis an sein Lebensende bleiben wird. Und das soll mit dem im Artikel stehenden Halbsatz "hat seine Strafe aber bislang nicht bezahlt" zum Ausdruck gebracht werden. Das hätte man in der Tat verständlicher formulieren können. --JamesBlond006 (Diskussion) 21:31, 30. Mär. 2019 (CET)