Diskussion:Vatikanstadt
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- http://szmobil.sueddeutsche.de/show.php?section=Wirtschaft&etag=1327618800
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.vaticanstate.va/NR/rdonlyres/7CF4FC5A-43AD-4717-99C6-FB70E9CD43FD/3276/Gesetze_des_Vatikanstaates.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Schutzalter (aktuell)
- http://www.iuscanonicum.it/Contributi/Apollinaris_2010_1_HILGEMAN%5B1%5D.pdf
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- http://www.agenziamobilita.roma.it/cerca-linea.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.calciopedia.org/statistiche/europa/379-statistiche-vaticano
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 08:55, 4. Jan. 2016 (CET)
Staatsform
Als Staats- und Regierungsform gibt die Seite "Wahlmonarchie" an. Blickt man auf den Wikipedia Eintrag zum Begriff "Theokratie" findet man dort die Aussage:
"Der Staat Vatikanstadt wird als Theokratie bezeichnet, da er eine eindeutige Priesterherrschaft ist."
Im Eintrag zu "Monarchie" heißt es (ein Schlupfloch für den Vatikanstaat offen haltend:
"In der Regel wird das Amt aus dem Kreis adliger Personen durch Vererbung (dynastisches Prinzip) oder Wahl übertragen."
Man sollte das mit dem Ziel einer Vereinheitlichung überarbeiten oder dem Vatikanstaat beide Regierungssysteme zuweisen.
- Bitte berücksichtigen, eine korrekte Einordnung wäre zwar wünschenswert, wegen der Ausnahmestellung und der von Grunde auf unterschiedlichen Ambitionierung des Vatikans gegenüber der aller anderen Staaten, wäre es aber auch nicht verwunderlich, wenn eine exakte Einordnung in Staatsformen in diesem Falle grundsätzlich unmöglich wäre. Dem Inneren nach ist der Vatikan auch kein Staat im herkömmlichen Sinne, es ist nur "hinreichend praktikabel" ihn völkerrechtlich so einzuordnen und somit "angemessen" in die weltlichen Strukturen (Weltordnung) einzuflechten. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 10:41, 17. Jun. 2022 (CEST)
- Hallo @GS63:, tja das sollte hier mal gut diskutiert werden (Gut Ding will Weile haben). Nun hat eine in meinen Augen eindeutige Socke mit dem User*innen-Namen Quellenbrunnen in der Infobox massive Änderungen vorgenommen, die hier noch in keiner Weise abgesprochen wurden, und die ich erst mal wieder zurückgesetzt habe.
- Im Übrigen Kirche und Papst hin oder her, sollte man hier die allgemein üblichen weltlichen politischen Standards, wie sie für alle anderen Staaten auch gelten, ansetzen. Oder wir lassen in diesem Fall die Infobox außen vor und handeln das ganze Problem vernünftig ausformuliert im Fließtext ab.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 05:31, 11. Sep. 2022 (CEST)
Fläche
Da ich selbst keine gescheite Quelle habe, vermerke ich das nur hier in der Diskussion anstatt den Artikel selbst zu editieren: Laut der englischen Wikipedia hat Vatikanstadt eine Fläche von 0,49 km² und nicht (wie hier angegeben) 0,44 km². Dabei berufen sie sich auf einen "De Agostini Atlas Calendar", der in einer früheren Ausgabe wohl die inkorrekte Zahl 0,44 angegeben hat und diese in einer späteren Edition zu 0,49 korrigiert hat. 2A02:2455:E5E:8800:9AAF:65FF:FE58:467F 13:01, 30. Okt. 2021 (CEST)
90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen
Das erschließt sich mir nicht. Nur weil ich das Land verlasse, bin ich doch nicht straffrei? --2A02:908:3A1:F6E0:A425:6BCE:4C25:B6CE 12:51, 24. Jan. 2022 (CET)
- Wenn ich das Land verlasse, so kann ich nicht mehr verfolgt werden, da die nationale Polizeibehörde einer Nation in einer anderen Nation keine Befugnisse hat. Auch muss bedqacht werden, dass jede Nation ihre eigene Gesetze hat und entsprechend agiert werden muss. Nur Europol und Interpol haben die Befugnisse Grenzübergreifend zu agieren, aber die werden wegen eines einfachen Handtaschendiebstahls nicht eingeschaltet. Für Europol und Interpol müssen schon schwerere Straftaten vorliegen. Daher bleiben also die meisten Fälle ungestraft (Straffrei). Ein Polizeibehörde einer Nation kann den Fall zwar weiter an die Polizeibehörden eines anderen Land geben, ob diese dann verfolgt wird, ist eine andere Sache. Und insbesonderes bei kleineren Diebstählen wird man sich nicht die Mühe machen, Grenzübergreifende Ermittlungen durchzuführen. Der Aufwand würde nicht in Rellation stehen. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:04, 24. Jan. 2022 (CET)
Ganz so ist es nicht, ich gebe Art. 22 Abs. 1 des Lateranvertrags zu bedenken:
- Auf Ersuchen des Heiligen Stuhles und durch Bevollmächtigung von seiner Seite, die von Fall zu Fall oder für dauernd erteilt werden kann, wird Italien auf seinem Gebiet für die Bestrafung der in der Vatikanstadt begangenen Straftaten sorgen, ausser wenn der Täter sich auf italienisches Gebiet geflüchtet hat. In diesem Fall wird gegen ihn ohne weiteres auf Grund der italienischen Gesetze vorgegangen.
Gerade beim Handtaschendiebstahl und anderer Kleinkriminalität dürfte allerdings bei gelungener Flucht auf italienisches Gebiet die Aufklärungsrate kaum sehr hoch sein. Kratzbaum (Diskussion) 15:16, 11. Sep. 2022 (CEST)
Vorschlag: "90 Prozent der Vorfälle bleiben ungesühnt - selbst obgleich der Lateranvertrag Italien bei (häufiger) Flucht des Täters auf italienisches Gebiet ein originäres Recht zur Verfolgung auf dem Territorium der Vatikanstadt begangener Straftaten einräumt." Dazu Fußnote mit Text des Art. 22 Abs. 1 des Lateranvertrags wie oben. Oder liest jemand in den Text was was anderes rein? Kratzbaum (Diskussion) 15:23, 11. Sep. 2022 (CEST)
Anpassung an Wikipedia:Formatvorlage Staat
Liebe Leute, die Formatvorlage Staat ist grade überarbeitet worden und es beginnt eine behutsame Anpassung der Länderartikel. Will diesen Artikel jemand von Euch redigieren? Sonst würd ich das demnächst mal angehen. "Behutsam" heißt: keine Inhalte ändern, nur vorhandene Inhalte nach der o.g. Gliederung umsortieren, geschätzter Arbeitsaufwand für diesen Artikel maximal 1 Std.. Ihr seid herzlich eingeladen, die Formatvorlage anzuschauen und bei Bedarf dort auch mitzudiskutieren. Vielleicht fühlt sich ja jemand von Euch dadurch angeregt, die eine oder andere noch bestehende Lücke zu schließen. --Fah (Diskussion) 18:55, 16. Jun. 2022 (CEST)
- Sorry, aber wer hat da im Hinterzimmer etwas von Änderungen beschlossen? Sind die Portale mit einbezogen worden? Wo fand eine Grundsatzdiskussion statt? Ohne für diese wichtigen Artikel einen breiten Konsens zu haben sollte man da gar nichts ändern.--Maphry (Diskussion) 19:16, 16. Jun. 2022 (CEST)
- Die Portale sind eingeladen worden, eine Reihe von Leuten diskutieren mit - schaus Dir gerne an und kommentiere. --Fah (Diskussion) 23:12, 17. Jun. 2022 (CEST)
Wer ist in der Vatikanstadt zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet?
Im Abschnitt Religion dieses Artikels steht: Zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet sind nur die Kardinäle. Der Papst nicht??? Gemäß dem Artikel Papstwahl (Abschnitt Passives Wahlrecht) muß ein Papst nicht vorher Kardinal gewesen sein. Auch wenn das in der Praxis seit 1378 stets so ist. --Kirchenfan (Diskussion) 23:21, 13. Aug. 2022 (CEST)
- Im Grunde ist selbst der Satz mit den Kardinälen (jedenfalls in diesem Zusammenhang) unsinnig. Kardinäle sind nicht deshalb dem katholischen Glauben verpflichtet, weil und sofern sie Einwohner der Vatikanstadt sind, sondern "ex officio" - völlig gleichgültig, ob sie dort oder irgendwo anders leben. Kratzbaum (Diskussion) 13:06, 17. Sep. 2022 (CEST)